Topic-icon Frage L200 Doka mit Nordstar Camp 6l - eine Odyssee

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14 Jahre 9 Monate her #1 von bb
Diese Seite dokumentiert aus Sicht des Käufers die Geschichte seines L200 Doka mit Nordstar Camp 6l und das derzeit laufenden Gerichtsverfahren gegen den Händler, der ihm dieses Fahrzeug für die Nutzung mit dieser Kabine verkauft hat.

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Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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14 Jahre 9 Monate her #2 von hanshermann
Das ist doch der Spinner der hier als LLUNA aufgetreten ist.
Hier ist ihm aus allen Rohren der Marsch geblasen worden, und jetzt versucht er es über die Gerichte. Ich meine den mal auf einem Nordstar-Treffen gesehen zu haben, L200 mit Ramme und anderem überflüssigem Kram, Camp 6L, vier Personen, Hund, Dachzelt und Fahrradträger. Jetzt hat der auch noch einen Anhänger drangehabt!! Der ist fertig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hansi

Pickup Nissan D23, vorher D40 bei beiden keine Rahmenverstärkung, keine Luftfeder, nur eine schnöde, billige Überarbeitung des Federpaketes, keine Auflastung.
Wohnkabine Nordstar Camp 8L, ohne überflüssigen Schnickschnack.

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14 Jahre 9 Monate her #3 von bb
Ja, das könnte er sein.
Ich finde trotzdem spannend, wie das jetzt vor Gericht wohl ausgeht.

Bernhard

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14 Jahre 9 Monate her #4 von hanshermann
Solche Dinge laufen meisten auf einen Vergleich hinaus. In diesem Fall fände ich das aber schlimm für den Händler, denn der hat ja nix falsch gemacht.
Dieser Typ ist ja absolut uneinsichtig und will sich seine Ignoranz jetzt auch noch bezahlen lassen. Hoffentlich kommt er damit nicht durch.
Mein Schwager hat letztes Jahr sein Unternehmen geschlossen, u.a. weil er einfach keine Lust mehr hatte sich mit solchen Typen herumzuschlagen.
Ich bin mal gespannt, ob der die Seite auch dann aktualisiert wenn er einen zwischen die Hörner bekommen hat.
Gruß
Hansi

Pickup Nissan D23, vorher D40 bei beiden keine Rahmenverstärkung, keine Luftfeder, nur eine schnöde, billige Überarbeitung des Federpaketes, keine Auflastung.
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14 Jahre 9 Monate her #5 von helios
Hallo bernhard,

Danke Dir.

Es ist schon eine Frechheit so ein Auto als Kabinenträger zu bauen, eine Unverschämtheit so eine Auto zu verkaufen und eine Dummheit dieses Auto zu kaufen.

Ich finde es ungerecht den hersteller ungeschoren davon kommen zu lassen.

grüsse
Jürgen

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14 Jahre 9 Monate her #6 von QuestMan
Hallo Jürgen,

ich kann Deine Aussage irgendwie nicht teilen:

Es ist schon eine Frechheit so ein Auto als Kabinenträger zu bauen, eine Unverschämtheit so eine Auto zu verkaufen und eine Dummheit dieses Auto zu kaufen.


Ich sehe hier weder ein Versäumnis von Mitsubishi als Hersteller,
noch von einem Autohändler,
oder vom Kunden.

Wenn hier Versäumnisse vorliegen, dann einzig und allein vom Hersteller / Händler der Wohnkabine,
der dem Kunden suggeriert, das ein bestimmtes Fahrzeug als Kabinentransporter tauglich ist.

Zu diesem Thema: DoKa und WoKa gibts hier unzählige Diskussionen.

Meines Erachtens sollten die s.g. "Großen Hersteller" in D sich mal Gedanken machen,
wie lange sie diesen Missstand noch aufrecht erhalten wollen.
[size=75:24bvbat1]EDIT: bevor jetzt Fahrer eines AMI-PU's mit long bed aufschreien,
ich meine natürlich nur DoKa's bei denen der Scherpunkt der Kabine hinter die Hinterachse wandert.
[/size]

Außerdem sei hier noch mal drauf hin gewiesen, das ein Eintrag eines offensichtlich unfähigen TÜV-Prüfers,
den Halter eines Fahrzeuges nicht davor schützt sich Ärger einzuhandeln.

