Topic-icon Frage PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t

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15 Jahre 2 Monate her #21 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
Wie schnell darf Serkus 4,1T PU mit PKW Zulassung fahren?
Siehe ganz am Anfang

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15 Jahre 2 Monate her #22 von serkus
serkus antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t

flaxi schrieb: Abendlektüre:
www.lkwrecht.de/php/artikel/artikeldetails.php?artikelid=38">www.lkwrecht.de/php/artikel/arti ... tikelid=38
:o <img src="{SMILIES_PATH}/icon_surprised.gif" alt=":o" title="Surprised" />:o


Hi Felix, danke für die Lektüre. Allerdings bin ich nicht ganz überzeugt.
Nach meiner Sicht ist es immer noch nicht klar. Hier wird speziell Sprinter und CO behandelt.

Jede Behörde erkennt Mercedes Sprinter als LKW. Auch bei Zulassung und Versteuerung.
Hier ist es anders:
- Zoll erkennt als PKW wegen Ausstattung, kurze Ladefläche usw.
- Finanzamt erkennt als PKW und nicht als LKW, wegen Ausstatung, Anzahl der Sitze, kurze Ladefäche usw.
- TUV bestätigt mit der Abnahme als PKW
- Laut STVO :Gesetzlich ist für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

Warum wird hier " ausgenommen PKW" gesagt??? Sonst wäre es sehr klar!! Hier gibt es bestimmt eine Ausnahmeregelung. Ich will nicht mit Bauschutt beladen, mit 140 auf der AB sausen und möchte nicht mit ähnliche Fälle gleich gestellt werden.

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15 Jahre 2 Monate her #23 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
Also für mich ist so ein Sprinter,der sowohl als PKW als auch als LKW benutzt werden kann,eben ein Kombinationsfahrzeug,vergleichbar mit einem PU.
Das die Rechstsprechung bei diesen Fahrzeugen in Bezug auf Steuern und STVO schwierig ist sehen wir ja an der DOKA Steuergeschichte.
Eine Klarheit wirst DU da nie erlangen.Und wenn hat sich das erst in 100Jahren bis zum letzten Steuerbeamten oder Verkehrspolizisten rumgesprochen.Solange heißt es zittern.
Und wenn Du glaubst in Deutschland ist Alles klar sieht es in der EU gleich wieder ganz anders aus.

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15 Jahre 2 Monate her #24 von flaxi
flaxi antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
es ist sicher Grauzone.
Fakt ist, daß (wie immer in solchen Fällen) ein Präzedenzfall herbeigeführt und einMusterprozeß geführt wird. Es heißt schließlich "Sprinter und ähnliche Fahrzeuge".
Was Zoll und FA sagen, ist vollkommen uninteressant.
Daß Argument, was das FA zitiert, es handle sich um einen PKW kann von der Streife genauso rumgedreht werden, daß du einen LKW hast, weil ja ne Pritsche drauf ist und damit ein "Nicht-Personenkraftwagen" vorliegt. Und dann prozessiere mal.
Vor den "Sprintern" war alles klar, heut nicht mehr, da gibt es keine 100%-Aussage. Vom EU-Recht schweigen wir mal ganz, da blickt eh keiner mehr durch das nationale und EU-Geflecht.

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15 Jahre 2 Monate her #25 von serkus
serkus antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
Ich habe eine Email von Polizei Hamburg erhalten. Fazit:
Aus § 3 Abs.3 und 4 StvO, § 18 Abs.5 StVO und der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung ergibt sich folgende Übersicht:
Pkw Richtgeschwindigkeit 130km/h.

Ich habe das Thema auch noch einmal mit einem Fachlehrer ZP 32 und einem Fahrlehrer LPS erörtert. Beide sagten, wenn PKW im Fz. Schein steht, dann kann er auf der Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren, unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse. Natürlich unter Beachtung der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung .

Also, weiter fahren. Die Diskusson ist damit für mich beendet.
Gruß
Serkus

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15 Jahre 2 Monate her #26 von flaxi
flaxi antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
SUPER !!
Druck die Email aus und führ sie immer mit ! :wink:
Dann hat sich die Nachfrage ja gelohnt !

