Guenna schrieb: Mark, mal ne bescheidene Frage: bis heute ging ich davon aus, dass meine Alukiste nur eine Beladung ist, und ich keine Vorschriften bezüglich Gasprüfung usw. einhalten müsse. Jetzt sehe ich, dass die Anderen (die die Kabine auch nur aufgeladen haben) sich reihenweise bei Dir anmelden. Liege ich vollkommen falsch???
Ja, da liegst Du wirklich falsch. Du darfst eine Gasanlage nur in Betrieb nehmen, die überprüft bzw. abgenommen ist.
Das gilt nicht für Gasgrills o.ä., die außerhalb mit einer Gasflasche oder Kartusche betrieben werden
Solange nicht passiert kann man nach dem Prinzip verfahren: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn was passiert, z.B. mit Personenschaden oder Sachschaden bei einem Dritten kann´s ungemütlich werden.
Ihr wart ja während meines kleinen Ausfluges in die Kasseler Berge richtig fleißig!
Danke für Eure Beiträge!
Ich habe nun ein derart schlechtes Gewissen, dass ich die lange Anreise nach Lengerich am Mittwoch schon fürchte. Hoffentlich passiert auf dem Weg nichts.
Mark, mache Dich auf was gefasst! Ich hoffe nur, dass Du, wenn Du zu mir kommst, noch geradeaus gucken kannst :grin:
Ich hab dann auch noch nen gasgekühlten Ouzo :sauf: