Info Hilfe- Wer kennt die Rechtslage

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13 Jahre 6 Monate her #1 von Monster
Hilfe- Wer kennt die Rechtslage wurde erstellt von Monster
Wir hatten ein tolles Wochenende -stimmt doch Beate und Ralph !!!? :lol:
Netten Bauern getroffen und supertolle Wiese als Stellplatz bekommen. Der Wald war ca.70 m entfernt. Nach dem traumhaften Sonnenuntergang und mitten in schönster Rotwein- und Bierrunde stand plötzlich ein Jagpächter an unserem Platz und wollte uns sehr rüde vertreiben. :Teufel:
Wir wähnten uns im Recht, denn wir hatte ja die Erlaubnis vom Eigentümer. :engel:
2,5 h später war die Polizei da – sehr freundlich, aber auch nicht rechtssicher.
Am nächsten Tag sind wir weiter gezogen und haben auf einer anderen Wiese des Landwirtes übernachtet- auch schön, ABER die erste Wiese mit dem traumhaften Weitblick war schöner.
Gern wären wir geblieben.
Wer kennt sich rechtssicher aus? Kann ein Eigentümer seine Wiese kostenfrei Dritten für ein bis zwei Nächte überlassen? :help:
Hat der Jagdpächter mehr Rechte als ein Eigentümer ?

Gerne hätten wir was schriftliches für den nächsten Jagdpächter oder auch die Polizei.

Grüße Chrissi und Stefan

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13 Jahre 6 Monate her #2 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Jäger mehr Rechte hat als der Eigentümer seines Grundstücks! Aber ich bin kein Jurist....

Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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13 Jahre 6 Monate her #3 von 111Dark
111Dark antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Ein Blick ins Naturschutzrecht hilfe da weiter. Ist aber weitesgehend Ländersache. Wo wart ihr denn?

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Wenn ich die Augen zumache und träume, steht jedes mal meine fertige Geocamper

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13 Jahre 6 Monate her - 13 Jahre 6 Monate her #4 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Also hier in Hessen kann ein Jagdpächter gar nichts wollen. Er darf Pacht zahlen, seine Abschüsse erledigen, sich um die Hege kümmern und das wars.Er hat keinerlei Befugnisrechte, schon gar nicht hoheitliche und das Recht zum Vertreiben. Als Eigentümer (wir haben selbst Land) kann ich jedem erlauben, sich auf eine meiner Wiesen hin zu stellen. Die Herren in Grün führen sich in einigen Gegenden auf wie Graf Koks :hammer: und meinen, sie hätten alle Rechte dieser Welt. Den Zahn haben wir hier den letzten Pächtern gründlich gezogen :mrgreen:

Wird Wild dauerhaft durch solche nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten tatsächlich vertrieben (das müsste der Pächter beweisen), könnte er dann versuchen, die Pacht runter zu setzen. Mir passiert es hier öfter, das ich den einen unserer Jagdpächter aus Versehen vom Schuß abhalte. Der andere erzählt mir vorher, wo er ansitzen möchte, das ist einfacher.

Ach so, zu finden sind die Grundlagen im BGB, im Jagdgesetz des jeweiligen Landes und wie oben (wg. Nutzung) im Naturschutzgesetz.
Und übergeordnet im Bundejagdgesetz BJagdG
Letzte Änderung: 13 Jahre 6 Monate her von Bobby268.

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13 Jahre 6 Monate her #5 von 111Dark
111Dark antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
beachte unterschied zwischen jagdpächter und förster. der hat sehr wohl sehr viele hoheitliche befugnisse.

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13 Jahre 6 Monate her - 13 Jahre 6 Monate her #6 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Den Unterschied kenne ich, keine Angst....

Es gibt auch noch den Unterschied Jäger (nur Berufsjäger dürfen sich so nennen). Deshalb habe ich ausdrücklich Jagdpächter geschrieben.

Wobei auch ein Förster mir auf meinem eigenen Grundstück nicht wirklich was sagen kann, weil, außerhalb seines Reviers ist er nicht zuständig. Nur im Staatsforst, nicht im Privatwald/Feld.

