Frage US-Pickup HD DWR Long Box und US-Cabine

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18 Jahre 3 Monate her #21 von Deichgraf
Es steht geschrieben:

Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war

Ist ein Pickup was anderes als ein Kraftfahrzeug ?
*kopfkratz*

[align=center][size=150:1jmk0b8i]SCHWARZ - GELB und sticht ! [/size]
2005er Dodge RAM Rumble Bee 4x4 5.7 l HEMI LPG powered

Gasverbrauch:

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18 Jahre 3 Monate her #22 von DerEine
@Deichgraf

ich hab hier unter Punkt B wieder diese Formulierung . . "bis 7,5to" gefunden. Punkt A bezieht sich auf Kraftfahrzeuge ÜBER 7,5to oder auf Fahrzeuge mit Anhänger.

Ich glaub Du hast doch recht! Die Tabelle ist eindeutig! Kostet bis 20 Prozent wesentlich weniger Kohle und erst ab 20 Prozent gibt es Punkte! Untersagen der Weiterfahrt ist scheinbar Ermessenssache der Rennleitung!

Aber egal....Zobelix hat es schon angedeutet das es hier um was anderes geht....und uns betrifft es sowieso nicht!

@Zobelix...meine Offtopic Beiträge kannst Du gerne löschen wenn sie Dich stören! Kratzt eh keinen.

mfg Andreas

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18 Jahre 3 Monate her #23 von zobelix

@Zobelix...meine Offtopic Beiträge kannst Du gerne löschen wenn sie Dich stören! Kratzt eh keinen.

warum??
solange wir zum thema zurück kommen machts doch nis?
oder?

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18 Jahre 3 Monate her #24 von DerEine

solange wir zum thema zurück kommen machts doch nix?


Klaro!

Ich hätte da aber noch eine Idee zur Rahmenprogrammgestaltung in Laubach! 8)

Wir können ja die Rennleitung aus der dort ansässigen Wache zum Treffen einladen! Dann brauchen wir das leidige Thema ja nicht mehr zu diskutieren! Dann bekommt es jeder schriftlich was es kostet! :lol: :peace:
Vielleicht haben wir ja sogar auch einen "Belehrungsresistenten" dabei der dann ohne Kabinchen nach Hause fahren muß!

mfg Andreas

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18 Jahre 3 Monate her #25 von PB Camper
Hast Du das Wort "Rennleitung" zu Weihnachten geschenkt bekommen :?: :sensation:

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18 Jahre 3 Monate her #26 von DerEine
:top: Jau Stefan hab ich mir gegönnt! Die alte Bezeichnung Polizei kennt man ja nicht mehr! Man will ja "in" sein und mit der Mode gehen!
:wink:

lg Andreas

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  • walter.bieringer
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18 Jahre 3 Monate her #27 von walter.bieringer
walter.bieringer antwortete auf Re: US-Pickup HD DWR Long Box und US-Cabine
Hallo Zusammen

ist ja schön und gut, dass sehr breit über das Gewicht und Strafen diskutiert wird. Das Gefährt, das ich Fahren möchte ist ein Chevy Silverado 3500 HD DWR Long Box und wieg leer schon mal ca. 3t. Die Absetzcabine die ich möchte wiegt auch leer schon 1,9t. Somit bin ich bei einem Leergewicht von ca. 5t und dies liegt laut meiner Rechnung ein wenig über den 10-15%.
Die Maut im Ausland ist mir aktuell auch eigentlich noch egal, da ich mit der Absetzkabine sowieso nur ein bis zwei mal in Ausland pro Jahr fahre.

Ich wollte eigentlich von jemanden, der so ein Gefährt fähr wissen, wie er dieses zugelassen hat, da ich nun mittlerweile viele Varianten genannt bekommen habe.

Laut TÜV ist das Gesicht bis 7,5t eigenlich egal. Es kommt Ihm bei einer PKW-Zulassung nur auf die Abgasnorm (Euro4) und auf die Maße Innenraum zu Ladefläche an. Ich würde auch noch gerne Tips bekommen, wie man mit einem 5t-Fahrzeug die Geschwindigkeitbegrenzungen und Fahrverbote umgehen kann, da ich hier auch schon zwei Fahrzeug im Urlaub gesehen habe, die eine Eintragung als PKW und Zusatzoption Sonder-Kfz haben und somit nur bedingt in die Ver- und Gebote eingestuft werden.

Ich möchte den Pickup auf jeden Fall ohne der Kabine als PKW ohne Einschränkungen nutzen und nur im Urlaub als Sonder-KFZ (hier kann man dann auch noch Sondergenehmigungen für Anhänger, .... erwirken).

