Topic-icon Frage Rechtlich ein Wohnmobil

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2 Jahre 11 Monate her #1 von Hendryk
Rechtlich ein Wohnmobil wurde erstellt von Hendryk
Hallo,

die Suchfunktion hat keine erfolge gebracht.
Befinde ich mich mit meiner Aufsatzkabine in der Grauzone wenn ich auf Stellplätzen stehe die über Nacht nicht für Wohnmobile freigegeben sind?
Ich habe den Artikel www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil/ so verstanden, dass es nach Zulassung geht. Das scheint sich jedoch nur auf Verkehrsregeln an sich zu beziehen.
Den ersten Absatz beziehe ich nicht auf  unsere Kombis den es ist vom Fahrzeug ein Pickup und die Kabine Zuladung. Das Bimobil jedoch wäre ein Wohnmobil.
Was sind eurer Erfahrung? Was sagt das Recht? - bin mir nicht sicher ob die Parkplatzhüter ihr Zettel mit Recht aus stellen-hatte heute ein Gespräch auf einem der Parkplätze- Sie schien nicht kompetent und hätte mir einen Zettel ausgestellt- hätte das auch bestand vor einem Gericht ? Nach ihrer Auskunft erfüllt auch Fahrzeuge mit der Absicht der Übernachtung( Kombi mit Luftmatratze) die Anforderung eines Wohnmobiles.

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2 Jahre 11 Monate her #2 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Um was ging es bei dem Zettel ?

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2 Jahre 11 Monate her #3 von Stefan
Stefan antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Situationsbedingt sicher um ein Bußgeld...

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2 Jahre 11 Monate her #4 von Hendryk
Hendryk antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Ich habe mit ihr nur das Gespräch gesucht es ist zu keinem Zettel gekommen. Sie schien mir nicht kompetent also hätte ich auch den Inhalt ihres  Verstoßes angezweifelt.
 

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2 Jahre 11 Monate her #5 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Manchmal ist es schwer , Einmal will man auf einen Wohnmobil Platz , dann will man wieder ein LKW mit Ladung sein !!!!  Was ist dir lieber !

Isuzu D - Max mit Tischer 260
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2 Jahre 11 Monate her #6 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil

Hallo,

die Suchfunktion hat keine erfolge gebracht.
Befinde ich mich mit meiner Aufsatzkabine in der Grauzone wenn ich auf Stellplätzen stehe die über Nacht nicht für Wohnmobile freigegeben sind?
 
Was soll das denn für ein Stellplatz sein? Gerade Stellplätze sind für die Übernachtung im Wohnmobil gemacht. Wohnwagen sind auf manchen Stellplätzen ausgenommen, verboten, unerwünscht, o.ä. Dort ist man ggf. auch mit Pick-up und Wohnkabine in einer Grauzone, aber zumindest optisch näher am Wohnmobil als am Wohnwagen und somit nicht direkt im Zielraster.
Oder geht es dir um einen Parkplatz? Seit einem Jahr wird ja gefühlt alles wo man ein Fahrzeug abstellen und ggf. übernachten kann (unabhängig davon ob man es darf) als "Stellplatz" bezeichnet.
Wenn es bei deiner Frage um einen Parkplatz geht auf dem Übernachten verboten ist, dann wird dort jedes Fahrzeug das augenscheinlich ein Wohnmobil ist ein Knöllchen bekommen. Woher soll der- oder diejenige wissen was bei den betreffenden Fahrzeugen in der Zulassung steht? Inzwischen fahren doch auch viele (ehemalige) Handwerkerautos als Wohnmobil rum. Ein kleiner Ausbau rein, zum TÜV und wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind ist die Umschlüsselung schnell gemacht.
Solltest du auf so einem "Stellplatz" irgendwann mal, deiner Meinung nach zu Unrecht, einen Strafzettel bekommen, dann Widerspruch einlegen und ggf. dagegen Klagen. Dann hat man es schwarz auf weiß wie die verschiedenen § auszulegen sind. 

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2 Jahre 11 Monate her #7 von Hendryk
Hendryk antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Hab hier tatsächlich unbewusst Stellplatz für einen Parkplatz verwendet.
Du triffst jedoch den Kern. Das Sie einen Zettel ausfüllt ist in Ordnung, aber was sagt das Gesetz?
Müssen die mich beim Schlafen kochen oder duschen in dem verbotenen Zeitraum sehen? Denn nur so kann sicher gestellt werden , dass ich mit einem Fahrzeug das zum Wohnen nutzbar ist dort gesetzeswidrig stehe.

Entnehmen den Antworten das ihr euch zu Wohnmobile zählt und den Parkplatz meidet.

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2 Jahre 11 Monate her - 2 Jahre 11 Monate her #8 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Es kommt ja dann auch darauf wie der Parkplatz ausgeschildert ist. Steht nur das blaue "P" oder gibt es Zusatzschilder?
Was das Gesetzt sagt ist nicht immer eindeutig. Es gibt ja nicht nur ein Gesetz. Und fragt man 2 Juristen, bekommt man 3 Antworten - ist zumindest bei uns auf Arbeit immer so.
Hier gibt es, besonders auch für die aktuell Lage, einen interessanten Artikel: www.nordbayern.de/freizeit-events/reise/...utet-jein-1.10638764
Parkplätze meiden wir nicht. Wir meiden eher Stellplätze, aber das aus anderen Gründen. 

