Topic-icon Frage Wohnkabine = Zweitwohnung?

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18 Jahre 2 Monate her #1 von Rainman
Wohnkabine = Zweitwohnung? wurde erstellt von Rainman
Hallo zusammen

Ich hab mich da was gefragt:
Wenn mich die Polizei aufhalten würde und verlangen würde, dass ich die Wohnkabine öffne, brauchen die dazu wohl einen Durchsuchungsbefehl? Schliesslich ist die Wohnkabine ja meine kleine Ferienwohnung und nicht vergleichbar mit dem Kofferraum eines Autos! Was darf die Polizei verlangen und was nicht? Und die Zollbehörden - haben die weitergehende Rechte als die Polizei?

Bin gespannt auf eure Meinungen! :oops:

Rainman

Have you ever seen the rain

Wir gehen nicht, wir fahren Ford!!!!
Gib es zu, du bist neidisch

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18 Jahre 2 Monate her #2 von Changer
Changer antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
Hallo Pitsch

Nun ja, ich denke weil die Kabine als Ladung gilt, darf sie vom Zoll durchsucht werden. Schliesslich darf der Zoll das Gepäck im Auto auch kontrollieren und dies gilt ja als Ladung. Bei der Polizei bin ich mir nicht so sicher, aber auch die darf ja das Fahrzeug durchsuchen.
Wie gesagt, sicher bin ich mir nicht.

Gruäss us dä Innerschwiiz :D

Andre

Mazda B2500 Taifun mit alter Tischer 120

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18 Jahre 2 Monate her #3 von &soweiter
&soweiter antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
Mensch Pitsch,

was willst Du da bloß transportieren?

Wenn´s nur Frau und Kinder sind, pack sie lieber in den Kofferraum.
Ist unauffälliger ... :wink: :lol:

Werner

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18 Jahre 2 Monate her #4 von Rainman
Rainman antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
In Wirklichkeit geht es darum, dass der Mensch dazu neigt, zu tun was die Polizei sagt, aber dabei wäre die Polizei dazu vielleicht gar nicht berechtigt. Ich bin mir schon bewusst, dass ich mich mit dieser Frage erst recht verdächtig mache (habe aber nichts zuverbergen. Habe übrigens eine hübsche Freundin, die sicher nicht in den Kofferraum muss :P )
Sollte ich wirklich in so eine Situation kommen, wo mich die Polizei kontrolliert, werde ich es einfach darauf ankommen lassen, aus Prinzip! Das einzige was mir passieren kann ist, dass sie mich nicht weiterfahren lassen.
Ich bin in den letzen 10 Jahren zwar nie in eine Verkehrskontrolle gekommen, aber mir ist schon aufgefallen, dass die Polizisten mir immer mit Stielaugen nachschauen, wenn ich mit dem Aufbau an ihnen vorbeifahre. Aber vielleicht sind sie ja nur neidisch?

Rainman

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18 Jahre 2 Monate her #5 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?

werde ich es einfach darauf ankommen lassen, aus Prinzip!


Bedeutet das, Du wills sie nicht reinschauen lassen?

Wenn ja, mach Dich je nach Land auf eine längere und wahrscheinlich für Dich äußerst unangenehme Aktion gefasst.

Stelle mir den Ablauf so vor. Du verweigerst den Poliziste den Einblick in die Kabine.
Diese wittern natürlich Verdacht.
Drogen - Zigaretten- Menschenschmuggel?

Sie werden Dich dann nachhaltig davon überzeugen trotzdem reinzuschauen. Und glaube mir, mittlerweile haben die Polizisten in den meißten Ländern mehr Rechte wie uns allen lieb ist.

Klar sie werden auf anhieb nix finden, wenn es nix zu finden gibt, aber da Du Dich ja am Anfang so "verdächtig" verhalten hast, nehmen wir Dich samt Fuhre doch einfach mal mit und zerlegen das Ganze ein bisschen.

OkOk, ist jetzt der schlimmste Fall der eintreten könnte, aber auch nicht so unwahrscheinlich.

Was hat es dann am Ende gebracht?
Nix.
Falls Du dich "normal" verhälst, eine Kontrolle jedoch nicht "normal" verläuft, kannst Du hinterher immer noch versuchen Dich zu beschweren.

Grüße

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18 Jahre 2 Monate her #6 von Magnum97
Magnum97 antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?

