Topic-icon Frage Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?

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7 Monate 1 Woche her #1 von campr
Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift? wurde erstellt von campr
Hallo zusammen,

ich habe irgendwo gelesen, dass Fahrzeuge über 6m Länge Seitenmarkierungsleuchten haben müssen. Woanders hab ich gelesen nur Fahrzeuge mit mehr als 3,5t.
Weiß hier vielleicht jemand Bescheid wie das nun ist? 

Gruß
Michael

Nissan Navara NP300 D231 mit Tischer Trail 230S

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7 Monate 1 Woche her - 7 Monate 1 Woche her #2 von Lance a lot
Lance a lot antwortete auf Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?
Auf den ersten Blick steht da mal nichts von 3,5t:

verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php

"(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, landoder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein."

Edit: falsche Stelle zitiert
Letzte Änderung: 7 Monate 1 Woche her von Lance a lot.
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7 Monate 1 Woche her #3 von campr
Ah hier reicht also ein Reflektor, die müssen nicht selbstleuchtend sein, oder doch?! Ich verstehe das STVO Kauderwelsch nicht.

Gruß
Michael

Nissan Navara NP300 D231 mit Tischer Trail 230S

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7 Monate 1 Woche her #4 von Lance a lot
Lance a lot antwortete auf Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?
Leuchten sind weiter unten geregelt; ich hatte die falsche Stelle zitiert. Das kriegt man fürs Querlesen. Den Ursprungsbeitrag hab ich geändert.

Mein Pickup ist LKW, über 3,5t und über 6m und ich musste Leuchten nachrüsten. Das hilft Dir aber bei Deiner Frage nicht weiter ;-)

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7 Monate 1 Woche her #5 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?
www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51a.html

Absatz (1) und (6):

Bei über 6m müssen Reflektoren (1) und gelbe Seitenmarkierungsleuchten (6) angebracht sein.

:cab: VW Amarok - Nordstar Eco180


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7 Monate 1 Woche her - 7 Monate 1 Woche her #6 von Grisu344
Grisu344 antwortete auf Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?
Hallo zusammen,

wir haben gerade unseren neuen Hilux bei Tischer umbauen lassen. Unser vorheriger Ranger hatte die Leuchten in den Trittbrettern. Der Hilux nun nicht mehr bei Abholung.
Nachgefragt bei Tischer, sagte man mir, dass neuerdings nicht mehr die Kabine im Fahrzeugschein eingetragen werden muss. Daher sind auch keine Seitenmarkierungsleuchten notwendig, so die Aussage.
Würde ich die Kabine in den Schein eintragen lassen wollen, wären die Seitenmarkierungsleuchten notwendig - aber nur dann. Und sonst nicht.
Deutsche Bürokratie...

Viele Grüße
Volker

Toyota Hilux 2,8D Invincible ExtraCab (2023); vorher Ford Ranger 3,2D ExtraCab (2018)
Tischer Trail 260s von (2018)
Letzte Änderung: 7 Monate 1 Woche her von Grisu344. Grund: Rechtschreibfehler
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7 Monate 1 Woche her #7 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?
Eine Absetzkabine musste man noch nie eintragen lassen - man konnte aber. Absetzkabine = Ladung. Und da gelten nicht die Vorschriften für "vollständige" Fahrzeuge, sondern eben für die Kennzeichnung von Ladung.
Trägt man die Kabine ein, dann gehört sie zum Fahrzeug und entsprechend muss auch gekennzeichnet werden.

Wenn man Holzstämme transportiert und damit über 6m Länge kommt, dann muss man ja auch nicht genau dann Seitenmarkierungsleuchten anbringen. Nur die Eintragung der Stämme in den Fahrzeugschein dürfte nicht so einfach möglich sein...

