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6 Jahre 1 Woche her #1 von rai.kru
LKW-Besteuerung wurde erstellt von rai.kru
Aus gegebenen Anlaß möchte ich hier einmal meine jüngsten Erlebnisse zur Pickup-Besteuerung mit dem Zoll darlegen.
Zu versteuerndes Fahrzeug ist ein Nissan Navara D401 KC, Bj. 2013. erworben 2016 und angemeldet.
Das Kraftfahrzeugsteueramt hat das Fahrzeug 2016 als PKW mit grüner Plakette besteuert. Gegen diesen Bescheid legte ich mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung als LKW (1/3 zu 2/3 Drittel) vorlägen, Einspruch ein. Auch unter Verweis auf die Festlegung im Brief „Lastkraftwagen“. Dem Einspruch wurde stattgegeben, der damalige Steuerbescheid wurde abgeändert und eine LKW-Steuerfestsetzung vorgenommen.
Das Fahrzeug ist in den letzten zwei Jahren umfassend für die Wohnkabinennutzung umgebaut und technisch (Rahmenverstaärkung, LuFe, Auflastung, Fahrwerksanpassung etc.) angepasst worden. Diese Fahrzeugveränderungen sind gutachterlich belegt und im Kfz-Schein eingetragen.
Zuletzt erfolgte im Februar 2018 mit Übernahme der Tischer-Kabine eine erneute Begutachtung zwecks Eintragung, auch im Hinblick auf die beabsichtigte und notwendige Kabinen-Versicherung. Die Versicherungen fordern dieses Gutachten bzw. die zulassungstechnische Kfz-Scheineintragung.
Nun kam vor einigen Tagen vom Kraftfahrzeugsteueramt ein neuer Steuerbescheid als Änderungsbescheid zu dem Bescheid aus 2016 mit Steuerfestsetzung als PKW :help:
Ich war schon sehr erstaunt, warum plötzlich diese Änderung eintrat, zumal sich keine Nutzungsänderung ergeben hatte.
Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch eingelegt. Begründet wurde dieser mit den unveränderten Grunddaten „1 1/2 Kabiner mit LKW-Festsetzung im KFZ-Brief“ und verweisend auf den Erstbescheid aus 2016, der die LKW-Besteuerung festlegte.
Heute habe ich telefonisch beim Hauptzollamt den Stand der Sachbehandlung erfragt. Von dort kam die Aussage, dass aufgrund der Begutachtung zur Kabine-KFZ-Eintragung eine Meldung ans Hauptzollamt erfolgt. Daraufhin wird programmtechnisch eine Neufestsetzung der Steuer ohne nähere Sachbehandlung vorgenommen, die ihre Grundlage in der zulassungtechnischen Festlegung der Nutzung des Fahrzeug als 4-Sitzer hat.
Der Steuerbescheid wird wieder auf die LKW-Beateuerung abgeändert und die Steuer danach festgesetzt.
Resümierend kann ich nur empfehlen, die PKW-Besteuerung eines 1 1/2 Kabiners nicht hinzunehmen und Einspruch gegen die Steuerfestsetzung zu erheben.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Kontakt und die Besprechung des Sachverhalts mit den Sachbearbeitern beim Hauptzollamt sehr korrekt und sachlich verlief.

Gruß
Rainer

Nissan D40 KC - 2013 mit Tischer 240 - 2018
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6 Jahre 1 Woche her #2 von flaxi
flaxi antwortete auf LKW-Besteuerung
vorher informieren.....
Eintragung einer Kabine ist sowieso unnötig und führt nur zu "Aufruhr".
Kabine ist Ladung, so wie ein Sack Kartoffeln.
Es gibt auch Versicherung ohne Eintragung im der Kabine im Schein !
Aber ist ja nochmal gut gegangen in diesem Fall.

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6 Jahre 1 Woche her - 6 Jahre 1 Woche her #3 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf LKW-Besteuerung
Ja, das passiert nach jedem neuen Eintrag. Ist mir nach der Auflastung genau so gegangen. Vorher informieren heißt dann also, dass man keinerlei Änderungen mehr am Fahrzeug vornehmen darf, die Zulassungsrelevant sind. :screwy:
Letzte Änderung: 6 Jahre 1 Woche her von Ex-Forist.

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6 Jahre 1 Woche her #4 von mufys
mufys antwortete auf LKW-Besteuerung
Hallo rai.kru,

wie lauten denn die Eintragungen unter Punkt 4 und 5 in deinem Fahrzeugschein?
Hier gibt es nämlich die Sonderregelung "Pick Up" im Kraftfahrtsteuergesetz.

Liebe Grüße
Michael

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6 Jahre 1 Woche her - 6 Jahre 1 Woche her #5 von Maddoc
Maddoc antwortete auf LKW-Besteuerung
Wie Uli schreibt,
bei jeder Änderung der Papiere erfolgt eine Meldung an den Zoll, die dazu führt, daß -via Computer- die Einstufung zurückgesetzt wird. Es wird ein erneuter Einspruch nötig, meist reicht ein Anruf. Es sind durchweg sehr freundliche Mitarbeiter, die das Problem kennen.
War bei mir genau so.....

Wer hier von 'vorher informieren' schreibt, sollte besser dies selbst tun.....

Gruß
Marc
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Letzte Änderung: 6 Jahre 1 Woche her von Maddoc.

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6 Jahre 1 Woche her #6 von Fangorn
Fangorn antwortete auf LKW-Besteuerung

mufys schrieb: Hallo rai.kru,

wie lauten denn die Eintragungen unter Punkt 4 und 5 in deinem Fahrzeugschein?
Hier gibt es nämlich die Sonderregelung "Pick Up" im Kraftfahrtsteuergesetz.