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15 Jahre 2 Monate her #27 von serkus
serkus antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
@Felix: Ich habe es sofort gedruckt. Jetzt werde ich ganz entspannt bis Juni meine Anzeige laufen lassen.

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15 Jahre 2 Monate her #28 von flaxi
flaxi antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
wieso bis Juni ??? Danach behälst Du ihn ?? :roll: :wink:

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15 Jahre 2 Monate her #29 von serkus
serkus antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t

flaxi schrieb: wieso bis Juni ??? Danach behälst Du ihn ?? :roll: :wink:


Yes Sir. Danach plane ich Gasanlage Einbau.

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15 Jahre 2 Monate her #30 von flaxi
flaxi antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
also wirst Du ihn DOCH behalten... !!!! :D :D

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15 Jahre 2 Monate her #31 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
Sag ich doch.In Bayern ticken die Uhren anders.(Sprinter Urteil) :mrgreen:
@Serkus.was wäre die Alternative zum PU? :help:

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15 Jahre 2 Monate her #32 von serkus
serkus antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t

chevysurfer schrieb: Sag ich doch.In Bayern ticken die Uhren anders.(Sprinter Urteil) :mrgreen:
@Serkus.was wäre die Alternative zum PU? :help:


Sprinter 318 CDI Doka Allrad Pritche 3,5t, 184 PS 6 Zyl. Diesel, mittlere Radstand.

Es ist aber jetzt abgehackt. Ich will keine MB mehr. Ich habe aber richtig mit der Gedanken gespielt. Sogar Angebote eingeholt. Mann kann es natürlich mit einem RAM nicht vergleichen. Es wäre ähnlich wie Du vom Pferd zum Esel umsteigst. Es wäre aber eine gute alternative. Hätte ich dann wenige eifersüchtige Nachbarn und Geschäftsfreunde.

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15 Jahre 2 Monate her #33 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t
Wie ich sehe habe nicht nur ich nach anderen Kabinenträgern gesucht. :)
Ich verstehe deine Nachbarn schon.So ein MB mit 4x4 und über 180PS ist natürlich viel besser für die Umwelt. :wink:

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15 Jahre 2 Monate her #34 von flaxi
flaxi antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t

chevysurfer schrieb: Wie ich sehe habe nicht nur ich nach anderen Kabinenträgern gesucht. :)
Ich verstehe deine Nachbarn schon.So ein MB mit 4x4 und über 180PS ist natürlich viel besser für die Umwelt. :wink:

ich glaube nicht, daß ein vergleichbarer MB sauberer ist als ein 350PS 6.7l Cummins mit Kat und Abgasrückführung. Bekommt auch Euro 4, im Gange ist Euro 5 !

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15 Jahre 1 Monat her #35 von serkus
serkus antwortete auf Re: PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t

flaxi schrieb:

chevysurfer schrieb: Wie ich sehe habe nicht nur ich nach anderen Kabinenträgern gesucht. :)
Ich verstehe deine Nachbarn schon.So ein MB mit 4x4 und über 180PS ist natürlich viel besser für die Umwelt. :wink:

ich glaube nicht, daß ein vergleichbarer MB sauberer ist als ein 350PS 6.7l Cummins mit Kat und Abgasrückführung. Bekommt auch Euro 4, im Gange ist Euro 5 !


MB mit o.g Ausstattung soll 12-13 Liter verbrauchen. Es ist nicht wenig.
Meine Nachbarn sind egal was meine Autos verbrauchen. MB Pritsche ist eben Handwerker/Workauto und fehlt nicht sehr viel auf.

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10 Jahre 8 Monate her #36 von Chevybabe
Chevybabe antwortete auf Re:PKW ZULASSUNG ÜBER 3,5 t

Chevybabe schrieb: Hallo,
hab das hier wiedergefunden und würde gerne nochmal darauf zurück kommen. Sehe ich das richtig, dass man auch einen PickUp über 3,5t als PKW zulassen kann. Dann zahle ich die Steuern für PKW (also anstatt ca.170 dann 350 Euro) und auch die Versicherung für PKW's. Die Kabine wird nur als Ladung transportiert und nicht eingetragen. -> dann kann ich ohne Kabine ohne Einschränkungen als PKW fahren, aber auch mit, oder? Alle Einschränkungen gelten ja nur für PKW's
Grüße, Marcus (die andere Hälfte vom Babe)