Hier sei nur mal als Beispiel erwähnt,

das es Kabinenhändler gibt, die eine 2 Meter Lange Kabine auf einem DoKa eingetragen bekommen,
ohne das die Kabine eine eigene Beleuchtung hat!

Bei entsprechendem Blickwinkel ist somit die Beleuchtung des PU's nicht mehr sichtbar!

Grüße

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14 Jahre 9 Monate her #7 von helios
Hallo Questman,

hinterher ist man natürlich immer schlauer - iss klaa

Ich hab mir vor 2 jahren einen PickUp rausgesucht - der *neue* Mitsubishi ist wegen seiner kurzen Ladefläche für mich nicht geeignet - dass dann diese Ladefläche noch abknickt, weil der Rahmen zu schwach ist (bei dynamischer Last während der Fahrt) - das ist ja mehr als krass.

Insofern kann jeder seinen Nutzen aus der Information auf dieser Seite ziehen.

Die Länge der Ladefläche kann der Käufer erkennen, der Verkäufer muss es wissen und der Hersteller hat es verbrochen.
Insofern bin ich der Meinung: alle 3 zu gleichen Teilen - eventuell wäre als 4. der Kabinenhersteller/Händler auch noch dabei - wobei der Autohändler gleichzeitig der Verkäufer der Wohnkabine war, also wäre sein Anteil zu erhöhen.

Bei meinem BT50 waren jetzt 3 Kreuzgelenke der geteilten Kardanwelle Heckantrieb defekt, die Ursache wird immer noch gesucht - eine privat geäußerte Meinung eines Kfz-Mechanikers war - auf dem Blatt Papier steht zwar eine Tonne Zuladung und 3to Anhängelast - aber nicht gleichzeitig und nicht in Dauerbelastung und nicht bei höheren Geschwindigkeiten. Mit dem 1to-Trailer komm ich mal beim Überholen höchstens auf 120km/h - ansonsten um die 100km/h Dauerbetrieb - das zählt dann alles nicht mehr.

Wenn die Karren das nicht aushalten, dann darf man das nicht ins Prospekt drucken. Werden solche Produkte trotzdem verkauft, dann ist das O.K., dass die Gewährleistung 10 Jahre und nicht 2 Jahre beträgt.

grüsse
Jürgen

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14 Jahre 9 Monate her #8 von romo1980
Hier prallen natürlich Welten und Ansichten aufeinander.
Wir hier haben alle mehr oder weniger Erfahrungen im Fahren mit Woka.
Einige haben schon diverse Kombis durch oder hatten sich auf den Treffen ausgetauscht. Wir wissen dann schon besser was geht und was nicht.
Aber es gibt auch den Einsteiger der keinerlei Ahnung hat.
Er hat vielleicht im Ami Land so was gesehen und landet beim Händler.
Der sagt ihm kein Problem nehm Dir den Doka und ne Kabine in der passenden Größe, das mit den Gewichten kriegen wir schon hin.
Irgentwo muß auch der Laie vor falschen Aussagen eines Händlers geschützt werden. Denn er wendet sich ja an einen vermeintlichen Fachmann. Das der auch keine Ahnung hat, kann er ja nicht wissen. Da sollte vielleicht auch mancher Händler sagen, tut mir Leid da kenn ich mich nicht mit aus. Aber der Verkäufer muß ja auch Zahlen bringen.
Ist schon ein schwieriges Thema. Aber mal nur aus der Sicht eines reinen Anfängers betrachtet ist der Händler schon bei der Haftung mit im Boot, und auch die Herstellers sollten bei den Gewichtsfreigaben nicht ganz so großzügig sein.

Robert u. Moni
GMC Sierra 1500 SLE mit A*H*SE Wohnkabine
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14 Jahre 9 Monate her #9 von Volker1959

helios schrieb: Hallo bernhard,

Danke Dir.