Pitsch schrieb: Hallo zusammen

Ich hab mich da was gefragt:
Wenn mich die Polizei aufhalten würde und verlangen würde, dass ich die Wohnkabine öffne, brauchen die dazu wohl einen Durchsuchungsbefehl? Schliesslich ist die Wohnkabine ja meine kleine Ferienwohnung und nicht vergleichbar mit dem Kofferraum eines Autos! Was darf die Polizei verlangen und was nicht? Und die Zollbehörden - haben die weitergehende Rechte als die Polizei?

Bin gespannt auf eure Meinungen! :oops:


Hallo Pitsch,

ich bin zwar kein Grenzgänger, aber der normale Menschenverstand sagt mir, dass eine Kabine oder ein Wohnmobil oder ein Wohnwagen sicher etwas anderes ist als eine Zweitwohnung.Überquerst Du mit der Wohnung Grenzen und kannst somit Drogen, Menschen, Sprengstoff oder sonstiges transportieren und schmuggeln?
Ich finde es nicht förderlich für die Kommunikation zwischen Polizei und Bürger sich aus Prinzip ablehnend zu verhalten.Polizisten und Zollbeamte machen eine durchaus gefährliche und wichtige Arbeit, stell Dir vor, es würde sie nicht geben!
Wozu dient da eine Provokation?

Gruß
Renate

Ford Ranger Wildtrak Doppelkabiner

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18 Jahre 2 Monate her #7 von Reini
Reini antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
Ich habe kürzlich was gelesen, dass es für die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer durch die Kommunen unerheblich ist, ob die zu besteuernde Zweitwohnung sich in einem regulären Gebäude oder z.B. auch in einem Wohnwagen, Wohnmobil o.ä. befindet. Da kriege ich als Steuerzahler doch schon wieder 'n Hals, wenn mein Wohnmobil oder Wohnwagen einerseits als regulärer Wohnsitz (für dessen Durchsuchung dann ja eigentlich auch ein formeller Durchsuchungsbefehl erforderlich sein müsste) besteuert werden kann, andererseits aber nach Lust und Laune wie jeder x-beliebige Pkw-Kofferraum durchsucht werden dürfte. :evil:

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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18 Jahre 2 Monate her #8 von Magnum97
Magnum97 antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
@ Reini:
Ich denke da gibt es schon Unterschiede.Es gibt z.B. Studenten, die einen Wohnwagen am Studienort stehen haben und da dann evtl. auch eine Postadresse haben und den Wohnwagen auch über Jahre nicht vom Fleck wegbewegen.Ich finde da kann man durchaus Zweitwohnsitz zu sagen.
Ist man aber mit seinem PU mit Wohnkabine unterwegs und alle paar Tage an einem anderen Ort und passiert mehr oder weniger häufig Landesgrenzen ist das was anderes, denn man bewegt sich im öffentlichen Straßenverkehr.
Ich bin da kein Experte, aber für mich sind das zwei verschiedene Paar Schuhe.

Gruß
Renate

Ford Ranger Wildtrak Doppelkabiner

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18 Jahre 2 Monate her #9 von Tangente
Tangente antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?

Magnum97 schrieb: Ich bin da kein Experte, aber für mich sind das zwei verschiedene Paar Schuhe


Hi Renate!
:wink: :lol: :roll: seit wann ist eine Frau KEIN Experte für verschiedene Paar Schuhe :roll: :lol: :wink: ?

Gruß Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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18 Jahre 2 Monate her #10 von Magnum97
Magnum97 antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
Hallo Tangente,

ich habe bestimmt nicht mehr Schuhe als Du! :shock:
Für mich sind Schuhe zweckgebundene Kleidungsstücke und mehr nicht. :oops:
Das ist vielleicht nicht typisch Frau, aber sehr praktisch. :wink:

Gruß
Renate

Ford Ranger Wildtrak Doppelkabiner

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18 Jahre 2 Monate her #11 von DerEine
DerEine antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
Hallo Pitsch
Ich würde mal gerne wissen was Du von Polizei und Zoll erwartest bzw. was sie Deiner Meinung nach für Aufgaben haben und wie sie diese zu erfüllen haben!

Aber Du solltest am besten auch mal etwas gooogeln z.B. nach "Zoll Fahrzeugdurchsuchung" dann landest Du z.B. hier ! :wink:
Wie das allerdings bei euch Schweizer aussieht klärts Du besser mit den Örtlichen!

mfg Andreas

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18 Jahre 2 Monate her #12 von Rainman
Rainman antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
Hallo Andreas
Ehrlich gesagt bin ich schon froh, gibt es den Zoll noch, und wenn es ihn nur noch für uns Schweizer gibt.
Denn sie wissen nicht was sie tun. So kommt mir manchmal die Polizei vor. Selber seit 18 Jahren beruflich auf der Strasse, sehe ich tägliche Fehltritte der Polizei und niemand schreitet ein. Warum auch, welch kluger Vogel scheisst sich schon ins eigene Nest. Was ich eigentlich sagen oder schreiben will ist, es sind Menschen wie Du und ich, sie büssen mich für ein Vergehen und selber sind sie nicht besser. Es würde ausarten würde ich hier alles aufschreiben was ich täglich sehe (Laubach ist glaube ich der bessere Ort dafür) Habe mich im Internet noch nicht selber schlau gemacht, dachte mir einfach ich frage mal, ob vielleicht jemand im Forum etwas weiss oder Erfahrungen gemacht hat.

@Questman
Wie ich schon geschrieben habe, bin ich mir schon bewusst, dass ich mich mit diesem Verhalten erst recht in ein schiefes Licht bringen würde. Natürlich würde ich den ersten Versuch nur in meiner Gegend wagen, um zu schauen wie sie reagiren würden auf meine Frage: Haben Sie einen Durchsuchungsbefehl? Wer nicht fragt gewinnt nicht. Welcher Polizist kennt schon alle Paragraphen.


Gruss Pitsch

Rainman

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18 Jahre 2 Monate her #13 von DerEine
DerEine antwortete auf Re: Wohnkabine = Zweitwohnung?
Hallo Pitsch
Erst kürzlich wurde ein Wohnmobilfahrer verhaftet weil er mit seinem Wohnmobil jahrelang Menschenhandel übelster Art und Weise betrieben hat. Leider hab ich nicht mehr die Quelle parat wo es stand!
Wenn so was durch die Presse geht, wird direkt geschrien warum hat das keiner bemerkt und wurde erst so spät entdeckt! Gleichzeitig gibt es aber auch so Leute die nichts besseres zu tun haben als die Arbeit von Zoll oder Polizei zu erschweren weil sie sich in Ihren "persönlichen Rechten" beschnitten fühlen und das alles nur weil ein Polizist oder Zöllner bei einer Kontrolle in Ihre Kabine schauen möchte! Die haben ja allesamt Langeweile und fahren ja nur ab und wann in der Gegend rum und belästigen ja nur friedfertige Bürger! Und das alles nur "just for fun"! :roll:

Wer nicht fragt gewinnt nicht.


Was gibt es zu gewinnen außer das Du jemanden sinnlos beschäftigst der letztendlich auch für Dein Wohl jeden Tag seinen Kopf hinhält! :(

....gibt es den Zoll noch, und wenn es ihn nur noch für uns Schweizer gibt.


:roll: Jedes Land hat nach wie vor seinen Zoll!

Was ich eigentlich sagen oder schreiben will ist, es sind Menschen wie Du und ich, sie büssen mich für ein Vergehen und selber sind sie nicht besser.


Nirgendwo auf der Welt funktioniert es das man seine eigenes Fehlverhalten mit der gleichen Unzulänglichkeit/Fehlverhalten von anderen Menschen entschuldigt und oder gar rechtfertigt! :idea: :wink:
Sollte sich ein Polizist oder Zöllner eines Vergehens schuldig machen untersteht er den gleichen Gesetzen wie du und ich auch!



-Wie soll man einen alkolisierten Fahrer erwischen? Durch eine Alkoholkontrolle!
-Wie soll man einen Drogenschmuggler erwischen? Durch eine Personenkontrolle und Fahrzeugdurchsuchung!
-Wie soll man flüchtige Straftäter erwischen? Durch eine Personenkontrolle und Fahrzeugdurchsuchungen!
-Wie soll man Temposünder dingfest machen! Durch eine Geschwindigkeitskontrolle!
-Wie soll man..........


Ich glaube die paar Beispiele sollten schon ausreichen, um Dir zu verdeutlichen warum Polizei und Zoll eventuell Interesse daran haben in Deine Kabine schauen zu wollen! :wink:
Sie wollen garantiert nicht die Farbe Deiner Polster sehen, sondern haben einen dienstlichen Auftrag dafür, wie auch immer der in diesem Augenblich gerade lautet!

mfg Andreas

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