Frage Unser BT50 (L-Cab) ist plötzlich kein LKW mehr!

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17 Jahre 7 Monate her #51 von syberbruno
...johh...dann würde ich sagen, "fertigmachen zum gefecht"

Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab

Nordstar Camp Compact (2002)

Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...

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17 Jahre 7 Monate her #52 von Uwe H.
Hallo,

komme gerade vom FA und kann immer noch nichts genaues sagen. Nur soviel, zum Vermessen eines BT50 L-Cab benötigt man 2 (!!!) Finanzbeamte. Einer betätigt den Zollstock, einer hält die (unvollständigen) Unterlagen.
Zuerst haben sie die Ladefläche vermessen (O-Ton: "Ist ja genauso wie von Mazda angegeben").
Danach gings an den Innenraum. Wenns nicht so traurig wäre hätte ich wahrscheinlich jetzt noch Tränen in den Augen. War schon spaßig zuzusehen wie der Finanzer mit dem Zollstock in dem Auto herumwerkelte (hätte ich ihm sagen sollen, dass das Auto eine Fresteyle-Tür hat???). Jedenfalls kletterte er auf den Fahrersitz und kam nach einigen Verrenkungen zu einem Innenmaß von 180 cm (ich habe 170 cm gemessen) x 143 cm ("Ist der innen schmaler als die Ladefläche?". Auf meinen Hinweis, dass der Pedalraum Funktionsfläche sei und somit nicht hinzugerechnet werden dürfe, ebenso wie der Raum um die Schaltung bekam ich die Antwort: "Das müssen wir erst mit unserem Chef besprechen." (Schwarzen Peter abgegeben). Auch konnte mir keiner der beiden Herren genaue Auskunft geben worauf sie sich bei der Vermessung beziehen. Grundlage sei eine Anweisung. Was darin steht wollte mir aber keiner sagen.
Auch meine Frage, warum ich innerhalb von 7 Wochen unterschiedliche Steuerbescheide bekomme, konnte mir keiner der beiden befriedigend beantworten (O-Ton: "Da lief ein Suchlauf für das Fahrzeug, und das ist wohl jetzt erst dazugekommen").

Na ja, schaun wir mal was dabei herauskommt. Ich habe beiden klar gemacht, dass ich bereit bin alle mir zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um eine Besteuerung der Zulassung entsprechend zu erreichen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.


Viele Grüsse aus dem Haunetal

Uwe

BT50 + Nordstar Camp 8L

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17 Jahre 7 Monate her #53 von syberbruno
heute morgen erneuter anruf vom fa........
...die bilder genügen nicht....ich muss nun das fahrzeug auch zum vermessen vorführen.....da bin ich dann aber mal gespannt :Teufel:
...die sind nicht nur blind, sonderen auch noch blöd!

nun werde ich den wetterbericht aufmerksam studieren und einen tag nächste woche ausklabüsern an dem es ordtenlich schifft, damit die herren beim ausmessen auch was davon haben

was mich an der ganzen sach immer wieder verwundert, wie unbürokratisch es in "D" zugehen kann.....
also ich brauchte bisher immer irgendwelche beglaubigungen ,bestätigungen,gutachten, zettel ,stempel, bis hin zum pissigen typenschild um irgendwas eingetragen zu bekommen. das musste aber bisher immer ein ingenieur beim tüv, oder ein studierter sein. heutzutage kann aber schon ein finanzbeamter ohne technische ausbildung (von ahnung ganz zu schweigen) hochkomplizierte fahrzeuginnenraumvermessungen und begutachtungen durchführen. Ich rege an , die tüvvorfahrten ins finanzamt zu verlegen!

...nix als "zerkus" hat mer hier..


..bin mal kurz weg die messer wetzen...

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17 Jahre 7 Monate her #54 von quattro
Das ist ja der nackte Wahnsinn.
Wo leben wir denn, dass hier jeder beim FA messen lassen muß.
Dafür werden wohl die Steuern gebraucht, um die dafür notwendigen Beamten zu bezahlen.
Unsere Zeit mal garnicht gerechnet.

Nach einmal Messen in D-Land weiß man doch wie die Flächen sich verhalten??????
@syberbruno,
mach alles richtig für eine Präzidenzmessung!
Jetzt beginnt die mm-Fuchserei.

Laut Isuzu und beim Nachmessen ist die Ladefläche 1795 x 1460 (am inneren, oberen Rand) = 2,6207 m²
Die zur Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist 1850 x 1330 (Bodenfläche unter den Pedalen bis zum Anstieg gemessen
und keine Abzüge für Schrägen, Werkzeugfach in der Mitte und Ablage berücksichtigt) = 2,4605 m²

Müßte also hinhauen.

Isuzu D-Max 3,0 Spacecab mit Carryboy-Hardtop

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17 Jahre 7 Monate her #55 von syberbruno
@ quattro
hast du das gemessen, oder woher hast du die zahlen??

quellenangaben kommen bei bürohengsten immer gut....

hab ich das richtig verstanden???? die fahrgastfläche ist ohne abzug der pedaleriefläche und mitteltunnel sowiso schon kleiner als die ladefläche??

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17 Jahre 7 Monate her #56 von Reini

Uwe H. schrieb: ...hätte ich ihm sagen sollen, dass das Auto eine Fresteyle-Tür hat???

Eindeutig: [size=200:32xl762q]NEIN!!!![/size] :schande:

Weil irgendwelche sesselpfurzenden Aasgeier ihre unersättliche Gier mit beispielloser Inkompetenz ganz entspannt auf Deinem Rücken, Deinen Nerven und Deinem Geldbeutel auszuleben versuchen, hast Du einen Haufen Rennerei, Nervenflattern und Fahrkosten. Für das alles wirst Du selbst dann, wenn Du am Ende gewinnen solltest, keinen einzigen Cent Schadenersatz bekommen. Und wenn die sich in 2 Jahren den nächsten Schwachsinn ausdenken, darfst Du wieder springen, Dich verrückt machen und nach deren Pfeife tanzen. Und auch dann wirst Du für Deine vom FA verursachten Unannehmlichkeiten wieder keinen Cent Schadenersatz kriegen. Und so weiter und so weiter.
[size=150:32xl762q]Von mir aus sollen die beim Messen ruhig 'n büschen leiden! [/size]:Teufel:
[size=75:32xl762q](Nur nicht so doll, dass sie danach krank feiern, denn das bezahlen wir dann ja auch gleich wieder... :roll: )[/size]

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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17 Jahre 7 Monate her #57 von BiMobil

immer wieder verwundert, wie unbürokratisch es in "D" zugehen kann


Hallo syberbruno

Da passt ein Bericht aus einer bekannter Off Road Zeitschrift
Zitat: Die Steuer-Probleme

Mehrere hundert Ingenieure arbeiten an der Entwicklung eines Pick up,
damit der seinen Zweck als LKW optimal erfüllt,alle Sicherheitsvorschriften
einhält und den neuesten Abgasbestimungen entspricht.

Ist der Pick up dann fertig,bringt der Oberingenieur einem zertifizierten
Prüfinstitut - einem von wenigen in Europa ,das berechtigt ist,Typisierungen
für Neufahrzeuge vorzunehmen- das neue Auto,alle Zeichnungen und Papiere
zur Nachprüfung und sagt :
Das ist unser neuer LKW, prüft ihn.

In diesem Prüfinstitut prüfen wiederum einige Dutzend hoch qualifizierte
Ingenieure, ob die Hundertschaft Entwickler wirklich sauber gearbeitet hat.
Kommen sie einhellig zu der Meinung,dass der neue Pick up alle
europäischen Bestimmungen einhält und ein guter LKW ist,geht der
Ober-Prüfer zum Kraftfahrtbundesamt und sagt:
Hier sind unsere Prüfprotokolle und die Unterlagen des Herstellers XY
zum neuen Pick up YZ.
Wir haben ihn geprüft.Es ist ein LKW-und er ist o.K.

Und jetzt schauen die Bauräte,die Götter der Branche,noch einmal alles durch:
die Unterlagen der Entwickler und die Protokolle der Prüfer.
Erst wenn die KBA-Götter mit dem Kopf nicken wird eine ABE ausgestellt,
in der steht das ist ein LKW.

Und jetzt kommts: Sie kaufen diesen Pick up und lassen ihn zu.
Dann sagt ihnen ein Finanzbeamter des unteren Dienstes
Ja-für misch is dat aber ein PKW,weil für einen PKW da bekomm isch
mehr Steuern.
Entwickler,TÜV und KBA, dat sind ja alle Idioten.

Den Rest des Zitats spar ich mir

Das ist der pure Wahn / Irrsinn in unserem Lande

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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17 Jahre 7 Monate her #58 von zobelix
mich würde bei all dem gezacker mal interessieren, was passiert bzw wie argumentiert wird (wird es das überhaupt?) wenn du deinen zoll den du als lkw bezahlt hast einforderst??
dann zahle ich doch gerne meine pkw kfz steuer
aber die finanzbehörden suchen sich wohl überall die rosinen raus
pack

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17 Jahre 7 Monate her #59 von BiMobil

zoll den du als lkw bezahlt hast einforderst??


Tja Zobelix

Das hat wohl noch keiner ausprobiert , wär mal einen Versuch wert.

Das Ergebnis ist aber fast schon sicher:
Siehe mein Zitat weiter oben.
Lt. KBA ist das ein LKW --- damit LKW-Zoll--- PUNKT

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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17 Jahre 7 Monate her #60 von QuestMan
Hi Zobelix, das mit dem Zoll hatte ich auch schon mal angemerkt.
Sollte man mal von einem Anwalt prüfen lassen bzw. vielleicht auch mal bei "Proallrad" anmerken, falls künftige Urteile zu unserem Nachteil ausfallen.

Btw:

Weil hier schon auf den deutschen Prüfwahn hingewiesen wurde, hätte ich da mal eine Anregung für die FA-Dickbauch-Zollstock-Schieber-Aktionen.

Lasst euch doch auch mal die amtlich erteilte "Eichmarke" für den Zollstock zeigen.
Hat er keine, Einspruch gegen die "Messung" einlegen. :lol:

Grüße

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17 Jahre 7 Monate her #61 von Huegelcamper

Hat er keine, Einspruch gegen die "Messung" einlegen.

Ralf das ist Geil!!!!!! :top: Da kommt Sonne in mein Fieber geplagtes Leben!!!!

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 7 Monate her #62 von mert
mert antwortete auf EU-Richtlinie
Als Außenstehender verstehe ich eines nicht, lt. Homepage unseres Finanzministers besagt die aktuelle EU-Richtlinie, dass ein PU dann ein LKW ist, wenn die Hälfte des Radstandes kleiner als die Länge der Ladefläche ist. Also da steht nichts geschrieben von Innenraum etc. Entweder hat Österreich eine andere Interpretation der EU-Richtlinie oder Deutschland ist nicht mehr bei der EU :?:

Gruß, Merten
[hr]
Nissan Navara 3,5t / bimobil Husky230

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17 Jahre 7 Monate her #63 von Reini
Reini antwortete auf Re: EU-Richtlinie

mert schrieb: ....Hälfte des Radstandes kleiner als die Länge der Ladefläche....

Viiiiiiiiiiel zu einfach!!! :lol:

Grüße aus 'm Wald,

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17 Jahre 7 Monate her #64 von Huckepack
Soll ich jetzt wegen drei Zentimetern (Radstand 3 Meter, Ladefläche = 153cm) nach Österreich übersiedeln???

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17 Jahre 7 Monate her #65 von syberbruno
vielleicht ist in österreich der meter etwas länger??
..die sind ja auch etwas weiter südlich, da ist der erdumfang ja auch etwas länger...oder so ähnlich.....ach ist ja auch egal

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17 Jahre 7 Monate her #66 von syberbruno

Huckepack schrieb: Soll ich jetzt wegen drei Zentimetern (Radstand 3 Meter, Ladefäche = 153cm) nach Österreich übersiedeln???



wär aber zu überlegen, sich in Ö einen briefkasten zu mieten und sein auto dort anzumelden.......dem auto ists ja egal, wo es wohnt


...was für gedanken man sich mittlerweile machen muss, nur um auto zu fahren.........meine herrn

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17 Jahre 7 Monate her #67 von Reini

syberbruno schrieb: ....in Ö einen briefkasten zu mieten und sein auto dort anzumelden....

Kostet bestimmt gleich wieder Zweitwohnsitz- oder zumindest Zweitbriefkastensteuer.... :?

Grüße aus 'm Wald,

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17 Jahre 7 Monate her #68 von oll33
Was haltet Ihr von dem hier:

Günstigere Lkw-Besteuerung für Geländewagen weiter zulässig

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Beschluss vom 14. 3. 2006, dass die als Firmenwagen immer beliebter werdenden Geländewagen mit einem Gewicht über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als Pkw, sondern nach wie vor, wegen EU-Rechts, wie ein Lkw nach Gewicht günstiger besteuert werden können.

Der Fall
Geklagt hatte ein M-Klasse-Fahrer, dessen Geländewagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.810 kg besitzt. Der Geländewagen wurde zunächst als Lkw nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 €.

Änderung der Pkw-Definition
Zum 1.5.2005 wurde der Begriff des Pkw neu definiert. Folge: Die Besteuerung des Geländewagens erfolgte jetzt nach Hubraum auf der Grundlage eines Pkw. Die Kraftfahrzeugsteuer wurde nunmehr auf jährlich 820 € festgesetzt.

Rechtliche Zweifel des Finanzgerichts
Die vom Halter beantragte Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt und der Fiskus zog die 820 € Kfz-Steuer ein. Der Fahrzeughalter beantragte beim Finanzgericht ein Eilrechtsschutzverfahren, um die Einziehung der Kfz-Steuer rückgängig zu machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab diesem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als Pkw einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse.

Festhalten an Einstufung als Lkw
Nach Ansicht des Finanzgerichts ist auf den Geländewagen als „anderes Fahrzeug“ nach § 8 Nr.2 KraftStG vielmehr die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge (= Lkw) anzuwenden.
Die Richter räumen in ihrer Urteilsbegründung zwar ein, dass der Gesetzgeber versucht habe, das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen. Dies sei aber in letzter Konsequenz nicht gelungen. Denn der Bundesfinanzhof habe nämlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass für die als Pkw zugelassenen schweren Geländewagen mit über 2,8 t, die sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Pkw, sondern die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden sei.

Berufen Sie sich unmittelbar auf EU-Bestimmungen
Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG.
Auf Grund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Geländewagen aber nicht als Pkw einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht.

aus:

www.steuerweb.org/steuern/meldung30030.html# "> www.steuerweb.org/steuern/meldung30030.html#

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17 Jahre 7 Monate her #69 von QuestMan
Ist schon alt und mehr oder weniger hinfällig.
Außerdem geht hier nicht um Pickups sondern um die Thematik "Gewichtsbesteuerung nach § 23 Abs. 6a StVZO".

Ich finde Rudi hat es eine Seite zuvor absolut treffend dargelegt. Ich sage das auch schon immer.

Das willkürliche "verbiegen" von Gestzen und Bestimmungen, neuerdings mit nicht amtlich geeichten Zollstöcken aus dem Hobbykeller der FA-Beamten, zeigt einmal mehr wie weit wir in diesem Staat schon sind.

Klar sollte jedoch jedem sein, das es primär nicht die kleinen FA-Beamten sind, denen wir dieses zu verdanken haben, sondern die s.g. Volkvertretern.

So lange es nicht klar geregelt ist, wie in unserem Fall mit Pickups verfahren wird, muß jeder seinen einsamen Kampf mit den örtlichen FA's fechten.

Hier kann nur eine einheitliche bundesweit gültige Regel entlich Klarheit schaffen. Nur wenn es durch eine "Lobby" oder die Arbeit eines Vereins wie "ProAllrad" geschafft wurde, wird Ruhe eingehren.

In den von mir schon anderweitige erwähnten Fall der ATV und Quadfahrer ist dieser Kampf leider verloren.
Hier gibt es schon die höchstrichterliche Entscheidung vom OFGH.

Grüße

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17 Jahre 7 Monate her #70 von Uwe H.
Hallo,

heute kam der Bescheid vom Finanzamt. Unser BT50 ist wieder ein LKW. Hätte nie gedacht, dass ich mich mal über ein Schreiben von denen freuen würde.
Ein etwas fader Nachgeschmack bleibt aber immer noch. Wenn irgendwann ein anderer Sachbearbeiter vom FA diese Stelle übernimmt und auf den Gedanken kommt, er müsse sich profilieren kann der ganze Tanz wieder von vorne los gehen, weil es scheinbar keine klare Regelung in diesem Amt für so etwas gibt. Dann interessiert "das Geschwätz von gestern" wieder niemanden mehr und es wird wieder ein neuer Bescheid geschrieben.

Ich weiß nur, dass man in dieser Sache nicht aufgeben und sich nicht verunsichern lassen darf. Wenn man so tolle Unterstützung wie von Euch bekommt hilft das jedenfalls gewaltig. Vielen Dank dafür.

Sollte hier aus dem Forum ein/e BT50 Fahrer/in Probleme mit seinem/ihrem FA bekommen kann er/sie gerne eine Kopie meines Steuerbescheides bekommen. In so einer Sache müssen wir zusammen halten.


Viele Grüsse aus dem Haunetal

Uwe

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