Topic-icon Frage Neue Kfz Steuer ab 2014

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8 Jahre 8 Monate her - 8 Jahre 8 Monate her #201 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Naj, zu dem Mann bin ja geschickt worden. Der füllt jetzt das vorgegebene Formular aus und das wars, seine persönliche Meinung oder eine Entscheidung ist leider nicht gefragt. Ganz klare Aussage, dass das jetzt wieder nach Münster geschickt und dort entschieden wird. Warum das Ganze war keinem der heute Beteiligten klar. Aber immerhin hat die Sonne geschienen :mrgreen:
Letzte Änderung: 8 Jahre 8 Monate her von Ex-Forist.

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8 Jahre 8 Monate her #202 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Ja, so war das bei mir auch. Nur 5 Monate warten, und dann kommt der Bescheid aus Münster :roll: Bei mir hat's geklappt.

Gruß, Holger
Iveco Daily / Nissan Navara SE
Meine Wohnkabinen sind verkauft. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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8 Jahre 7 Monate her #203 von Erisch
Erisch antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Ich will hier nicht die Welle machen und meinen Erfolg nicht gefährden - mein 'Lux ist auch wieder'n LKW.
Ist ja schon ein Unterschied 500 undnochwas Eumel statt 160,- €
Meiner ist ein xtra - Cab und ich hab das so ähnlich gemacht, wie oben beschrieben, Regal mit Kisten.
Weitere Info nur mit PN

Gruß aus der Eifel

Eri(s)ch, oder auch scout

2007er 'Lux extra cab/sol mit GEOCAMPER "SCOUT" verkauft.
2.8 Gen. 8 DoKa LUX mit normaler GEOCAMPER Kabine in Vorbereitung
Neuer Wohnort ab Mai Stavropol Nordkaukasus

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8 Jahre 7 Monate her #204 von typ-a
typ-a antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Mein Ranger 1,5 Kabiner seit gestern ebenfalls versteuert als LKW.
Erstmal Rückerstattung 246,- und jetzt jährlich 185,- :hurra:
Meine Argumentation war aber auch schlüssig: nur Notsitze hinten, Verglasung ist aktive Sicherheit, Ladefläche größer (ohne Wanne) als Fahrgastraum, hintere Türen können nicht unabhängig geöffnet werden...
Fotos mit enfernten Sitzen und Kisten für Ladungssicherung, Spanngurte, Antirutschmatten auf den Sitzunterflächen.
Kann jetzt nicht weiter schreiben, muss die CAMPCROWN aufsatteln und dann gehts`zum Oldtimertreffen. Bilder folgen dann nächste Woche...

Euch allen ein tolles Wochenende

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8 Jahre 7 Monate her #205 von Tangente
Tangente antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
:cry: :oops: :x
Bei uns ist bis 3,5t kein Unterschied in der (hohen) Steuer..... (nennt sich bei uns motorbezogene Vericherungssteuer)

Kraftwagen

Bei Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen sowie allen übrigen Arten von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen pro Monat bei jährlicher Zahlungsweise der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
für die ersten 24 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0 Euro
(unabhängig von der Zahlungsweise)
für die weiteren 66 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,62 Euro
(Zahlungsweise halbjährlich: 0,6572 vierteljährlich: 0,6696 monatlich: 0,682)
für die weiteren 20 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,66 Euro
(Zahlungsweise halbjährlich: 0,6996 vierteljährlich: 0,7128 monatlich: 0,726)
und für die darüber hinausgehenden Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0,75 Euro
(Zahlungsweise halbjährlich: 0,795 vierteljährlich: 0,81 monatlich: 0,825)

Für vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassene Personen- und Kombinationskraftwagen mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Drei-Wege-Katalysator erhöht sich die Steuer ab 1. Jänner 1995 um 20 Prozent. Mit einer ''weißen'' Begutachtungsplakette gekennzeichnete Kraftfahrzeuge unterliegen nicht der erhöhten Steuer.

Oldtimer-Kraftfahrzeugen kommt keine Steuerbegünstigung zu, für sie ist der Steuertarif für Personen- und Kombinationskraftwagen anzuwenden.

Mindeststeuersatz

Die Steuer beträgt bei Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen monatlich mindesten 6,20 Euro bei jährlicher Prämienzahlungsweise (Zahlungsweise halbjährlich: 6,572 vierteljährlich: 6,696 monatlich: 6,82 Euro)

Höchststeuersatz

Bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen beträgt die Steuer monatlich höchstens 72 Euro bei jährlicher Prämienzahlungsweise Zahlungsweise halbjährlich: 76,32 vierteljährlich: 77,76 monatlich: 79,2).