Die untere Jagdbehörde mag übrigens Querulanten nicht sonderlich. Unsere achtet sehr auf die Einhaltung der Gesetze, einige haben ihren Jagdschein wg. Amtsanmaßung, Verstoß gegen die Aufbewahrung der Waffen, Alkohol, verloren.
Letzte Änderung: 13 Jahre 6 Monate her von Bobby268.

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13 Jahre 6 Monate her - 13 Jahre 6 Monate her #7 von Stefan
Stefan antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage

Bobby268 schrieb:
Es gibt auch noch den Unterschied Jäger (nur Berufsjäger dürfen sich so nennen). Deshalb habe ich ausdrücklich Jagdpächter geschrieben.



...das ist ja nuneinmal Quatsch. Berufsjäger sind Berufsjäger und Jäger sind Jäger. Beide Gruppen haben eine staatliche Prüfung abgelegt.

Jagdpächter sind natürlich auch Jäger (sonst dürften sie nicht pachten), Jäger können aber auch einen Begehungsschein von privat od. vom Staat erhalten, damit sie zur Jagd berechtigt sind. Mündliche absprachen zur Jagdausübung in bestimmten Gebiet gelten natürlich genauso, um die Jagd ausüben zu dürfen.



Gruß Stefan


PS: lt. Pächter wurde das Jagen gestört (ich mutmaße mal weil er aus UVV-Gründen nicht schießen konnte). Also müsstet ihr das Feld räumen. Jagdstörungen verstoßen gegen das Gesetz und wurden schon abgeurteilt.

PPS: sehr weit hergeholt, damit würde kein Jäger vor Gericht gewinnen können. Verurteilt wg. Jagdstörung wurden z.B. Personen, die zum wiederholten Male eine Gänsejagd gestört hatten.
Letzte Änderung: 13 Jahre 6 Monate her von Stefan.

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13 Jahre 6 Monate her #8 von Uwe
Das hört sich sehr interessant an, :hmm: ich hol schon mal nen Bier und Poppkorn :mrgreen:

Gruß
Uwe

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13 Jahre 6 Monate her #9 von Stefan
Stefan antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Ach watt, schon fertig... :tuschel:



Gruß Stefan

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13 Jahre 6 Monate her #10 von Luki
Hey,

also mir hat grad ein Jäger gesagt, der Pächter zahlt nur Pacht um den Grund bejagen zu dürfen.

Der Eigentümer kann aber machen was er will. Theoretisch könnte der Pächter nur mit dem Eigentümer streiten, da er ja durch ein Wohnmobil seinem (gepachteten) Recht auf die Jagd nicht nachkommen kann.

Luki

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13 Jahre 6 Monate her #11 von nani_Og
nani_Og antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Das mit der Rechtslage ist in Deutschland ja immer eine wichtige Sache.

Für mich ist es wichtig, gerade in so einem Fall, dass wir eine Schöne Zeit haben. Und wenn da jemand kommt und eine sehr unangenehme Stimmung schafft, dann kann es durchaus sein, dass wir die Stellung wechseln.

Vorausgesetzt eine Einladung zum Umtrunk oder dergleichen schlägt fehl.

Denn auch wenn ich im Recht wäre, wäre der Abend ziemlich ruiniert und eigentlich geht es beim Kabinenfahren ja um Ruhe, Individualität und darum eine schöne Zeit zu haben. :peace:

Liebe Grüße von der südlichsten Spitze des Maindreiecks
Sabine


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13 Jahre 6 Monate her #12 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Mit Stefan streite ich mich nicht, jeder wie er meint. Wir haben einen Rechtsstreit wg. Jagdpächter und seinen Befugnissen (Minderung der Pacht wg. angeblicher Störungen, Kirren anlegen, Ausweidungen herumliegen lassen, usw.) hinter uns. Gewonnen haben wir.

Was das Handeln im Falle eines Falles angeht, ist es eine andere Geschichte. Bevor ich mir den Abend wg. einem Knallfrosch verderben lasse, würde ich auch eher umziehen.

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13 Jahre 6 Monate her #13 von Stefan
Stefan antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Moin.

Meinst du mich wegen streiten? Achwas, völlig falsches Wort.

In diesem Falle auf der Wiese hätte ich sicher auch den Rückzug angetreten. Es gibt so Typen, die müssen dann ja plötzlich gaaaanz oft schießen und somit Krach machen. Das hatte ich auch mal - morgens um fünf als ich im Dachzelt lag...



