Topic-icon Frage KFZ-Steuererhöhung

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4 Jahre 10 Monate her #161 von FranzDE
FranzDE antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Mein Nissan Navara (1,5 Kabiner) ist nach eingelegtem Widerspruch nun auch wieder ein LKW :grin:

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4 Jahre 10 Monate her #162 von Mickel
Mickel antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Moin zusammen!
Bei mir geht es wahrscheinlich wieder von vorne los. Neues Auto...neuer Zollbescheid. Ich werde nach Studium eurer geposteten Tips, nach der Zulassung gleich zum TÜV und BE beantragen. Was wollen die für Papiere sehen?
Kann ich (falls vier eingetragen) beim Tüv gleich zwei Sitze streichen lassen? Oder muß vorher die Rückbank inkl. Gurte erst raus?

Gruß, Mickel

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4 Jahre 10 Monate her #163 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Wenn du auf BE ändern lässt ist die Anzahl der Sitze nicht relevant. Wir haben unseren Amarok DoKa auch mit 5 Sitzen ohne Probleme auf BE umgeschlüsselt.
Einfach mit PU und Zulassung zum Prüfer fahren, sagen du hättest gern auf BE umgeschlüsselt und dann mit Gutachten + Zulassung + Brief (!) zur Zulassungsstelle.

:cab: VW Amarok - Nordstar Eco180


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4 Jahre 10 Monate her #164 von lio
lio antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Heute bekamen wir vom Zoll die Aufforderung zum Nachmessen zu kommen.
1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über. Also muss es doch in allen Bundesländern gleich abgerechnet werden.Wenn bei uns keine LKW Besteuerung rauskommt, dann werden wir versuchen auf BE umzuschreiben, aber erst vollen wir es einmal so probieren.
Ich habe mal eine frage, kann einer von euch mir per PN schicken, schicke dass sein Nissan D 40 doch LKW besteuert wird? Ich wurde mir das als Kopie mit zum Zoll nehmen um dort etwas zu haben wenn die sich blöde anstellen.

Liebe Grüße
Lioba

Nissan Navara D40
Tischer 200 H

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4 Jahre 10 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #165 von TouanRebut
TouanRebut antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hab auch gerade meinen PKW Steuerbescheid für nen Navara King-Cab 1,5Kabiner erhalten
Würde mich auch sehr über Einspruchsschreiben und Unterlagen zum Messergebnis etc. freuen!
Gruß Andi

(zugelassen im Main Kinzig Kreis Hessen - Post vom Hauptzollamt Darmstadt - Muss ich dann auch nach DA zum Messen?)


Nissan Navara D40 King Cab, manuell / Tischer Trail 260 S / Goldschmitt 2-Kreis Zusatzluftfedern / Auflastung 3,49t /LKW Kasten Offen UND SonderKFZ Wohnmobil eingetragen/ 2+2 Sitze
Letzte Änderung: 4 Jahre 10 Monate her von TouanRebut.

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4 Jahre 10 Monate her #166 von r1200c
r1200c antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hallo Mickel
Für die Umschreibung auf BE habe ich bei der Dekra, die hier im Osten dafür zuständig ist , ca. 40 € bezahlt . Für die Eintragung auf der Zulassungsstelle 15 €. 2,5 Wochen später Bescheid vom Zoll- 210 € für den 3,2 Liter Ranger-passt. Für die Umschreibung brauchst Du nur die Zulassung ,auf der Zulassungsstelle auch den KFZ Brief . Es wird dort auch ein neuer KFZ Brief ausgestellt. Deine Frage zu den Sitzen kann ich nicht beantworten.. Für die
Umschreibung auf BE ist ein Sitzausbau nicht notwendig. Ich habe die Rücksitzbank ausgebaut aber die Gurte drinngelassen - sollte ausreichen damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Du kennst ja unseren Ranger mit der 240 er Tischer von dem kleinen Treffen bei Maik in Metzdorf letztes Jahr . Übrigens spielt es auch keine Rolle für die Umschreibung ob das Fahrzeug ein !,5 oder eine Doka ist.