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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8 Jahre 7 Monate her #206 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Einspruch mal wieder erfolgreich, hab wieder einen LKW :sensation: mit 210,00 € im Jahr. War so, wie ich auch immer fahre (Notsitzkissen raus und komplettes Brett hinten) beim Zoll. Ein paar Heuballen auf der Ladefläche haben den Gesamteindruck bestimmt nicht geschadet :wink: . Ich lass jetzt aber erst mal nichts mehr eintragen, sonst geht das wieder von vorne los :screwy:

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8 Jahre 7 Monate her #207 von olof
olof antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Ich habe heute nach einem Einspruch auch einen neuen Bescheid bekommen - 185 statt über 800 Euro. Ich kann es noch gar nicht fassen... berichte morgen über die Details. Man beachte - es handelt sich um eine Doka.

Mitsubishi L200, Bimobil Husky 230

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8 Jahre 7 Monate her - 8 Jahre 7 Monate her #208 von olof
olof antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Also: Anmeldung meiner L200 Doka, Baujahr 1998 ohne Schadstoffklasse: Erster Bescheid lautete dementsprechend über 832 Euro.
Nun ist da dieser Pfaden mit einem Hinweis auf einen erfolgreich, noch außergerichtlich beendeten Einspruch:
Steuer Lkw
Ich habe Einspruch eingelegt und auf diesen Vorgang verwiesen (allerdings fälschlicherweise auf ein entspr. Urteil, das in dieser Sache natürlich nie ergangen ist). Es kam eine Rückfrage hierzu, die ich wie folgt beantwortet habe:

...
das ist korrekt - bitte entschuldigen Sie die falsche Darstellung. Es ist in der Tat nicht zum Verfahren gekommen, weil das zuständige Zollamt in Dresden es nicht zu einem Prozess hat kommen lassen. Vielleicht wollen Sie diesbezüglich ja Kontakt mit Ihren Kollegen in Dresden aufnehmen.

Offensichtlich ist es so, dass die derzeitige Praxis, LKW vom Typ "Pickup" als PKW zu besteuern, gegen EU-Recht verstößt. Fahrzeugen, die "wahlweise zur Beförderung von Personen oder von Gütern" verwendet werden können, sind demzufolge keine PKW und müssen nach Gewicht besteuert werden.

Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das Fahrzeug für das Tragen einer Wohnkabine umgerüstet worden ist, und hierzu explizit eine technische Auflastung erfolgte, die überhaupt erst erlaubt diese zusätzliche Ladung zu transportieren. Der Hauptzweck ist somit nicht der Personentransport, sondern die Beförderung der Wohnkabine. In diesem Zusammenhang verweise ich dann auch auf die Regelung zur Besteuerung von Wohnmobilen, die bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 to auch nach Gewicht erfolgt.


Das war's - gestern hatte ich einen neuen Bescheid in der Post, Besteuerung als LKW, 185 €/Jahr. Ergänzend sei noch gesagt: Zwar sind die Rücksitze ausgebaut, aber ansonsten habe ich da gar nichts gemacht, und vorgeführt habe ich das auch nicht (wäre ggf. der nächste Schritt geworden.

:sensation:

Mitsubishi L200, Bimobil Husky 230
Letzte Änderung: 8 Jahre 7 Monate her von olof.
Folgende Benutzer bedankten sich: Tommy Walker, Erisch, camping-franz

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8 Jahre 7 Monate her - 8 Jahre 7 Monate her #209 von Erisch
Erisch antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Dann gilt mal wieder der alte Sponti- Spruch:






Wer sich nicht wehrt - lebt verkehrt

Gruß aus der Eifel

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Letzte Änderung: 8 Jahre 7 Monate her von Erisch.

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8 Jahre 7 Monate her - 8 Jahre 7 Monate her #210 von DodgeDavlin
DodgeDavlin antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Ich weiß nicht, ob es schon einer geschrieben hat, da ich nicht alle Kommentare gelesen habe.

