Frage Seitenmarkierungsleuchten

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13 Jahre 1 Woche her #1 von deisso
Seitenmarkierungsleuchten wurde erstellt von deisso
bei Fahrzeugen über 6m sind Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift , in meinen Papieren steht 6,2m ,nur die Leuchten fehlen und weder TÜV noch Polizei hat das je beanstandet
will nun welche montieren , aber welche? bei ebay gibts LED Leuchten von Hella (ohne Reflektor)
sehen schön aus, lt. Beschreibung für Fahrzeuge bis 6m ,sind die nun zulässig oder benötige ich gelbe mit Reflektor?
hätte am liebsten welche in ca.10x...mm ,die passen unten an die Blechkanten von Fahrerhaus und Ladefläche

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13 Jahre 1 Woche her #2 von Mickel
Mickel antwortete auf Aw: Seitenmarkierungsleuchten
§51a Seitliche Kenntlichmachung

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.


Hi Deisso!

Die StVZO ist da recht eindeutig. Das noch keiner was gesagt hat, ist keine Garantie dafür das in Zukunft auch keiner was sagt....grins...

Es müssen also gelbe sein.....Reflektor her oder hin, sie dürfen nicht blenden. Wenn du also ganz schlichte passende Strahler in diese Richtung hast (ob schon mit LED (besser wäre SMD)) oder nachgerüstet mit einer SMD-Sofitte, wird dich auch weiterhin keiner ansprechen, weil es kaum einer unterscheiden kann bei einer gelben Abdeckung. Bei einer weissen sieht das anders aus...sowas sieht man.

Gruß, Mickel

Berater für LED Beleuchtung im Ruhestand - Ex-Fa.Lichtbalance. Und jetzt auch noch Pensionär...wow.

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13 Jahre 1 Woche her - 13 Jahre 1 Woche her #3 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Seitenmarkierungsleuchten
Ich glaube Mark hatte an seinem Chevy links und rechts mehrere von solchen kleinen gelben Leuchten unten am Schweller! Aber wo er die her hat :ka:
Ich würde mal bei Mike und Franks nachfragen :idea:
Oder bei Mark :wink:
Oder h i e r

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
eMail: volker-murwig@web.de
Letzte Änderung: 13 Jahre 1 Woche her von Volker1959.

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13 Jahre 6 Tage her #4 von deisso
deisso antwortete auf Aw: Seitenmarkierungsleuchten
Danke
Na dann suchen,finden ,montieren

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