Es ist schon eine Frechheit so ein Auto als Kabinenträger zu bauen, eine Unverschämtheit so eine Auto zu verkaufen und eine Dummheit dieses Auto zu kaufen.

Ich finde es ungerecht den hersteller ungeschoren davon kommen zu lassen.

Gabs schon was zu trinken, hab ich was verpasst :?: :lol:

Der Hersteller kann doch wohl nicht dafür, wenn wir diese Autos als Kabinentransporter missbrauchen, sie bis zur Schmerzgrenze beladen, um locker 2m nach oben !! verlängern, noch 2 Kanus draufschmeissen, bei den Dokas die Hinterachslast gnadenlos überschreiten!
Zeig mir mal den Prospekt, wo drinsteht, daß der L200 ein toller Kabinentransporter ist!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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14 Jahre 9 Monate her #10 von bb
Ich meine auch, Mitsubishi kann am wenigsten dafür. Die bauen nur einen Pickup und nicht einen ausgewiesenen Wohnkabinenträger.
Die Verantwortung liegt beim Autohändler, falls er von der Zweckentfremdung und Überladung wusste, beim Kabinenhersteller bzw. dessen Händler, falls der über das zu nutzende Basisfahrzeug informiert war und beim Käufer, der sich eigentlich hätte informieren müssen, was er da anstellt. Bei einem schweren Unfall hätte der Fahrer eines so überladenen Gefährts vermutlich schlechte Karten.
Und wenn der Käufer wirklich noch zusätzliche hundert oder mehr Kilo ganz oben aufs Dach gepackt hat, dann war das unverantwortlich und wir sollten uns freuen, dass der PU durchgebrochen ist, bevor er anderes Unheil angerichtet hat.

Trotzdem finde ich spannend, wie das Gericht die Verantwortung verteilt.

Bernhard

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14 Jahre 9 Monate her #11 von helios

Volker1959 schrieb: .
Gabs schon was zu trinken, hab ich was verpasst :?: :lol:
.


Zuladung und Anhängelast - steht im Prospekt.

Ich weis einen guten Augenarzt.

Selektive Wahrnehmung in der Geschichte wären bei einem Händler zu vermuten.... nicht beim Endverbraucher .... sag an Bursche, was soll dass???

Ich hab's gerade indirekt durch, aber noch innerhalb der regulären Gewährleistung (3 Jahre) und mein Teil wurde beim Händler für ein paar Tage belassen - vermutlich zwecks Test auf Herz und Nieren - wie Hinterachslast usw.
Ursprünglich sollte ich auf die Reparatur warten können, da kann man aber wegen Zeitmangels das Auto nicht checken. Egal was solls....

grüsse
Jürgen

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14 Jahre 9 Monate her #12 von Uwe
Na ja, so ganz unschuldig sind die Kunden (Wohnkabinen Besitzer) nicht immer. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass selbst im intensivem Beratungsgespräch mach einer nicht verstehen will, das trotz genügend Zuladung manche Hinterachse völlig überladen ist. Allerdings, wenn es stimmt, das der Händler Ihm noch eine Kupplung angebaut hat und diese im Betrieb mit der Kabine eingetragen wurde, dann muss der Händler (Verkäufer) der Kombination auch für diesen …. Gerade stehen.

Gruß
Uwe

Händler für Tischer Wohnkabinen in Süddeutschland

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14 Jahre 9 Monate her #13 von romo1980
Zuladung und Anhängerlast stehen natürlich in den Papieren und auch das Leergewicht des Fahrzeugs. Überschreitet das alles zusammen dann das auch eingetragene Zuggesamtgewicht, ist wiederrum der Fahrzeugführer dafür verantwortlich.
Was ein Kunde letztendlich mit seinem PU macht kann dem Händler und Hersteller egal sein.
Kaufe ich aber geziehlt einen Kabinentransporter möchte ich dementsprechend beraten werden. Dann sollte ich aber auch akteptieren wenn meine Wünsche nicht alle machbar sind.