Gruß Stefan

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13 Jahre 6 Monate her #14 von Monster
Monster antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Hinweise auf die Gesetze :gutidee: – die Schwierigkeit ist, das die freundlichen Polizisten nicht Bescheid wussten ! :roll:

Abends konnten wir ja sowie so nicht weiterfahren, sonst hätten wir ja eine Straftat begangen – fahren unter Alkohol. :sauf:

Für das nächste Mal wäre so ein Gerichtsurteil oder ähnliches hilfreich – hat anscheinend Keiner – bis auf bobby268. Glückwunsch. :hurra:

Der Jäger war angetrunken, hatte eine dünne Cigarre in der Hand und war nur böse !! nichts mit reden, nur drohen.
Wir waren weder in der Nähe eines Hochsitzes noch einer Lichtung für Wildwechsel – die Wiese war eingezäunt !!! Wir störten keine Jagd. :neutral:

Und glaubt mir für die Aussicht hätte jeder gern was riskiert! :top:

Naja, der Klügere gab nach, wenn auch unter innerem Protest.

Nochmals vielen Dank :) , das war es dann.

LG Chrissi

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13 Jahre 6 Monate her #15 von 111Dark
111Dark antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
ein angetrunkener Jäger? Na wenn das die Aufsicht wüsste....

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13 Jahre 6 Monate her - 13 Jahre 6 Monate her #16 von daVinci
daVinci antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage

Monster schrieb:
Für das nächste Mal wäre so ein Gerichtsurteil oder ähnliches hilfreich – hat anscheinend Keiner – bis auf bobby268. Glückwunsch. :hurra:


Nochmals vielen Dank :) , das war es dann.

LG Chrissi


Hey Chrissi,

sorry, daß ich mich (als auch direkt Betroffener) erst so spät dazu melde, aber irgendwie bin ich mit dem Thema noch nicht fertig....
Es gibt da noch eine Menge Fragen für die Zukunft, denn nochmals möchte ich mir von so einer verkrachten Existenz nicht mehr den Abend verderben lassen :

- Woran erkenne ich denn, was Jagdgebiet ist und was nicht ? Wo hört die Jagd auf und wo fängt Privatbesitz an ? Da muß es doch feste bzw. definierte Grenzen geben ?

- Wer hat denn wo das Sagen, bzw. wer (Jäger, Eigentümer, Polizei)ist wann/wo höher gestellt ?

Habe im Gesetz zumindest schon mal die Definition gefunden, wer bei den Jägern das Sagen hat, wenn auch nicht wo oder wann ...

§ 25 Jagdschutzberechtigte
(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.

In Zukunft werde ich mir von so einem Nörgler erst mal die Legitimation zeigen lassen, bevor ich mich aufrege...

Falls jemand noch einen Gesetzestext findet, der die Rechte des Grundstückseigentümers über die des Jagdschutzes stellt (oder zur Not auch umgekehrt), wird meine / unsere Dankbarkeit kaum Grenzen finden

Fortsetzung folgt....

Es sucht und grüßt,
Ralph

Ps.: Anbei ein paar Bilder.... wer denkt bei so einem netten Flecken Erde schon an's "Tiere töten" ... ?


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Letzte Änderung: 13 Jahre 6 Monate her von daVinci. Begründung: Bilder vergessen :-)

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13 Jahre 6 Monate her #17 von Uwe

Monster schrieb:
Der Jäger war angetrunken, hatte eine dünne Cigarre in der Hand und war nur böse !! nichts mit reden, nur drohen.
Wir waren weder in der Nähe eines Hochsitzes noch einer Lichtung für Wildwechsel – die Wiese war eingezäunt !!! Wir störten keine Jagd. :neutral:


Und warum ist hier Dein Freund und Helfer nicht eingeschritten?
Ich denke im angetrunken Zustand rumpöbeln kann schon mal ein Strafmandat nach sich ziehen. :hmm:
Ich bin mir da nicht immer sicher ob der Klügere immer nachgeben sollte.
Dies macht er so lange bis er der Dümmere ist. :mrgreen:

Gruß
Uwe

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13 Jahre 6 Monate her - 13 Jahre 6 Monate her #18 von Stefan
Stefan antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage

daVinci schrieb:
Woran erkenne ich denn, was Jagdgebiet ist und was nicht ? Wo hört die Jagd auf und wo fängt Privatbesitz an ? Da muß es doch feste bzw. definierte Grenzen geben ?



