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Frage Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
- MAK Trek
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1 Tag 12 Stunden her #1
von MAK Trek
Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz. wurde erstellt von MAK Trek
Liebe Gemeinschaft,
wir fahren einen Ford Ranger Pickup mit einer Tischer-Wohnkabine (260 S). Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen. In Deutschland zählt die Wohnkabine als Ladung, die in die Fahrzeugpapiere nicht eingetragen werden muss. Die Wohnkabine ist etwa 20 cm breiter als die in der Zulassungsbescheinigung des Autos eingetragene Gesamtbreite. In Deutschland ist das legal.
Wie sieht es aber aus, wenn ich mit dieser Fahrzeugkombination in die Schweiz fahre? Dort muss, soviel ich weiß, die komplette Fahrzeugbreite eingetragen sein?
Kann ich mit einem ausländischen Fahrzeug auf Duldung hoffen?
Wie sind eure Erfahrungen und welche Lösungsvorschläge habt ihr für uns?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Beste Grüße aus Garmisch-Partenkirchen,
Andy
wir fahren einen Ford Ranger Pickup mit einer Tischer-Wohnkabine (260 S). Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen. In Deutschland zählt die Wohnkabine als Ladung, die in die Fahrzeugpapiere nicht eingetragen werden muss. Die Wohnkabine ist etwa 20 cm breiter als die in der Zulassungsbescheinigung des Autos eingetragene Gesamtbreite. In Deutschland ist das legal.
Wie sieht es aber aus, wenn ich mit dieser Fahrzeugkombination in die Schweiz fahre? Dort muss, soviel ich weiß, die komplette Fahrzeugbreite eingetragen sein?
Kann ich mit einem ausländischen Fahrzeug auf Duldung hoffen?
Wie sind eure Erfahrungen und welche Lösungsvorschläge habt ihr für uns?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Beste Grüße aus Garmisch-Partenkirchen,
Andy
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- BiMobil
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1 Tag 11 Stunden her #2
von BiMobil
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
BiMobil antwortete auf Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
Richtig ,in der CH darf Ladung seitlich nicht überstehen .
Mir ist kein Fall bekannt der wegen der Wohnkabine angehalten wurde und Strafe zahlen müsste .
Das heißt jetzt nicht das bei einer allgemeinen Kontrolle oder Unfall das nicht kontrolliert wird .
Die Strafen sind , glaub ich , pro cm .
Zu dem genauen Tarif kann vermutlich picco was dazu sagen .
Mir ist kein Fall bekannt der wegen der Wohnkabine angehalten wurde und Strafe zahlen müsste .
Das heißt jetzt nicht das bei einer allgemeinen Kontrolle oder Unfall das nicht kontrolliert wird .
Die Strafen sind , glaub ich , pro cm .
Zu dem genauen Tarif kann vermutlich picco was dazu sagen .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- Mickel
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1 Tag 5 Stunden her #3
von Mickel
Berater für LED Beleuchtung im Ruhestand - Ex-Fa.Lichtbalance. Und jetzt auch noch Pensionär...wow.
Mickel antwortete auf Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
Ich habe in irgendeinem Forum mal gelesen, dass ein Pickupper mit Kabine rausgezogen wurde, 5000 Franken bezahlen sollte und von dort nicht wegfahren durfte auf eigenen Rädern. Das hat mich ganz schön geschockt. Über den Wahrheitsgehalt kann ich nichts sagen. Also ...ihr Schweizer...sagt was dazu.
Berater für LED Beleuchtung im Ruhestand - Ex-Fa.Lichtbalance. Und jetzt auch noch Pensionär...wow.
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- Hasy
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1 Tag 4 Stunden her - 1 Tag 4 Stunden her #4
von Hasy
Wer Rechtschreibfehler findet, darf Sie behalten.
Hasy antwortete auf Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
Zum TüV fahren, Kabine als Wechselaufbau Kabine eintragen lassen.
Zur Zulassungsstelle und die Papiere ändern lassen.
Dann sind alle Maße (auch die bei aufgesetzter Kabine) in den Papieren eingetragen.
Damit ist Ruhe.
Auch in der Schweiz.
Ist mit unter einer der einzigen legalen Wege mit einer Überstehenden Kabine in die Schweiz zu fahren.
Alles andere ist halt nicht erlaubt und kann teuer werden.
Ansonsten eine nicht in der Breite überstehende Kabine kaufen.
Oder nicht in die Schweiz fahren.
