Frage Garantie Neufahrzeug

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4 Jahre 4 Monate her - 4 Jahre 4 Monate her #313602 von anhumme
Garantie Neufahrzeug wurde erstellt von anhumme
Ich hab da mal

Im April/Mai bekomme ich meinen neuen Ranger. Für meine Tischer-Kabine muss ich das Fahrzeug ja auflasten, Elektrik anpassen, usw. Weiß jemand wie es mit der Werksgarantie aussieht, wenn die Lichtmaschine über den Jordan geht, oder an der Hinterachse ein Problem auftritt,   

Gruß,

Andreas


(demnächst mit Tischer 230S und Ford Ranger Doka)

Andreas

Ford Ranger mit Tischer 230S
Letzte Änderung: 4 Jahre 4 Monate her von anhumme.

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4 Jahre 4 Monate her #313603 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Garantie Neufahrzeug
"Schäden an Aggregaten und Teilen, die nicht dem werkseitigen Lieferumfang
entsprechen" sind in den Garantiebedingungen nahezu immer ausgeschlossen.

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4 Jahre 4 Monate her #313604 von Stefan
Stefan antwortete auf Garantie Neufahrzeug
Bei auftretenden Defekten innerhalb der Garantiezeit kommt es auch immer auf deinen Händler an, wie was durchgeht. Bei Kulanz ist es genauso.
 Ford soll allerdings sehr speziell sein. Aber es gibt ja genügend Ford Fahrer, die das kommentieren könnten.

Gruß Stefan 

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4 Jahre 4 Monate her #313605 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Garantie Neufahrzeug
Ich hatte beim Ranger nur den Garatiefall wegen Durchrostung hinten am Nummernschildblech. Das ging ohne größere Probleme durch.
Nur der Lackierer war zu blöd und hat den falschen Farbton genommen, dann durfte er nochmal ran

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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4 Jahre 4 Monate her #313606 von partisan
partisan antwortete auf Garantie Neufahrzeug
Nehmen  wir mal an, Motor oder Getriebe gehen kaputt, Achse bricht o.ä.
Hat der Hersteller eine Freigabe für die Auflastung erteilt, bleibt die Garantie erhalten. Hat er das nicht, kann er behaupten, dass der Schaden auf die Auslastung zurückzuführen ist. Ggf. muss er das im 1. Jahr beweisen. Danach musst Du beweisen, dass dies nicht der Fall ist.
Derjenige, der die Auflastung vornimmt ist auch in der  Haftung, wird aber auch in seinen Bedingungen nicht die Garantie für das gesamte Fahrzeug übernehmen. 

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4 Jahre 4 Monate her #313613 von Klaus1
Klaus1 antwortete auf Garantie Neufahrzeug
Ich hatte bei meinem Navara Änderungen am Fahrwerk und Auflastung durch eine Fachfirma und mit TÜV Eintrag durch führen lassen. Hatte dann ein Garantieproblem, was mit dem Umbauten nichts zu tun hatte, bzw. dadurch verursacht wurde. Garantie wurde mit der Begründung abgeleht, die Umbauten seien seitens der Firma Nissan nicht genehmigt, dadurch sei der Umbauer jetzt Hersteller und für die Garantie zuständig, was dieser natürlich abgelehnt hat. Mittels RA wurde ein Kompromiss vereinbart Halbe Halbe.
Hebe dir auf jeden Fall eine Kopie der Fahrzeugschein vor dem Umbau auf. Und versuche über deinen Händler damit im Garantiefall abzurechnen.

Gruß Klaus

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4 Jahre 4 Monate her #313621 von Lender
Lender antwortete auf Garantie Neufahrzeug
Wenn der Garantiefall im Zusammenhang mit der Auflastung entstehen kann, dann wird dieser Vorwand sicher gerne genutzt. Dann kommt der Rechtsschutz/Anwalt zum Einsatz und im schlimmsten Fall geht es mit Gutachten und Gegengutachten vor Gericht. Das kostet dann schnell mehr als die Reparatur...

Wenn aber das Radio einen Defekt hat, dann können sie das nicht der Auflastung zuschieben. 

Die Firma welche die Auflastung durchführt, wird im Normalfall sämtliche Folgeschäden aus ihrer Gewährleistung ausschliessen. 

Gruess Leon

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4 Jahre 4 Monate her #313649 von PeterM
PeterM antwortete auf Garantie Neufahrzeug
Beim Kauf unseres Rangers habe ich mir schriftlich geben lassen, dass die Auflastung keinen Einfluss auf die Garantieleistung hat.

Gruß Peter

Peter und Ute, früher Tischer 280S, jetzt Multi4 auf Ranger 3,2l.

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