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Info AHK und Bike
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- bodo7
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HoiSonniger Süden schrieb: Also würde das, was man mir auf einer Zulassungsstelle sagte nicht greifen: wegen "mangelnder Fahrpraxis" keinen LKW bis 7,5 t mehr fahren zu dürfen. Was sowieso Unsinn ist, denn kaum einer, der den alten 3er hat, fährt damit LKW´s bis 7,5 t.
Ich bin gespannt, was letztendlich dabei rauskommt.
Ich habe sogar im konservativen Bayern meine 7.5to wieder bekommen. (nachdem ein Anwalt sich drum gekümmert hatte)
Die haben Bestandsschutz.
Grüsse Bodo
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- Sonniger Süden
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Warst Du auch mit einem ausländischen Führerschein unterwegs ?
Ich hab das eine odere andere gefunden, dass sehr dafür spricht, dass man egal wie lange man im Ausland war, den 3er wiederbekommen kann !
Grüße Olaf
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- bodo7
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Ja, war in die Schweiz ausgewandert und hatte nur bis 3.5to umschreiben lassen.
Den für 40to hab' ich mir dann in Köln wieder geholt.
Grüsse Bodo
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- Sonniger Süden
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Also auf dem Landratsamt haben sie mir gesagt, dass das Ausland grundsätzlich nicht verplichtet ist den alten 3er anzuerkennen, weil es bei denen sowas nicht gibt. Dort bekommst Du automatisch nur den für 3,5 t und fertig.
Grüße Olaf
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- manfred65
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Mit dem 3er durfte man einachsiger Anhänger (auch Doppelachser unter einem bestimmten Achsabstand ) fahren.
Mit Druckluftbremse durfte der 1,5x so schwer sein wie das Zugfahrzeug. ( 7,5to > 11,25to ) Die zulässige Achslast bei der Doppelachse hat das auf 11to begrenzt. D.h man hat mit dem alten 3er legal Züge bis zu 18,5to bewegt. Das gab es nur in Deutschland und auch hier nur Zivil. Behördenführerscheine(Bundeswehr/Polizei) hatten die EU-Einteilung schon länger.
Davon abgesehen war solch ein Monster gerade bei windigen Verhältnissen erheblich kitzliger zu fahren als ein mehr als doppelt so schwerer 40Tonner.
LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred
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- bodo7
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Die Schweizer hatten mich gefragt ob ich die grossen Klassen eintragen lassen wollte.
Es wäre später noch möglich das nachtragen zu lassen. (das war eine Falschaussage)
Weil ich sonst oft zum Amtsarzt müsse und das teuer wäre. (soo teuer ist es jetzt auch nicht)
Nur als ich den Deutschen Führerschein mit allen Klassen wieder hatte, gab es eigentlich keine legale Möglichkeit wieder in den Schweizer Führerschein zu tauschen ohne sich für mehr als 3 Monate abzumelden.
Also fuhr ich in der Schweiz "ohne gültigen FS".
Grüsse Bodo
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- mingelopa
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Pick-up Camper unterwegs schrieb:
Ein paar Kilogramm weniger oder ein paar Zentimeter weniger Überhang über der Hinterachse machen da schon einen deutlichen Unterschied.
Nicht nur für die vertikale Belastung wäre die lange Deichsel besser als die Verlängerung des AHK-Kopfes. Olaf hat von einem 750 kg -Anhänger gesprochen. In der Regel ist der ungebremst. Da braucht man sich nur vorstellen, man muß bei Kurvenfahrt mal voll in die Bremse. Da schiebt der Anhänger schon mit der normalen AHK gewaltig am Heck. Mit dem längeren Hebel der AHK-Verlängerung schiebt es dann die Hinterachse völlig aus der Spur.
@ Olaf
Übrigens: Wie kommt der Engländer (siehe Bild in #1) mit einer solch einer kurzen Deichsel noch um eine Ecke, ohne dass das "Moped" ans Wohnmobil stößt.
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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da ist absoult was dran ! Mal schaun was man mir am Ende für ein Teil vorschlägt...?!?
@ .. Wie kommt der Engländer (siehe Bild in #1) mit einer solch einer kurzen Deichsel noch um eine Ecke, ohne dass das "Moped" ans Wohnmobil stößt.
der war erstaunlich wendig...auch beim rückwärtsfahren..! Klar... ein Biker passt auf sein Baby auf ! :hurra:
Ps.
ich erinnere mich an das Gespräch mit dem Engländer, dass er ausdrücklich sagte, dass er mit dem Teil keinen Unterschied beim Fahrverhalten merkt, auch beim Bremsen nicht...(ok, er sprach nicht von einer Vollbremsung, das ist nochmal eine ganz andere Nummer !). Der Überhang des Womos war sicher noch 1,5 Meter länger meiner !
Grüße Olaf
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Muss die AHK über die Fahrzeugrückseite (Stoßstange) zwingend hinausragen, oder darf sie auch unter dem "Überhang" (25 cm- aber gut zugänglich) angebracht sein?
( in meinem Fall würde ich lieber von einer Verlängerung der AHK absehen, und die Deichsel des Anhängers verlängern )
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) habe ich nichts dazu gefunden, nur soviel:
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit – auch bei der Bedienung der Kupplung – gewährleistet ist.
Vielen Dank für Euer Feadback
Ps: Hebelwirkung, Entlastung der Vorderachse und Bremsverhalten - alles was für ein sicheres Fahrverhalten eine Rolle spielen könnte, haben wir thematisiert....näheres gerne per PN.
Grüße Olaf
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Gruß, Holger
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Selbst der Abwassertank unter der Kabine stört nicht! Auch die Handbremse ist nicht im weg so es eine gibt einzig das Stützrad muß eventuell versetzt werden ! Bisher hast du die einfachste Möglichkeit ja nicht in Erwägung gezogen !
Bleibt einzig die Frage was lässt dein neuer Führerschein zu ?
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Blöd wäre es, wenn nicht und man bei einer Kontrolle den Anhänger abkoppeln müsste !
Zum Führerschein...ich bekomme den alten 3er wieder, das nennt sich Bestandsrecht ... da war nur ein neunmalschlauer Beamter übereifrig, als ich erstmals nachgefragt hatte.
Und... zum lange dauern... gut Ding braucht Weile

Das bin ich aber gewöhnt hier auf den Kanaren... die Homologation der AHK für unsren Daihatsu hat 10 Monate - jaaa! ZEHN MONATE - gedauert :to: obwohl diese eine EU Zulassung hat, inc. aller dazugehörigen Zertifikate.
Die Ummeldung des Anhängers 11 Monate... andere sind hier ausgeflippt deswegen...und haben dabei ganz vergessen, ob man sich jetzt darüber aufregt oder nicht, das Leben kann so schön sein... und sooo entspannend!
Ok...nach dem 100dersten Besuch beim hiesigen TÜV bzw. der Behörden hab ich den Köder vielleicht ein paar Meter weiter geworfen als sonst, aber das war auch schon alles.
Grüße Olaf
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