Topic-icon Frage Sonntagsfahrverbot für Pick Up's mit Anhänger

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18 Jahre 2 Wochen her #21 von Chevy Power
hi,
es gibt aber noch eine andere möglichkeit,um alles zu umgehen.
man melde ein schaustellergewerbe an.
dann den pickup als zugmaschine um schreiben,
und schon brauche ich garkeine steuern zahlen (grüne kfz kennzeichen)
und kann damit sonn + feiertags mit und ohne anhänger rumeiern wie ich will :sensation:

Heritage Camper Bj.1982 +Chevy 2500 Bj.95

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18 Jahre 2 Wochen her #22 von QuestMan

und schon brauche ich garkeine steuern zahlen (grüne kfz kennzeichen)
und kann damit sonn + feiertags mit und ohne anhänger rumeiern wie ich will.


Jo, aber nur im Rahmen Deiner Tätigkeit als Schausteller. Laß Dich dann nur nicht auf einer Fahrt erwischen die nix damit zu tun hat.
Kenne das Thema auch aus dem Bereich der ATV's. Da gabs schon einige Leute die massiven Ärger bekomen haben.
Fahren ihr ATV, da sie einen kleinen Acker haben als landw. Zugmaschine.
Sind dann aber einige hundert Km vom Heimatort entfernt auf einem Treffen in eine Polizeikontrolle geraten.
Das wars dann. Steuerhinterziehung wird hierzulande nicht mit ner Verwarnung abgegolten.

Noch mal was zum Thema "DoKa".

Wer sich die Mühe macht, den Pick Up auch zulassungstechnisch auf einen PKW umzuschreiben, die PKW-Steuer zahlt er ja eh schon, der hat auch kein Fahrverbot.
Was dafür notwendig ist erfahrt ihr vom TÜV-Prüfer eures Vertrauens.
In der Regel wird evtl. eine zus. Geräuschdämmung im Motorraum verlangt, sowie eine feste Abdeckung der Ladefläche.
Die steuerliche Beurteilung des FA allein nutzt nix, so lange im Schein "LKW offener Kasten" steht.

Über die teils widersinnigen Gesetze und Vorschriften brauchen wir hier eigentlich nicht zu reden.

Grüße

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18 Jahre 2 Wochen her #23 von Hypochonder
Steuerhinterziehung ist eine Straftat, man wird härter bestraft, als ein ein Gewaltverbrecher:

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18 Jahre 2 Wochen her #24 von romo1980
Also für Turniersport bekommt man durchaus eine Ausnahmegenehmigung.
Kostet auch nicht die Welt, aber man muß angeben wann und wohin man fahren möchte, und das im voraus. Also mal eben ne ganzjährige Unbedenklichkeitsbescheinigung fürs ganze Jahr ist nicht.

Robert u. Moni
GMC Sierra 1500 SLE mit A*H*SE Wohnkabine
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18 Jahre 2 Wochen her #25 von Hypochonder
Wie schon geschrieben, die Ämter wollen ja auch das der Rubel rollt.

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18 Jahre 2 Wochen her #26 von DerEine
Moin Hypohonder

Steuerhinterziehung.......man wird härter bestraft, als ein ein Gewaltverbrecher


Nimms nicht persönlich...... aber wie kommt man zu so einer Aussage?

mfg Andreas

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18 Jahre 1 Woche her #27 von hasenzahn

Andreas schrieb: dann fällt man mit aufgesattelter Kabine nicht unter das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.


Es muss ja nicht immer eine Wohnkabine sein, die einem dazu verhilft.

Ich habe mir eintragen lassen, "SO-KFZ Wohnmobil nur in Verbindung mit Hardtop Typ XY".

Also Sonntags Hardtop drauf, Wohnwagen hinter und los gehts.

Hasenzahn

[size=75:25yqetgp]Dodge Ram 2500 HD
Setra s 140 ES
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Smart ForTwo[/size]

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18 Jahre 1 Woche her #28 von Hypochonder
Das beste Beispiel ist der Papa von einer damaligen deutschen Tennisspielerin, er hat nur ein paar Mark beim Finanzamt verschwiegen und mußte dafür viele Jahre ins Gefängnis.