Ist übrIgens auch bei dem genaueren Durchlesen der Stvo andere Länder sehr sinnvoll.
in Italien müssen sonst z.B. 2 Warnschilder hinten an der Kabine angebracht werden. Macht halt auch keiner, ist aber definitiv Vorschrift, auch bei Fahrradträgern die breiter sind als das Fahrzeug selbst.
Mehr ist halt nicht möglich.
Zur Zulassungsstelle und die Papiere ändern lassen.
Dann sind alle Maße (auch die bei aufgesetzter Kabine) in den Papieren eingetragen.
Damit ist Ruhe.
Auch in der Schweiz.
Ist mit unter einer der einzigen legalen Wege mit einer Überstehenden Kabine in die Schweiz zu fahren.
Alles andere ist halt nicht erlaubt und kann teuer werden.
Ansonsten eine nicht in der Breite überstehende Kabine kaufen.
Oder nicht in die Schweiz fahren.
Ist übrIgens auch bei dem genaueren Durchlesen der Stvo andere Länder sehr sinnvoll.
in Italien müssen sonst z.B. 2 Warnschilder hinten an der Kabine angebracht werden. Macht halt auch keiner, ist aber definitiv Vorschrift, auch bei Fahrradträgern die breiter sind als das Fahrzeug selbst.
Mehr ist halt nicht möglich.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf Sie behalten.
Letzte Änderung: 1 Tag 4 Stunden her von Hasy.
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1 Tag 1 Stunde her #5
von Lender
Gruess Leon
Lender antwortete auf Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
Man sieht seit Jahren auch Schweizer mit seitlich überstehenden Kabinen und bei uns (CH) kann man das erst seit kurzem (max. 1 Jahr) eintragen:
asa.ch/wp-content/uploads/online-bibliot..._25_d_003/index.html
Auf Seite 9/10 wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei seitlichem Überstand eine Eintragung nötig ist.
Ansonsten es kann toleriert werden oder eine Busse/Anzeige geben, je nach dem ob es im Bussenkatalog drin ist oder nicht. Je nach Ermessen des Beamten muss man dann an Ort und Stelle nachbessern, sprich Kabine absatteln und abtransportieren lassen.
Lass die Kabine eintragen und du bist nicht nur in der Schweiz auf der sicheren Seite
Ladung kann den lokalen Gesetzen unterliegen, das Fahrzeug unterliegt jedoch den Bestimmungen des Zulassungslandes. Das kann dir im Zweifel Ärger ersparen. Bspw. wenn einer bezüglich Gas, Ladungssicherung, Markierungen etc. nachforschen will.
asa.ch/wp-content/uploads/online-bibliot..._25_d_003/index.html
Auf Seite 9/10 wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei seitlichem Überstand eine Eintragung nötig ist.
Ansonsten es kann toleriert werden oder eine Busse/Anzeige geben, je nach dem ob es im Bussenkatalog drin ist oder nicht. Je nach Ermessen des Beamten muss man dann an Ort und Stelle nachbessern, sprich Kabine absatteln und abtransportieren lassen.
Lass die Kabine eintragen und du bist nicht nur in der Schweiz auf der sicheren Seite
Ladung kann den lokalen Gesetzen unterliegen, das Fahrzeug unterliegt jedoch den Bestimmungen des Zulassungslandes. Das kann dir im Zweifel Ärger ersparen. Bspw. wenn einer bezüglich Gas, Ladungssicherung, Markierungen etc. nachforschen will.
Gruess Leon
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6 Stunden 1 Minute her #6
von Loefflea
Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
mit Hilux XC von Nestle und ExKab 5S FD auf Zwischenrahmen.
Loefflea antwortete auf Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
.... und Bitte an die Vignette denken!
Gibt es zB beim ADAC oder direkt an den größeren Grenzübergängen.
Seit vielen Jahren konstanter Preis!! 40 Franken, in Euro etwas mehr (50.)
Gibt es zB beim ADAC oder direkt an den größeren Grenzübergängen.
Seit vielen Jahren konstanter Preis!! 40 Franken, in Euro etwas mehr (50.)
Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
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2 Stunden 40 Minuten her #7
von holger4x4
Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
holger4x4 antwortete auf Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
Das geht ja auch ganz easy online ohne so eine Bapperl:
via.admin.ch/shop/dashboard
Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- Loefflea
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1 Stunde 36 Minuten her #8
von Loefflea
Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
mit Hilux XC von Nestle und ExKab 5S FD auf Zwischenrahmen.
Loefflea antwortete auf Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
Richtig.
Rausgewunken wirst du aber zunächst einmal unter Umständen trotzdem 😜
Rausgewunken wirst du aber zunächst einmal unter Umständen trotzdem 😜
Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
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