Topic-icon Frage Versicherung für meine Wohnkabine

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18 Jahre 3 Monate her #1 von Bini
Versicherung für meine Wohnkabine wurde erstellt von Bini
Moin Leutz,

ich bin neu und hab mir vor nen paar Tagen ne WOKA gekauft und hab jetzt nen paar Probleme mit meiner Versicherung! :oops:

Die meinen, ich muss meine WOKA beim TÜV vorführen und eintragen lassen, is das so richtig :?:

Ich war der Meinung, dass meine WOKA als Ladung gilt, wenn ich z.B. meinen Rasenmäher auf der Ladefläche hab, dann muss ich den ja auch net eintragen lassen. Könnt ihr mir bidde helfen!

Vielen Dank schon mal im Voraus
8) :lol:

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18 Jahre 3 Monate her #2 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: Versicherung für meine Wohnkabine
Hallo Bini
Eintragen?Kommt drauf an ob Du die Kabine mitversichern willst oder nicht.Der Rasenmäher wird sicher nicht mitversichert sein.
Die Kabine wird eingetragen und der PU ist dann ein Wohnmobil aber immer nur mit Wohnkabine versichert.Wahlweise mit oder ohne Kabine gibt es nur noch sehr selten eingetragen.Die WOMO versicherung ist billiger wie die LKW versicherung.
Oder Du versuchst die Kabine nicht im KFZ Brief einzutragen aber bei der Versicherung als SONDERZUBEHÖR extra zu versichern.Kostet aber auch nicht wenig.
Viel mehr Infos bekommst Du wenn Du mal ein wenig im Forum stöberst.

Hang Loose Andre
ChevyPU C1500 jetzt wieder ohne A*H*SE Camper

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18 Jahre 3 Monate her #3 von Mark
Hi,

grunsätzlich brauch eine Kabine nicht eingetragen werden, es sei denn Du willst in den Genuß einer sehr günstigen Wohnmobilversicherung kommen.
Auch wenn die Kabine nicht eingetragen ist muß Du Die Regeln der StVzo beachten. Also Beleuchtung und verbreitete Spiegel usw.
Ansonsten benutze mal die Suchfunktion bzw. schau mal hier in der Rubrik Versicherung und Zulassung nach, da ist das Thema schon ausgiebig besprochen worden.

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Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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18 Jahre 3 Monate her #4 von travelmate
travelmate antwortete auf Kabine eintragen?
Hola Bini,
du hast recht: Die Kabine gilt zunächste als Ladung und muss daher auch nicht eingetragen werden. Sofern die Kabine über hinreichende Beleuchtung etc. verfügt, die jeweiligen Achslasten nicht überschritten sind und die Außenspiegel die "Rücksicht" gewährleisten sollte es dann keine Probleme mehr geben.
Im Ausland kann es bei Routine-Kontrollen etwas länger werden, da die Außenmaße nicht "korrekt" eingetragen sind...

Ich empfehle, dass die Kabine mitversichert wird. Vorteil: Das gute Stück ist bei den speziellen PU-Konditionen auch im abgestellten Zustand mit versichert.
Allerdings gibt es unterschiedliche Anforderungen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass einige V-Agenten verlangen, dass der Eintrag in den Papieren steht. Anderen langt ein Foto der Kabine und die üblichen Angaben zu Wert etc.

Fazit:
1. Du entscheidest, ob du Kabine eingetragen haben willst oder nicht und
2. suchst dir die entsprechende Agentur

hth

TM

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18 Jahre 3 Monate her #5 von Fränky
Fränky antwortete auf Versicherung
Ich hatte auch das Problem, das hier im Norden keine Versicherung einen
Pickup und Wohnkabine kannte. Geschweige dann zu wissen wie man sie versichert.
Mir wurde von meinem Kabinenhersteller die Horbach-Versicherung empfohlen ( www.horbach-reisemobil.de">www.horbach-reisemobil.de ). Sie kennen sich mit diesem System aus. Die Kabine und das
Fahrzeug sind Kasko und Hapftpflicht versichert wenn sie getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen.
Der Zusatz "Camping KFZ" muß in den Papieren stehen, dazu wohl die erste Abnahme vom TÜV.