 

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2 Jahre 11 Monate her #9 von Hendrik
Hendrik antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Über dieses Thema haben wir früher schon mal diskutiert, sind aber nicht zu einem Konsens gekommen. Es wird vielleicht immer mal eine lose Seele geben, die Dir gegenüber mal eben zeigen will, wie wichtig sie ist. Uns isses bislang noch nicht vorgekommen, daß wir damit Prtobleme hatten. Selbst in Portugal, wo das Freistehen nicht gestattet ist hat die Polizei uns geduldet. Das liegt natürlich auch an Dir selbst, inwieweit Du Dich vor Ort daneben benimmst.
Ein Eintrag in der Zulassung, "wahlweise Wohnmobil" kann schon mitunter hilfreich sein.
Gruß Hendrik

Amarok und Tischer 220

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2 Jahre 11 Monate her #10 von Stefan
Stefan antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Streiche Stellplatz, setze Parkplatz. Manchmal kann ein schwarzer Müllsack sehr hilfreich sein, irgendwelche Schilder zu verdecken. Ein bisschen Klebeband fixiert diesen Müllsack auch noch.
Jetzt ist diese Grauzone noch schwärzer ;-)


Gruß Stefan
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2 Jahre 11 Monate her - 2 Jahre 11 Monate her #11 von mufys
mufys antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Moin zusammen,

sind da vielleicht die Parkplatzpreise für unterschiedliche Fahrzeugkategorien gemeint? (gesehen z. B. an der Ostsee)
Sieht man jetzt immer öfter, dass Wohnmobile im Gegensatz zu "normalen" Pkws deutlich höher zur Kasse gebeten werden, obwohl sie oftmals faktisch nicht mehr Platz wegnehmen (z. B. VW Bus). Da fragt man sich nach dem Sinn, denn Übernachten ist auf den Parkplätzen gar nicht beabsichtigt bzw. gemeint. Da kann "man" schonmal ins Grübeln kommen, ob eine nicht eingetragene WoKa auf einem Picki überhaupt ein WoMo ist. 

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Liebe Grüße
Michael

Ford Ranger 1,5 mit Eigenbau-Kabine

T4 mit Campingausbau light
T2 Westi
...und noch ein paar Oldies...
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2 Jahre 11 Monate her #12 von Stefan
Stefan antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
... außerdem zeigen diese Wohnmobil Verbotsschilder immer Alkovenmobile. Was ist, wenn ich gar keinen Alkoven habe? ...

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2 Jahre 11 Monate her #13 von Shiraz
Shiraz antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Ich sehe es als eines der grössten Probleme unserer Jurisdiktion an, dass Gesetzte nur noch nach Wortlaut, aber nicht nach Sinn interpretiert und oft genug angewandt werden. Ich mein, sorry: wenn du temporär drin wohnst ist das dem Sinn ein Wohnmobil, egal was in den Papieren steht, man muss halt auch mal sehen was der Plan war diese Verbote zu erlassen. Da kannst du auch mit nem Audi-Kombi mit Matratze drin Probleme bekommen..........ob die Verbote an sich grundsaetzlich sinnvoll oder gar gerechtfertig sind ist ein ganz anderes Thema, aber sich herausreden wollen weil in den Papieren kein "WoMo" eingetragen ist macht ja nun auch keinen Sinn. Und ich verstehe jeden der sich auf eine solche Diskussion vor Ort erst gar nicht einlässt. Und ob mal der WoMo Gemeinschaft damit einen gefallen tut oder her noch mehr Verbote provoziert mag auch einen Überlegung wert sein.

just my 5 cent......

Vielel Grüsse,

Shiraz

Nissan Navara NP300 D231, Holzkabine von Lichtbaummobil
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2 Jahre 11 Monate her #14 von Waverunner
Waverunner antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Ich sehe mich auch mit nicht eingetragener Wohnkabine als Wohnmobil und halte mich an entsprechende Verbote, wenn z.B. explizit beschildert. Mal für eine Nacht irgendwo freistehen, mache ich aber wie viele andere trotzdem hin und wieder mal. Mehr als weckschicken tut dich in der Regel keiner.
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2 Jahre 11 Monate her - 2 Jahre 11 Monate her #15 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Wie ist das eigentlich geregelt wenn man im Fahrzeug (unabhängig davon ob nun Wohnmobil oder nicht) übernachten muss, weil man z.B. eine Panne hat?
Stellt euch mal vor man kommt abends von einer Wanderung zurück zum Parkplatz und plötzlich ist der Reifen platt. Reifenhändler und Werkstätten haben am Wochenende um die Uhrzeit selbstverständlich zu, also was bleibt einem übrig als dort zu bleiben und am nächsten Tag sich Hilfe zu organisieren.

...und am nächsten Morgen fällt einem dann nach einer erholsamen Nacht ein, dass man doch den 12V-Kompressor eingepackt hatte. Also aufpumpen und schon kann die Fahrt weitergehen.

Nur Luft sollte man vorher natürlich aus einem Reifen (etwas) ablassen. 

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2 Jahre 11 Monate her #16 von Waverunner
Waverunner antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Haupt- oder Starterrelais zeihen dürfte einfacher sein und einen ähnlichen, wenn nicht sogar spektakuläreren Effekt erzielen ;-)

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2 Jahre 11 Monate her #17 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Philipp, das stimmt. Beides dürfte sein Vor- und Nachteile haben. Der Effekt dürfte bei deiner Variante größer sein. Der Platten bietet sich dafür für schräge Flächen besser an, da schläft man ohne Keile gerade. :mrgreen:

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2 Jahre 11 Monate her #18 von Stefan
Stefan antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
...solange man über 3.10 Meter Höhe hat ist ja alles OK, sonst kommt der ADAC und nimmt einen huckepack...

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2 Jahre 11 Monate her #19 von Waverunner
Waverunner antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Bis dahin hat der Wagen dann eine spontane Selbstheilung erfahren

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2 Jahre 11 Monate her #20 von Hendrik
Hendrik antwortete auf Rechtlich ein Wohnmobil
Ab jetzt macht mir dieser Fred richtig Spaß. 

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