Gruß Jochen und Franzi
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4 Jahre 10 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #167 von sikani
sikani antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hallo,

Ich war mit meinem Navara D40 King Cap zum Nachmessen,
Es bleibt bei der LKW Besteuerung.
Bei mir war die Kabine eingetragen als Womo wenn die Kabine drauf ist.
Der Navara war Bj. 2006 und als LKW geführt.
Sitze wurden keine ausgetragen, nach wie vor alle vorhanden.
Für Leute aus MKK gibt es eine mobile Zollstation in Wächtersbach.

Grüße Siggi
Letzte Änderung: 4 Jahre 10 Monate her von sikani.

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4 Jahre 10 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #168 von TouanRebut
TouanRebut antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Ich würde jetzt erstmal schreiben:

Einspruch zum Kraftfahrzeugsteuerbescheid XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen den für mein Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen MKK XX XXX ausgestellten Kraftfahrzeugsteuerbescheid und die entsprechende Festsetzung des PKW Steuersatzes.
Bei dem zu besteuernden Kraftfahrzeug handelt es sich um einen Nissan Navara D40 PickUp mit 1,5Kabine Erstzulassung 2007. Bei diesem zweisitzigen Kraftfahrzeug ist die vom Fahrerhaus vollständig getrennte Ladefläche länger als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche des Fahrerhauses( Vgl.§18 Abs.12 KraftStG). Jede Nachvermessung bei diversen bundesweiten Zollaußenstellen ergibt bei diesem Fahrzeugtyp mit 1,5Kabine dieses Ergebnis. Demnach ist die Besteuerung des als Lastkraftwagen offener Kasten zugelassenen Fahrzeugs auch als solcher zu veranschlagen.
Ansonsten entsprechen diese Fahrzeuge Nissan Navara D40 PickUp der EG-Fahrzeugklasse N1/N1G Aufbauart BE PickUp und sind auch daher als LKW zu besteuern.

Mein Exemplar mit dem amtlichen Kennzeichen MKK XX XXX ist sogar zur Erhöhung der Nutzlast auf 3,49t aufgelastet und dient wie in den Papieren ersichtlich zum Tragen einer Nutzlast „Wohnkabine“, nicht vorrangig zur Personenbeförderung.

Mit freundlichen Grüßen



Wenn jemand von euch noch Dokumente von seiner Nachmess Aktion hat und ich diese somit vermeiden könnte wäre das sehr hilfreich (extra nen Tag Urlaub nehmen weil Arbeitsstelle und zuständiges Zollamt+Öffnungszeiten etwas weit auseinander liegen...)
Was für Werte wurden denn bei euch ermittelt? Ladefläche sollte ja 1,86 lang sein. Bodenfläche Innenraum irgendwas um die 1,5-1,6m je nachdem was man mit misst?

Danke andi


Nissan Navara D40 King Cab, manuell / Tischer Trail 260 S / Goldschmitt 2-Kreis Zusatzluftfedern / Auflastung 3,49t /LKW Kasten Offen UND SonderKFZ Wohnmobil eingetragen/ 2+2 Sitze
Letzte Änderung: 4 Jahre 10 Monate her von TouanRebut.

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4 Jahre 10 Monate her #169 von Stefan
Stefan antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
...ich dachte ja, bisher ging der Kelch an mir vorbei, Pustekuchen.

Nun soll mein Hilux xtracab auch ein PKW sein für nur 431 Euro per anno... gleich Einspruch eingelegt.
Schaun wa mal, was passiert ;-)



Gruß Stefan

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4 Jahre 10 Monate her #170 von sikani
sikani antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Es ist nicht nur die Länge der Ladefläche entscheidend sondern auch die Breite,
Das selbe gilt für die Fahrgastzelle. Und aus diesem Ergebnis muss die Ladefläche wohl einen gewissen Prozentwert von der Fahrgastzelle größer sein.
So hat man es mir erklärt, nur nicht die genauen Werte genannt.

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4 Jahre 9 Monate her #171 von Udo62
Udo62 antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
[color=black[/color]Das erinnert mich stark an die Fehde mit meinem G-Modell..... da zog sich die LKW-Besteuerung auch über Jahre hin und am ende musste ich doch extrem tief in den Beutel packen und er wurde als PKW eingestuft
Udo

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4 Jahre 9 Monate her #172 von Udo62
Udo62 antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Habe heute den Steuerbescheid aus Ulm bekommen
185 €/a......
hilft wenig da das Fahrzeug gewandelt wird :Teufel:
Udo

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4 Jahre 9 Monate her #173 von renesas
renesas antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Habs auch durchbekommen!

weiterhin 160Mark Steuern

Es geht nicht um ein Stück vom Kuchen- Es geht um die ganze Bäckerei.