Frank

Port. D40 Nissan Navara 3,5 t. + Nordstar 8L

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18 Jahre 3 Monate her #6 von Klaus1
Die Nürnberger versichert Fahrzeug und Kabine auch im getrennten Zustand und muß nicht eingetragen sein. Fotos und Kaufvertrag bzw . Kosten reichen. Beides muß aber Vollkasko versichert werden.

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18 Jahre 2 Monate her #7 von lomo
Hallo,

ich kenne nur die Möglichkeit wie bereits erwähnt als Zubehör mit zu versichern.Das ist eigentlich bei jeder Teilkasko als Sonderzubehör mit versicherbar. Man muß allerdings wissen, daß die Kabine nur versichert ist, wenn sie als Ladung drauf ist. Nicht wenn Sie daneben steht.Es kommt allerdings darauf an was für Risiken gezeichnet werden sollen.

Abnahme beim Tüv nur wenn das gesamt Fahrzeug als Einheit bestehen bleibt. So die Auskunft beim Tüv München.

Viel Spass

Lomo

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18 Jahre 2 Monate her #8 von DerEine
Hi Lomo
Wende Dich mal an den in diesen Thread genannten Versicherungsmakler!

cu Andreas

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18 Jahre 2 Monate her #9 von Tangente
Tangente antwortete auf Re: Versicherung für meine Wohnkabine

lomo schrieb: Hallo,ich kenne nur die Möglichkeit wie bereits erwähnt als Zubehör mit zu versichern.Das ist eigentlich bei jeder Teilkasko als Sonderzubehör mit versicherbar. Man muß allerdings wissen, daß die Kabine nur versichert ist, wenn sie als Ladung drauf ist. Nicht wenn Sie daneben steht.Lomo


Hi Lomo!
Leider gibt es die ganzen Womo-Vorteile in Österreich nicht, Fahrzeug ist normal nach Leistung versichert. Und Kabine ist Ladung, außer sie bleibt immer oben = gehört in den Typenschein. Und die ganzen Womo und Kabinenversicherungsbüros versichern nicht nach Österreich (wo ist die EU?)
Das bedeutet aber, dass unsere Kabine immer schon als Zubehör versichert ist. War haben aber (schon bei der 2. Versicherung) die Klausel im Vertrag, dass die Versicherung auch gilt, wenn die Kabine abgestellt ist! Hat jedesmal einige Überredung gekostet, ist dann klar gegangen - nur so als Tipp.
Gruß Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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18 Jahre 2 Monate her #10 von Tangente
Tangente antwortete auf Versicherung + Steuer
Hab mal zum Vergleich für Österreich anbieten lassen:

80KW, 98 KW und 128 KW (mein Ranger, Nissan98KW und Nissan 128KW), alle als 1 1/2 Kabiner mit der Minimalhaftpflicht ohne Kasko, einmal in der Bonusstufe 09, einmal in der Bonusstufe 0, alle Anbote vom gleichen Büro bei der gleichen Versicherung. Immer nur der PU noch ohne Kabine.

80 KW:
Stufe 09: Prämie 1020,76 + 369,60 Motorbez. Vers.Steuer = 1390,36
Stufe 00: 417,58 + 369,60 = 787,18

98KW:
Stufe 09: Prämie 1020,76 + 488,40 Motorbez. Vers.Steuer = 1509,16
Stufe 00: 417,58 + 488,40 = 905,98

128KW:
Stufe 09: Prämie 1020,76 + 686,40 Motorbez. Vers.Steuer = 1707,16
Stufe 00: 417,58 + 686,40 = 1103,98


Gruß Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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18 Jahre 2 Monate her #11 von DerEine
:shock: Gerhard....an Deiner Stelle würde ich auswandern! :wink:

cu Andreas

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18 Jahre 2 Monate her #12 von Tangente
Tangente antwortete auf Re: Versicherung für meine Wohnkabine

Andreas schrieb: :shock: Gerhard....an Deiner Stelle würde ich auswandern! :wink:


Hi Andreas!
Es gibt andere gute Gründe zu bleiben :lol: - aber betreffend Versicherung Womo bzw PU hast Du recht :evil: !
Gruß Tangente

PS.: Alle Gute zum Geburtstag :lol: !

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