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14 Jahre 9 Monate her #14 von Volker1959
Die armen Händler!!! Gut das ich den Sche.... nicht mehr mache :D :D 8)

bb,

Trotzdem finde ich spannend, wie das Gericht die Verantwortung verteilt.

Kann ich Dir jetzt schon sagen! Privatleute bekommen Händlern gegenüber fast immer zumindest Teilrecht!!
Das wird einen Vergleich geben!!

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14 Jahre 9 Monate her #15 von helios

romo1980 schrieb: Zuladung und Anhängerlast stehen natürlich in den Papieren und auch das Leergewicht des Fahrzeugs. Überschreitet das alles zusammen dann das auch eingetragene Zuggesamtgewicht, ist wiederrum der Fahrzeugführer dafür verantwortlich.
Was ein Kunde letztendlich mit seinem PU macht kann dem Händler und Hersteller egal sein.
Kaufe ich aber geziehlt einen Kabinentransporter möchte ich dementsprechend beraten werden. Dann sollte ich aber auch akteptieren wenn meine Wünsche nicht alle machbar sind.


ähem ??? wenn ich kein Fahrzeug habe, dann muss ich mich auf die Prospektangaben z.B. aus dem Internet verlassen können, natürlich frage ich vor Unterschrift auf dem Kaufvertrag nach.

Auf der Nordstar-Homepage wird ein *Test*-Bericht eines Mitsubishi L200 mit einer Nordstar 8L als völlig ausreichend und no problem geschildert - als Neuling weis man nicht, dass dort das alte Modell vom *marktführer* Mitsubishi gezeigt wird.

Mein PickUp/KlappdachHardtop hat voll urlaubsfertig aufgerödelt noch über 200kg Zuladungsreserven - wäre da eine 8l drauf, auweia....

Gaaanz am anfang wollte ich eine 8l/260 mit verlängertem Anhängebock zwecks Bootstrailer - so Berichte wie oben zerstören diese Illusion (und sparen Geld und Nerven).

grüsse
Jürgen

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14 Jahre 9 Monate her #16 von Reini

Volker1959 schrieb: Zeig mir mal den Prospekt, wo drinsteht, daß der L200 ein toller Kabinentransporter ist!

Der unten gezeigte Auszug ist zwar kein "Prospekt", und von "toll" steht da auch nicht direkt was. Aber dem Wohnkabinen-Anfänger, der früher oder später unweigerlich über diese und ähnliche Auflistungen stolpern wird, suggeriert man damit doch ganz klar, dass die aufgeführten Fahrzeuge - u.a. eben auch der L200 - geeignete Kabinentransporter sind. Sogar der S10 wird genannt... :to:

Kein Kabinen-Hersteller möchte die Besitzer eines L200 und anderer nur bedingt geeigneter Pickups verprellen, indem er ihnen mal ganz offen und unverblümt reinen Wein einschenkt: Sorry, lieber Kunde, wir verkaufen Dir natürlich gerne eine Kabine, aber dafür solltest Du Dir entweder einen anderen Pickup zulegen oder Dich mit einer Mini-Kabine ohne Überhang und mit Klappdach beschränken.

Seriöser wäre so eine Ansage zwar, aber verkaufsfördernder ist natürlich, wenn man mit der ach so besonderen Leichtigkeit der eigenen Kabinen auf die Sahne haut. Und damit isses dann ja zum Glück auch alles kein Problem mehr.... :lol:

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14 Jahre 9 Monate her #17 von Volker1959
Reini,
Ich habe vom Fahrzeughersteller gesprochen!!
Die Kabinenhersteller wären eher zu belangen als der Hersteller! :Meinung:

Man darf eben kein technischer Leie sein, wenn man eine Kabine kaufen will,
ooooder man macht sich vorher im Pickup-Wohnkabinen-Forum richtig schlau, wie das wohl schon einige Leute getan haben :wink:

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14 Jahre 9 Monate her #18 von Reini
Jupp, besser is das! :wink:

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