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4 Jahre 9 Monate her #174 von Mickel
Mickel antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
So...bin jetzt auch wieder um fast 200€ günstiger durch Umtragung BA auf BE. Es könnte alles so einfach sein. Gruß, Mickel

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4 Jahre 9 Monate her #175 von Udo62
Udo62 antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Bei mir hat die Einstufung BE inclusive Steuerbescheid 185€ auch geklappt
Udo
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4 Jahre 9 Monate her #176 von jeti-1
jeti-1 antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Meine VW T5 Doka war als Wohnmobil eingetragen besteuert mit 320.-€ bis dann der Tüv auf LKW bestanden hat und nun
kam der Steuerbescheid von 304,-€

mich würde mal intessieren wie hier andere T5 Dokas besteuert werden

Gruß
Jürgen


VW T5 DOKa mit Tischer 280S davor VW T3 Doka mit Tischer 235 , VW T4 Doka mit Tischer 235 Umbau

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4 Jahre 9 Monate her - 4 Jahre 9 Monate her #177 von lio
lio antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Wir bauchen nicht auf BE umschreiben, denn wir haben heute Bescheid bekommen wir bleiben LKW.
Eine nicht ernst gemeinte Frage, wenn ich meine Steuern zu spät zahle, dann verlangen die doch zinsen. Wie sieht es mit dem Geld aus was wir zuviel bezahlt haben? Eigentlich müssten wir doch jetzt zinsen bekommen.:dafuer:

Liebe Grüße
Lioba

Nissan Navara D40
Tischer 200 H
Letzte Änderung: 4 Jahre 9 Monate her von lio.

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4 Jahre 8 Monate her #178 von Udo62
Udo62 antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
die zahlen sicher keine Zinsen...
Udo

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4 Jahre 8 Monate her #179 von SZGFLYER
SZGFLYER antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Nein zahlen sie wohl nicht, es sei denn sie lassen sich ewig Zeit mit der Rückerstattung. Denn 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, beginnt das Finanzamt Zinsen auf die Rückzahlungssumme zu zahlen – und zwar 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, also 6 Prozent im Jahr.
Gruß, Markus

Nissan Navara D40 mit Tischer 240

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4 Jahre 8 Monate her #180 von SZGFLYER
SZGFLYER antwortete auf KFZ-Steuererhöhung
Hallo Forum, ich wollte mich herzlich bei allen, die hier so viel und informativ zum Thema Besteuerung gepostet haben bedanken. Diese Forum ist eine sehr hilfreiche Quelle, Danke an alle Engagierten.

Kurz zu meinem Fall: Auch mein Navara D40 (BJ 2012, aktuell in der Zulassungbescheinigung Teil I bezeichnet als J:10,4:0200, LKW offener Kasten) wurde dieses Frühjahr von Gewichtsbesteuerung auf PKW Besteuerung / schadstoffklasse umgestellt. Unterstützt durch die vielen guten Information von Euch allen habe ich wie folgt Einspruch erhoben, ohne vorab eine Umschlüsselung o.ä. vorzunehmen:

1. Verweis, dass mein Fahrzeug der aktuellen EU Norm Fahrzeugart Pick-up (= Fahrzeugart N1G, Aufbauart BE Pick-up) entspricht und wie diese zu behandeln ist.
2. Verweis darauf, dass mein Fahrzeug nur 2 Sitze hat (eingetragen sind 2 Sitze + in der Bemerkungszeile WW4 für die Notsitze).
3. Verweis auf die überwiegende Nutzung zum Gütertransport a.G. der erfolgten Auflastung auf 3,45t zul. GG und den überwiegenden Anteil der Ladefläche an der Gesamtnutzfläche.

Das Ganze habe ich zwecks Anschaulichkeit mit Fotos ergänzt.

Ergebnis: Meinem Einspruch wurde ohne Diskussion stattgegeben. So zahle ich nun ganz ohne jegliche Umschlüsselung o.ä. wieder Steuer nach Gewicht.

Viel Erfolg allen anderen Betroffenen,

Markus

Nissan Navara D40 mit Tischer 240
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