Nach der Zulassung meines Dodge Ram 2500, Crew Cab (5 Sitzplätze eingetragen), 6,7 Cummins, im März 2014, bekam ich ebenfalls einen Steuerbescheid für einen PKW. Ich habe Wiederspruch eingelegt und diesen mit allen möglichen Begründungen gestopft.
Da das Amt diese Wiedersprüche bis zum Sankt Nimmerleinstag bearbeiten kann und die Beamten sowieso überlastet sind, bin ich direkt zum Hauptzollamt gefahren. Dort habe ich nach dem Stand der Dinge gefragt und nach einer Weile hatten drei Beamte Zeit für mein Problem.
Die Rückbank hatte ich ausgebaut, das Pedalwerk ganz nach oben gefahren. Es wurde gemessen und gefachsimpelt :tuschel: . Innenraum und Ladefläche sind exakt gleich groß, damit war ich schon fast draußen, bis die eine Dame meinte, das Kriterium für PKW sein die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze! Damit sei der LKW mehr für die Personenbeförderung geeignet, ergo PKW-Steuer.
Nachfrage meinerseits: Bei 4 Sitzplätzen ist das nicht der Fall? - :genau: !
Noch mal für mich: wenn ich also 4 Sitzplätze eintragen lasse, bekomme ich eine LKW-Steuer? - Ja, :genau:

:sensation: :gutidee: Danke!

Ab zur Dekra, Änderung auf 4 Sitzplätze, Gurt und Sitz nicht ausgebaut, 15 € bezahlt, ab zum LBV und eintragen lassen auch irgendwie 12,50 € bezahlt. und dann Warten! Warten! Warten!
Nach ca. 2-3 Wochen kam die Änderung auf LKW Steuer - 210,00 € pro Jahr.

Danke, das wars! :sauf: :haumichweg: :sensation:

und Tschüss :cab:
Letzte Änderung: 8 Jahre 7 Monate her von DodgeDavlin.

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8 Jahre 7 Monate her #211 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Grandios :top: Das kann wo anders aber auch anders ausgehen, leider :staenker:

Gruß, Holger
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8 Jahre 7 Monate her #212 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Glückwunsch Euch beiden

Was in Sachen Kfz Steuer in deutschen
Amtsstuben ab geht ,da könnte man nur noch
.......... Ich schreibs nicht sonst werd ich noch
abgeführt. :lol:

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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8 Jahre 7 Monate her #213 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Wir haben auch den neuen Bescheid bekommen, ich hab mich gefreut und geschwiegen! :lol:

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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8 Jahre 6 Monate her - 8 Jahre 5 Monate her #214 von Max
Max antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Hallo zusammen,

Es sind inzwischen 15 Monate seit meinem ersten Widerspruch gegen den Steuerbescheid meines Rangers
Vergangen
Nach einem zweiten Widerspruch und anschließender Klage,bekam ich Heute die Information,
Dass mein Ranger nun doch ein Lkw ist. (185.00 Euro)
Und das schönste, ich bekomme 492,00 Euro zurück. :mrgreen:

Gruß Uli
vom schönen Ostthüringen
Letzte Änderung: 8 Jahre 5 Monate her von Max.

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8 Jahre 6 Monate her #215 von Tommy Walker
Tommy Walker antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Hallo Uli,

Gratulation, ich freue mich riesig für Dich. :hurra:

Vor allem, dass du bis zur Klage gegangen bist und nicht geschwiegen hast, sondern es hier kund tust um Betroffenen Mut zu machen. :top:

Lieben Gruß Tommy

Ford Ranger Bj. 2010 Nordstar Camp 8L Bj. 2003

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8 Jahre 6 Monate her #216 von Marcopolo
Marcopolo antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014
Hallo an Euch alle,

ich hege dennoch die Befürchtung, dass diese ganze Arie wieder zurück gedreht wird, sobald der Zoll alle diese Arbeiten von der Steuerbehörde abgearbeitet hat und sich auf das Thema konzentrieren kann. Es wäre sicher gut, wir würden Rücklagen bilden wenn dann doch eine "Generalentscheidung" nachfolgen sollte, dass die Pickups unisono als Pkw betrachtet werden.
Nachdem die Pickups in Deutschland mehr und mehr an Interesse bei den Kunden gewinnen, wäre es der logische Schluss um Geld zu verdienen und nicht ständig neue Widersprüche zu bearbeiten.
Soweit ich weiß, können bis zu vier Jahre zurück die Gebühren nacherhoben werden !!! :shock: :x :roll: :| :to:

Ujo

ISUZU und Nordstar 8L (2003)

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8 Jahre 5 Monate her #217 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf Neue Kfz Steuer ab 2014

Marcopolo schrieb: Soweit ich weiß, können bis zu vier Jahre zurück die Gebühren nacherhoben werden !!!


§ 12 Absatz 2 Punkt 4:
Die Steuer wird vom Beginn des Entrichtungszeitraums an neu festgesetzt, in dem der Fehler der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde bekannt wird, bei einer Erhöhung der Steuer jedoch frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Steuerbescheid erteilt wird

Kannst also woanders für sparen :mrgreen:

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