:cab: VW Amarok - Nordstar Eco180


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7 Monate 1 Woche her #8 von Kabinerl
Kabinerl antwortete auf Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?
Als wir 2010 unsere Kombi bei Tischer abgeholt haben, waren die Leuchten an den Trittbrettern montiert. Mit dem Facelift-Navara ab 2010 (verlängerte Front) war die Kombi über 6,0 m.
Als roundabout 2015-2016 eines den Geist aufgab, musste ich beide neu machen 1. weil’s die damals verbauten Leuchten nicht mehr gab und 2. die Vorschrift weiter gilt…

Die Kabine ist bei mir auch im Fahrzeugschein mit eingetragen als dann „Sonderfahrzeug Wohnmobil“.
Das scheint dann tatsächlich den Unterschied zu machen.

Ich mag meine Seiten-Leuchten… alles, was aufmerksam macht.
Ob’s im Falle des Falles eines unaufmerksamen Zeitgenossen hinterm LKW-Lenkrad mal einen Unterschied macht oder gar schon gemacht hat? Die Unaufmerksamen schauen jedenfalls erst recht nicht in den Fahrzeugschein…
Sind jedenfalls wirklich schnell montiert, drunter legen, je Seite zwei Abzweiger und zwei Kabelbinder, fertig… Kostenaufwand vernachlässigbar.

Grüße
Roland

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7 Monate 1 Woche her #9 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?
Genau, ab 6m sind die nötig. Bei LKW+Ladung zählt die überhängende Ladung dabei natürlich nicht mit.
Wir sind unter 6m, also keine Leuchten.Was nicht da ist, kann auch nicht kaputt gehen und beim TÜV bemängelt werden :-)

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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7 Monate 1 Woche her #10 von Kabinerl
Kabinerl antwortete auf Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift?
Das ist im Grundsatz natürlich immer richtig und ich neige auch dazu, das mal zu sagen. So viel Basic wie möglich…
Gerade im sicherheitsrelevanten Bereich kann dies natürlich aber auch ein Totschlag-Argument sein. Was jetzt gar kein Wortspiel sein soll. Es wird noch keiner dran gestorben sein.

Im Grunde genommen geht es hier bei diesem Thema doch darum, dass eine Regulierungslücke genutzt wird, um sich (herstellerseitig) Arbeit zu ersparen.
Ob unsere Kombis mit über 6 m Gesamtlänge eintragungstechnisch als WoMo oder Ladung gelten, macht doch in der Realität, im Straßenverkehr, überhaupt keinen Unterschied. 
Wenn wir den XXL-Kühlschrank oder einen Baum auf dem PU transportieren, fahren wir auf kürzest möglicher Strecke von A nach B, mit gebotener Vorsicht und, wenn’s geht, möglichst auf Schleichwegen.
Mit aufgesattelter Kabine sind wir dagegen genau so unterwegs wie die Kollegen aus der Weißwaren-Fraktion. Und es gibt sicher WoKa-Kollegen, die kaum bis wenig absatteln… oder zeitlich und auf Wegstrecke viel länger/weiter unterwegs sind als die Kollegen, die vorschriftsmäßig mit Seitenleuchte fahren müssen...

Aber natürlich: Regelung ist Regelung, Wie Lücke auch Lücke ist. Regelungen passen halt nicht immer zur Realität.
Mir ging’s nur um die herstellerseitige Schlupfloch-Mentalität.
Sollte jetzt aber auch nicht heißen, dass ein 6,09 m-WoKa-Kombi ohne Seitenleuchten mit höherem Risiko unterwegs ist als ein 5,99 m-Mobil. Das anzunehmen wäre natürlich blöd. Aber irgendwo muss halt regulatorisch die Längen-Begrenzung vorgenommen werden.
Wobei ich persönlich mich bei 6,08 m Länge mehr über die Fährverbindungen ärgere, bei denen ich die 8 m-Klasse zahlen muss (wofür ich schon beim 1. Mal einige Seitenleuchten dazu bauen und fürs Fahrzeugleben erhalten könnte) als über den Einbau der Seitenbeleuchtung (ab Werk oder selbst), die ja mal den Unterschied machen könnte.

Grüße
Roland

Tischer 260S auf D40, genannt "Navarine" - seit 2010

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