Hier ist es wohl besser aufgehoben :-)

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10 Jahre 8 Monate her #37 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re:Versicherung die 117te

Chevybabe schrieb: dann kann ich ohne Kabine ohne Einschränkungen als PKW fahren, aber auch mit, oder? Alle Einschränkungen gelten ja nur für PKW's
Grüße, Marcus (die andere Hälfte vom Babe)

Du meintest sicher, das die Einschränkungen nur für LKW gelten! :wink:
Icch hab das mal im Netz versucht rauszubekommen, aber nichts verbindliches gefunden!
Der Serkus hier aus dem Forum hat das so eintragen lassen! Sein PU bekommt zumindest 2 Jahre Tüv (hat er mir gesagt)
Die 80 Km/h Regel hat laut I-Net nichts mit PKW oder LKW zutun sondern nur mit dem Gewicht!
Hab mal beim Tüv angerufen, aber die konnten mir das auch nicht wirklich sagen :shock:
Die Versicherung wird dann als PKW berechnet, was sicher günstiger ist! Aber die Wohnmobil Versicherung ist noch günstiger und einfach möglich! Bei über 3,5t würde ich die Kabine auf jeden Fall eintragen lassen, weil Du dann mit Kabine wenigstens 100 km/h fahren!
Wenn jemand was anderes (verbindliches) weiss wäre das interessant :wink:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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10 Jahre 8 Monate her #38 von Tinker
Tinker antwortete auf Re:Versicherung die 117te

Volker1959 schrieb: Bei über 3,5t würde ich die Kabine auf jeden Fall eintragen lassen, weil Du dann mit Kabine wenigstens 100 km/h fahren!

Aber es ist doch sinnvoller ohne Kabine schneller fahren zu dürfen als mit :wink:

Gruß Gerd

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10 Jahre 8 Monate her #39 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re:Versicherung die 117te

Tinker schrieb:

Volker1959 schrieb: Bei über 3,5t würde ich die Kabine auf jeden Fall eintragen lassen, weil Du dann mit Kabine wenigstens 100 km/h fahren!

Aber es ist doch sinnvoller ohne Kabine schneller fahren zu dürfen als mit :wink:

Sinnvoll schon, aber nicht wirklich realistisch in D. :lol:

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10 Jahre 8 Monate her #40 von manfred65
manfred65 antwortete auf Versicherung die 117te
@Volker: Auch wenn wir hier immer noch im falschen Fred sind.

Der PKW hat von der STVO her KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung:

STVO § 3 Absatz (3) Satz 2:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,80 km/h

und:

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.



Ich habe die Sätze mit den Fahrzeugen die uns nicht interessieren mal rausgelöscht, damit es nicht so unübersichtlich ist.

Aus a.) geht hervor dass die 80 km/h (Landstrasse) nicht für PKW gelten, auch wenn diese im genannten Gewichtsbereich liegen !
aus c.) geht nachfolgend hervor dass Pkw 100 km/h fahren dürfen. Die 3,5 to im zweiten Halbsatz beziehen sich NUR auf die "anderen KFZ".

Analog gilt dies dann auch für die Autobahn: PKW ist PKW ! Das gilt insbesondere bei den Geschwindigkeiten unabhängig vom Gewicht. Klingt krank, ist es z.T. auch. Aber jede Vorschrift hat auch ihre Lücken.
Bei gewichtsbezogenen Beschränkungen sieht das entsprechend anders aus!

VORSICHT! Im Führerscheinrecht geht es zwischen B, C1 und C NUR um Gewichte! Da hilft es nix wenn der Dually eine PKW Zulassung hat, egal wie legal er drangekommen ist. Fragt mal bei Funhouse 66 in Landsberg am Lech nach. Der Inhaber Hr. Dollinger wollte seinen RAM 2500 HEMIV8 als PKW zulassen um auch am WE mit seinen Sattelaufliegern zu Messen fahren zu können. Ich weis nicht ob er ihn durchgekriegt hat. Dafür braucht man nach seiner Aussage wieder andere Abgasgutachten als für den "LKW". Diese "Umschlüsselung" ist alles andere als ein Selbstläufer!

Gruss
Manfred

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper

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