Topic-icon Frage Sonntagsfahrverbot

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15 Jahre 8 Monate her #41 von hudsonbay
hudsonbay antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
in bayern nun auch durch, siehe mail:


Ursprüngliche Nachricht
Von: Adamczyk, Margot (Landratsamt Erding)
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Gesendet: Freitag, 27. Juni 2008 08:37
An: H.
Betreff: Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen


Sehr geehrter Herr H.,
heute habe ich eine gute Nachricht für Sie:
Wir haben vom Innenministerium eine Neufassung der Anwendungshinweise
bekommen.
Es hat sich für Sie folgendes geändert:
"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt n i c h t für Wohnwagenanhänger und Anhänger,
die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden".
Sie brauchen also künftig für Ihren Pferdeanhänger keine Ausnahmegenehmigung mehr.

Mit freundlichen Grüßen
Margot Adamczyk
Landratsamt Erding
Verkehrswesen
Tel: 08122/58-1621
Fax: 08122/58-1318

Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835

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Mein Treffen in Südbayern vom 30.4.-2.5.2010

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15 Jahre 8 Monate her #42 von Uwe
Uwe antwortete auf Re: Sonntagsfahrverbot
cool. wieder 70 € gespart :sauf:

Gruß
Uwe

Händler für Tischer Wohnkabinen in Süddeutschland

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12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #43 von Erisch
Erisch antwortete auf Aw: Sonntagsfahrverbot
Sehr gut haben die Jungs das HIER zusammengefasst

und HIER der Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


:grin: . . . hoffentlich ist das jetzt nich wieder Politik

Gruß aus der Eifel

Eri(s)ch, oder auch scout

2007er 'Lux extra cab/sol mit GEOCAMPER "SCOUT" verkauft.
2.8 Gen. 8 DoKa LUX mit normaler GEOCAMPER Kabine in Vorbereitung
Neuer Wohnort ab Mai Stavropol Nordkaukasus
Letzte Änderung: 12 Jahre 10 Monate her von Erisch.

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7 Jahre 2 Wochen her - 7 Jahre 2 Wochen her #44 von bb
bb antwortete auf Sonntagsfahrverbot
In anderen Foren war es schon zu lesen, deswegen hole ich den Thread mal wieder hoch und bringe ich es auch hier ein.
Das Dauerärgernis könnte bald ein Ende finden. Es betrifft alle, die bundesweit ihren als LKW zugelassenen PU plus Anhänger privat an diesen Tagen nutzen wollen.
Wenn die Bundesregierung jetzt noch flott arbeitet, hoffentlich noch vor der Urlaubssaison:

Der Bundesrat hat ferner folgende E n t s c h l i e ß u n g gefasst:
Zu Artikel 1 Nummer 2 (Neufassung VwV zu § 30 Absatz 3 StVO)
Die Bundesregierung wird gebeten, über die mit der .... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angestrebte Änderung der StVO im § 30 Absatz 3 die Klarstellung zu berücksichtigen, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gelten soll.
Begründung:
Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) soll unter anderem klargestellt werden, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot aus- schließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gelten soll.
In der gegenwärtigen Fassung des § 30 Absatz 3 StVO fehlt es vom Wortlaut her an der Festlegung, dass private Fahrten mit den in § 30 Absatz 3 StVO aufgeführten Fahrzeugen generell vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausge- nommen sind.
Ausweislich des den Ländern vom BMVI zur Stellungnahme vorgelegten Referentenentwurfs enthält die Änderungsverordnung inhaltliche Änderungen des § 30 Absatz 3 StVO. Grundsätzliche bzw. einschränkende Aussagen zum Geltungsbereich werden nicht getroffen.
Ohne Korrekturen am § 30 Absatz 3 StVO selbst käme es in der Folge zu einer

Drucksache 85/17 (Beschluss) - 10 -
Rechtslage, nach der gewisse Fahrten mit Lkw bzw. mit Fahrzeugkombi- nationen nur durch eine kommentierende Verwaltungsvorschrift aus dem An- wendungsbereich des Sonn- und Feiertagsfahrverbots herausgenommen wer- den würden.
Missverständliche Darstellungen zur grundsätzlichen Festlegung des Geltungs- bereichs sollten vermieden werden. Eine rechtssichere und damit auch buß- geldrechtlich sichere Kontrolle muss sich vordringlich am Gesetzeswortlaut und nicht an Verwaltungsvorschriften orientieren. Textliche Widersprüchlich- keiten zwischen StVO und VwV führen im Zweifel zu Problemen bei den Kotrollbehörden und stehen damit dem Wunsch nach einer einheitlichen Anwendung entgegen. Ebenso muss eine rechtssichere Orientierung der Bürger am Text des Gesetzes selbst möglich sein.


Seite 9 u. 10
www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/...=publicationFile&v=1

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zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.
Letzte Änderung: 7 Jahre 2 Wochen her von bb.
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6 Jahre 9 Monate her #45 von bb
Endlich ist es im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtskräftig!
Rechtzeitig vor Ferienbeginn!
Private Fahrten von LKW mit Anhänger sind ab jetzt in allen Bundesländern an allen Tagen des Jahres erlaubt:
Die Bundesregierung hat den bereits weiter oben benannten Beschluss des Bundesrates inhaltsgleich als Änderung der VwV StVO übernommen. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 29.05.2017 erfolgt. Die VwV StVO regelt den § 30 StVO nunmehr so, dass er sich ausschließlich auf gewerbliche Fahrten bezieht. Den entsprechenden Passus findet Ihr ab Seite 8


Bis das jeder Ordnungshüter verinnerlicht hat, sollte man sich vorsichtshalber den Ausdruck ins Handschuhfach legen.

Danke an Mike, der das gefunden und heute bei den Pickuptrucks veröffentlicht hat (Beitrag 34)

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6 Jahre 9 Monate her #46 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Sonntagsfahrverbot
Na das ist ja mal eine gute Nachricht! Danke für den Hinweis.

Gruß, Holger
Iveco Daily / Nissan Navara SE
Meine Wohnkabinen sind verkauft. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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