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18 Jahre 1 Woche her #29 von just for fun
:top: Romo hat Recht:
Es gibt für Sportzwecke eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung gibt es pauschal für Deutschland ohne vorherige Angabe von Turnierterminen
Diese Ausnahmegenehmigung gibts bei der Kreisverwaltung, befristet für 1 Jahr und kostet bei uns 51 €.

Das Fahrverbot gilt in den Monaten Juni bis August auch schon an Samstagen für verschiedene Autobahnen.

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

PU - Fahrer seit 1986
D 40 mit Six Pac

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18 Jahre 1 Woche her #30 von romo1980
@just for fun.
Das es die Genehmigung jetzt auch ohne Terminangaben gibt war uns nicht bekannt. Man lernt ja nie aus :D
@hypochonder
So ist das nun mal in dieser Bananenrepublik Doofland. Wehe Du tust dem Staat weh. Das geht halt gar nicht. :hammer:

Robert u. Moni
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18 Jahre 1 Woche her #31 von just for fun
@ romo:

macht ja nichts - man kann ja nicht alles wissen :)

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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18 Jahre 1 Woche her #32 von DerEine
Hi Hasenzahn

Ein Hardtop eingetragen als SonderKfz. WoMo ist ja wohl eher ein Glücksfall! Ein Wohnmobil hat ja bestimmte Kriterien beim Tüv zu erfüllen! Frag mich aber jetzt nicht was das alles war! :wink: Aber vom Grundgedanken natürlich echt praktisch!

@Just for fun
51 Oken jährlich für die Sondergenehmigung ist natürlich auch deftig! Aber wenn man nur mal schnell mit der PU ohne Kabine aber mit Anhänger nur mal eben um die Ecke will.......wohl unumgänglich!

@hypochonder
Mal abgesehen das die Steuerhinterziehung des besagten Papa sein kleinstes Problem war, sind das ja wohl etwas andere Hausnummern als es bei der KFZ Steuer jemals der Fall sein wird! :lol: :wink:

mfg Andreas

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18 Jahre 1 Woche her #33 von just for fun
@ andreas:

ist schon richtig - aber wenn Du die Steuerersparnis für die LKW - Zulassung gegenrechnest kommt das schon hin. Und mit nem Pferdeanhänger quer durch D ist auch mal nicht gerade um die Ecke. Für gerade um die Ecke hab ich seit 1986 keine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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18 Jahre 1 Woche her #34 von hudsonbay

just for fun schrieb: :top: Romo hat Recht:
Es gibt für Sportzwecke eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung gibt es pauschal für Deutschland ohne vorherige Angabe von Turnierterminen
Diese Ausnahmegenehmigung gibts bei der Kreisverwaltung, befristet für 1 Jahr und kostet bei uns 51 €.

Das Fahrverbot gilt in den Monaten Juni bis August auch schon an Samstagen für verschiedene Autobahnen.


bei uns kostet die scheisse 110.-€ im jahr

Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835

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Mein Treffen in Südbayern vom 30.4.-2.5.2010

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18 Jahre 1 Woche her #35 von Mark

just for fun schrieb: Das Fahrverbot gilt in den Monaten Juni bis August auch schon an Samstagen für verschiedene Autobahnen.


stimmt, das hatte ich ganz vergessen.... :oops:

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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18 Jahre 1 Woche her #36 von just for fun
:?: Hi Mark,

schon mal telefoniert? Was spricht die Kreisverwaltung in NRW?

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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18 Jahre 1 Woche her #37 von Mark
Ja, die wollen € 200,- für ein Jahr. Du kannst aber wählen, ob Du den Anhänger oder den LKW eintragen lässt.

Kann ich als NRWler nicht die Genehmigung un RLP holen???

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18 Jahre 1 Woche her #38 von just for fun
:idea:

Hi Mark,

du hast Post

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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18 Jahre 1 Woche her #39 von Mark
Hi Klaus, danke

ich rufe da morgen mal an, ob ich die Ausnahmegenehmigung auch in RLP beantragen kann. Der Zuständige war heute nicht da. Wenn ich genaues weiss, dann melde ich mich.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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18 Jahre 1 Woche her #40 von just for fun
Viel Glück

Viele Grüsse,
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