Wäre toll, wenn hier jemand etwas genaueres darüber weiß.

Grüße
Walter

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18 Jahre 3 Monate her #28 von zobelix
das auto wird keinesfaslls ein pkw.
es ist ein lkw offener kasten. mit glück bekommst du die kabine eingetragen und evnt sogarwahlweise wohnmobil.
somit könntest du sonntags (mit kabine) einen anhänger ziehen.
das problem ist, das alle möglich tüvs das zwar mal eingetragen hatten, aber heute doch recht zurückhaltend geworden sind.
als womo darfst du wohl 100 fahren (?)
ich muß aber selber gestehen, wenn ich mit knappn 5 t auf der bahn unterwegs bin, habe ich es auch nicht so schrecklich eilig. da langen mir die 90-100.
wahlweise gewichte wirst du wohl kaum noch eingetragen bekommen.
dh mit kabine 5 t und ohne nur 3.5t.

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18 Jahre 3 Monate her #29 von romo1980
In Verbindung mit Harttop und 6 Sitzplätzen wirds vielleicht schon nen Tüver geben der nen PKW Kombi drausmacht. Bei nem Benziner dürften sich die Steuern dann auch noch in einem halbwegs ertragbarem Rahmen halten. Aber bei nem Diesel :?: :schande:

Robert u. Moni
GMC Sierra 1500 SLE mit A*H*SE Wohnkabine
Sparen für später? Bei uns ist später!

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18 Jahre 3 Monate her #30 von zobelix
mit über 3 t leergewicht nen pkw???

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18 Jahre 3 Monate her #31 von Volker1959
Ein Hammer Geländewagen wiegt sicher auch über 3 t, und ist ein PKW, der mit 200 über die Bahn rauschen darf!
Ich denke, daß Du nur einen Tüv finden musst, der dir die Eintragung als PKW macht!
Und die Tüv-Prüfstellen handeln sehr verschieden! Ich drück dir die Daumen :top:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
eMail: volker-murwig@web.de

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18 Jahre 3 Monate her #32 von Deichgraf

walter.bieringer schrieb: Ich wollte eigentlich von jemanden, der so ein Gefährt fähr wissen, wie er dieses zugelassen hat, da ich nun mittlerweile viele Varianten genannt bekommen habe.

Schick einfach mal ne PN an den Hudsonbay hier aus dem Forum. Der hat nen Dodge 3500 Dually mit einer Lance Kabine.

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18 Jahre 3 Monate her #33 von flaxi

mit über 3 t leergewicht nen pkw

PKW geht immer !!!!!

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18 Jahre 3 Monate her #34 von Reini
@Walter...Vorschlag:

Eintragung unter Ziffer 1 = Pkw
Steuerlich zwar ungünstiger gegegenüber Lkw, aber als Benziner, wie Romo schon erwähnte, noch im Rahmen des Machbaren. Abgesehen davon, bin ich - da Du ja nun mal auf GM fest gelegt bist - vom Duramax-Diesel hinsichtlich seiner Standfestigkeit ohnehin nicht ansatzweise so überzeugt wie von den alten 6.2ern und 6.5ern. Lies mal hier , was die zu dem Thema schreiben...

Versicherung als Wohnmobil
Dabei ist die Kabine automatisch mit versichert - egal, ob sie aufgesattelt ist oder irgendwo in der Scheune bzw. auf dem CP rumsteht. Manche Versicherer verlangen dafür eine sog. "wahlweise" Eintragung, d.h. unter Ziffer 1 bleibt stehen, was auch immer da eingetragen ist, und unter Ziffer 33 steht dann eine wahlweise Eintragung als Wohnmobil. Beispiel unten...gibt's auch umgekehrt, d.h. Ziffer 1 = Womo und als wahlweise Eintragung dann entsprechend Lkw bzw. Pkw.

Versicherung als Pkw
Mit einer Pkw-Eintragung unter Ziffer 1 stünden Dir sämtliche Pkw-Tarife und damit auch die i.d.R. preisgünstig(er)en Direkt-Versicherer offen. Welche Möglichkeiten dabei für eine Mitversicherung der Kabine zu o.g. Konditionen bestehen, dürfte Verhandlungssache mit dem jeweiligen Versicherer sein. Wahrscheinlich wird man Dir dafür eine Zusatzversicherung für Ladung, Gepäck o.ä. auf's Auge drücken. Es sollte nur eindeutig in der Police stehen, dass damit die Kabine und nicht einfach nur die Schlüpfer und Hemden im Kleiderschrank gemeint sind! :wink:

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Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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