Wer DAS bis jetzt immer noch nicht kapiert hat soll halt weiter mit dem Zoll diskutieren. :mrgreen:

Gruß Ulf

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6 Jahre 1 Woche her #7 von rai.kru
rai.kru antwortete auf LKW-Besteuerung
Moin,

mit “vorher informieren“ war nichts, weil die Festsetzung der Kfz-Steuer in 2016 geregelt war. Es ist hier eher ein systembedingter EDV-technischer Bescheidserlass und nicht vom Sachbearbeiter veranlasst.
Die Vorabinformationen zur Begutachtung und der Frage der Scheineintragung habe ich vorgenommen, und hier ging es mir im Besonderen um die rechtlichen Fragen nach dem Verkehrsrecht (z. B. nichterlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des PÚ´s) und dem damit einhergehenden Versicherungsschutz zum einen für das Fahrzeug und und zum anderen für die Kabine.
Ich kann die Bdingingungen der Versicherer nachvollziehen, eine Begutachtung und event. Scheineintragung haben zu wollen. Sie sollen im Schadensfall ja auch ihrer Leistungspflichtig nachkommen. Ein möglicher Schaden beträgt schnell mal max. 75t€.
Mit Begutachtung des Kombipackets „PU + Kabine“ und der Eintragung in den Kfz-Schein ist öffentlich-rechtlich dokumentiert, dass das Fahrzeug für den sicheren Transport der Kabine als „Ladung“ geeignet ist.
Es war und ist mir ein wichtiges Anliegen rechtlich gesichert mit gültiger ABE unterwegs zu sein.
Es ist richtig, dass es Versicherer gibt, die auch ohne Eintragung die Kabine versichern, jedoch möchte ich nicht im Falle eines Unfalls gegenüber der Versicherung den Nachweis für den gesicherten und geeigneten Fahrzeugaufbau für die Aufnahme der Kabine erbringen zu müssen. Hier steht dann der Geschädigte in der Pflicht und nicht der Leistungserbringer.
Sicherlich ist es Ärgerlich das Kfz-Steuerrecht im Auge zu haben und entsprechend, z. B. mit den jeweiligen Rechtsmitteln einzuwirken, und wenn man einen Rechtsanspruch auf LKW-Besteuerung hat ist dies auch durchsetzbar.
Zu Michael:
Im Schein steht unter Zif. 5 FZ. Z. GU. BEF. B 3,5 T.:cab:

Euch Allzeit noch eine gute Fahrt und Danke für euere Meinungen zu diesem Thema.

Lieben Gruß

Rainer

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6 Jahre 1 Woche her #8 von mufys
mufys antwortete auf LKW-Besteuerung
Hallo Rainer,
das Thema scheint demnach für dich beendet zu sein.
Wenn du mal Zeit hast empfehle ich dir trotzdem doch mal die Ausarbeitungen im Forum pickuptrucks.de zu diesem Thema anzuschauen.
Die sind so plausibel, dass sie selbst meine Zulassungsstelle, der TÜV und der Zoll problemlos verstanden haben.
Das Ergebnis war nämlich, dass ich mit der Änderung der Aufbauform bei meinem RangerExcab Lkw-Steuer aber Pkw-Versicherung bezahle. Also "the best of both worlds".
Die Ladefläche gilt trotzdem als "offen" auch wenn eine Kabine als "Ladung" draufsteht. Rechtlich einwandfrei! ... und was die Versicherung angeht verweise ich auf flaxi...

Liebe Grüße
Michael

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6 Jahre 1 Woche her - 6 Jahre 1 Woche her #9 von Maddoc
Maddoc antwortete auf LKW-Besteuerung
Was die Versicherung betrifft gebe ich Rainer zu 100% recht, es ist immer wieder spannend, was so im Kleingedruckten steht.

Wir durften uns damit ja letztes Jahr sehr intensiv beschäftigen, daher ist unsere Kabine auch eingetragen worden, sieht rechtlich anders aus als 'Ladung'.

Was mit dem Schein gemeint ist, ist der Eintrag im Feld 4 BA oder BB gegenüber BE.

BE beschreibt den Pickup, wurde aber so spät eingeführt, daß bei den meisten noch BA steht.
Kann man ändern, Termin beim TÜV, Gutachten (schnell) ausstellen lassen, dann zur Zulassungsstelle und die Papiere ändern lassen. Ab jetzt sollte dauerhaft die Lkw-Steuer fällig sein.
Ist aber bei weitem mehr Aufwand als der kurze Anruf beim Zoll.....

Gruß
Marc
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6 Jahre 1 Woche her #10 von Fangorn
Fangorn antwortete auf LKW-Besteuerung

Maddoc schrieb:
BE beschreibt den Pickup, wurde aber so spät eingeführt, daß bei den meisten noch BA steht.


Das wurde schon im Sepptember 2011 eingeführt.
Trotzdem haben die meisten Pick Up noch heute Aufbauart BA im Schein stehen. Finde ich irgendwie unverständlich.

Gruß Ulf

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6 Jahre 1 Woche her #11 von Maddoc
Maddoc antwortete auf LKW-Besteuerung

Fangorn schrieb:
Das wurde schon im Sepptember 2011 eingeführt.
Trotzdem haben die meisten Pick Up noch heute Aufbauart BA im Schein stehen. Finde ich irgendwie unverständlich.

Gruß Ulf


Das liegt an dem Zeitpunkt der Homologation der Fahrzeuge der oft weit vor dem Tag der Markteinführung ist.

Gruß
Marc
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6 Jahre 1 Woche her #12 von Fangorn
Fangorn antwortete auf LKW-Besteuerung
Ah OK.
Daran hatte ich nicht gedacht.

Gruß Ulf

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