Moin.

Natürlich gibt es das und man kann erkennen wo Jagdgebiet ist. In befriedeten Bezirken ist die Jagd untersagt. Das ist alles wie Friedhöfe, eingezäunte Einsiedlerhöfe, Tennisplätze, Dörfer etc.

Ob Privatbesitz oder nicht, das Jagdrecht steht darüber. Ich habe ein Stück eigenen Wald, aber kein Jagdrecht! Da darf also in meinem! Wald ein Jäger rumlaufen und schiessen.

Gruß Stefan
Letzte Änderung: 13 Jahre 6 Monate her von Stefan.

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13 Jahre 6 Monate her #19 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf Aw: Hilfe- Wer kennt die Rechtslage
In D dürfte bis auf wenige Ausnahmen alles bejagbare Fläche sein.
Vor allem wird zwischen Jagd auf Staatsflächen und Jagd auf Privateigentum unterschieden.
Ich nehme jetzt Hessen als Beispiel, weil ich mich hier am Besten auskenne:
Hier sind die meisten offenen Flächen (Wiesen, Äcker) in Privathand, in einigen Gegenden auch große Waldflächen wie im Odenwald. Die werden in der Regel von privaten Jagdausübungsberechtigen gepachtet und jagen dort. Ein Großteil des Waldes ist dem Land Hessen, wird von HessenForst bewirtschaftet und von den zuständigen Revierförstern betreut. Die normalerweise auch auf die Jagd gehen. Abschüsse bzw. einzelne Jagdbezirke können von HessenForst gepachtet/gekauft werden (unser Ex-Förster und nun -eigene Aussage- Hobbyjäger hat einen Ansitz gepachtet mit mir unbekannter Anzahl an Abschüssen). Hier ist Hochwildbezirk, das bringt wohl mehr Geld als Niederwild.

Ein Jagdpächter kann sich auf einen privaten Jagdbezirk (hier ums Dorf sind es z.B.409ha Hochwildjagd) bewerben, er muss dazu natürlich die entsprechende Berechtigung nachweisen können. Die Jagdgenossenschaft (besteht aus den Grundstückseigentümern)entscheidet gemeinsam, wer die Jagd bekommt. Der Jagdpächer ist für die vorgegebene Anzahl an Abschüssen verantwortlich, für die Hege und Pflege des Wildbestandes und Entschädigung der Wildschäden bzw. deren Vermeidung. Er hat Betretungsrecht, aber kein Nutzungsrecht auf den Privatflächen, um seinen Pflichten als Jagdpächter nachzukommen. Das bedeutet aber nicht, dass er nach Gutdünken mit Fahrzeugen, Gerätschaften, Helfern darauf herumturnen darf. Wirklich nur, um der Jagdausübung bzw. den Pflichten nachzukommen. Es muss verhältnismäßig bleiben.

Weisungsbefugt ist er nicht! Er hat keine hoheitlichen Recht wie z.B. ein Förster. Ein Jagdpächter hat gepachtet, nicht gekauft. Er übt ein Hobby aus, ist Otto-Normalbürger gegenüber jedem anderen. Und daher hat er keine Rechte mir gegenüber. Hindere ich ihn vorsätzlich oder aus Versehen in seiner Jagdausübung, kann er zwar motzen und meckern, das wars aber auch. Es handelt sich bei der Jagdpacht um einen Privatvertrag, so wie wenn ich Land pachte.

Hier eine sehr schöne Übersicht und Zusammenfassung mit Rechtshinweisen

Jäger und Jagdpächter

Betretungsrechte von Wald und Flur regeln übrigens die einzelnen Landesgesetze, das Bundeswaldgesetz, usw.

Unsere beiden Jagdpächter sind übrigens ein Glückgriff, sehr nett, umgänglich und haben nichts gegen Weidetiere. Der eine beobachtet die Hirsche zwischen unseren Schafen und hat viel Spaß dabei!
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