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Frage Kosten Gasprüfung...
- nepali
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www.selbstausbauer.de/Inhalt/Gas/gas.html
Kupfer / Stahl ist zulässig , muß aber mit Einsteckhülsen verbaut werden
und es muß im Gelben Heft bestätigt werden .
das gelbe Prüfheft hast du doch :ka:
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- nepali
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Nicht wenn man als Ladung unterwegs ist...
Ich werde es auf jeden Fall aus Sicherheitsgründen machen. Auch eine Überwachung einbauen.
Gibt es dazu eine günstige Variante?
Gruß
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- hanshermann
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BiMobil schrieb: schau hier
www.selbstausbauer.de/Inhalt/Gas/gas.html
Kupfer / Stahl ist zulässig , muß aber mit Einsteckhülsen verbaut werden
und es muß im Gelben Heft bestätigt werden .
das gelbe Prüfheft hast du doch :ka:
Genau,
in der gelben Prüfbescheinigung wird seitens des Herstellers die Verwendung von Einsteckhülsen bescheinigt.
Ist die Bescheinigung nicht da, kostet die Gasprüfung mehr Geld, da der kopfhinhaltende Prüfer streng genommen jede Verschraubung lösen und das Vorhandensein der Einsteckhülsen kontrollieren muss.
Da die Kabine aber vermutlich keinen festen Durchgang zum Fahrerhaus des Pickup hat, darf die Gasprüfung nichts mit der Eintragung zu tun haben. Der Bezug zur Eintragung ergibt sich lediglich aus der Heizungsfrage als KFZ-Zusatzheizung und diese Frage stellt sich bei Woka ohne festen Durchgang nicht.
Schöne Grüsse
Hansi
Pickup Nissan D23, vorher D40 bei beiden keine Rahmenverstärkung, keine Luftfeder, nur eine schnöde, billige Überarbeitung des Federpaketes, keine Auflastung.
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- nepali
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nepali schrieb: Wenn ich das richtig aus den Beiträgen herauslese, dann braucht man die Gasprüfung zwingend nur für einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Nicht wenn man als Ladung unterwegs ist...
Ich werde es auf jeden Fall aus Sicherheitsgründen machen. Auch eine Überwachung einbauen.
Gibt es dazu eine günstige Variante?
Gruß
Die günstigte "Überwachung" ist ein Flaschenregler mit Manometer.
Flasche auf, Druck wird angezeigt, Flasche zu, der angezeigte DRuck sollte ohne eingeschaltete Verbraucher > 15min angezeigt bleiben, dann kannst Du beruhigt sein.
Gruss
Hansi
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www.obelink.de/technisches-zubehoer/sich...it/trigas-alarm.html
bei all meinen TÜV Eintragungen war Gasprüfung kein Thema ( in M )
Gruß Rudi
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nepali schrieb: gelbes Prüfheft? Habe ich nicht mitbekommen beim Kauf... das bekomme ich hoffentlich dann bei der Gasprüfung?
Wenn der Prüfer die Anlage als korrekt geprüft hat, wird er Dir eins ausstellen.
Das kannst Du dann dem TÜV, überflüssigerweise, zeigen.
Gruss
Hansi
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nepali schrieb: gelbes Prüfheft? Habe ich nicht mitbekommen beim Kauf... das bekomme ich hoffentlich dann bei der Gasprüfung?
dann isses klar , da will keiner den Kopf hinhalten und alles neu machen.
erst dann gibts das gelbe Heft
ich glaub du setzt dich mal mit Jens in Verbindung ,
vielleicht kann der ein Doppel des gelben Heftchens ausstellen
www.wohnkabinen-forum.de/index.php/forum...l/1617-jens-heidrich
Gruß Rudi
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Werde mir eine Werkstatt suche die nicht abzockt...
Gruß
Andreas
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- WCDHE
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- Werner
Beim letzten Treffen wurde ein Vor-Ort Gasprüfung von Mark angeboten.
Haben wir da machen lassen.
Dort haben wir dann auch das gelbe Prüfheft bekommen.
Vielleicht gibt es dies ja in diesem Jahr wieder und du hast einen Grund mehr, zum Treffen zu kommen

Bis dann.
Werner und Conny, die alles lesen.
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- klemi
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Jetzt sind die Prüfstellen angewiesen, bei der HU an einem Wohnmobil diese zu verlangen, sonst braucht man gar nicht erst hinzufahren.
Da ich eine wahlweise Eintragung als LKW bzw. Wohnmobil mit gesattelter Kabine habe, habe ich die vor meinem letzten TÜV vor zwei Wochen auch brav machen lassen. Bei der HU dachte ich, dass der Prüfer diese Prüfung auch zur Kenntnis nimmt, allerdings sagte er mir: "Wieso, Sie haben die Kabine doch gar nicht dabei!".
Umsonst ist die Prüfung trotzdem nicht, weil sie - allerdings sehr selten - (Camping, Fähre) verlangt wird und einem selbst Rechtssicherheit gibt! Mal abgesehen von der technischen Sicherheit.
Das Heft kann bei der Gasprüfung ausgestellt werden, kostet dann meist wenige EUR für die Pappe.
Schläuche und Regler müssen - wie schon geschrieben - alle 10 Jahre getauscht werden und eine Jahreszahl besitzen.
Was den Transport der Kabine als Ladung angeht, müssten streng genommen die Vorschriften für den privaten Transport von Gefahrgütern gelten, in Europa genannt ADR.
- nicht mehr als 333 Liter (13 volle 11 kg-Flaschen!), Versicherungen haben allerdings deutlich niedrigere Grenzen in Bezug auf das Thema grobe Fahrlässigkeit,
- gültiger Prüfstempel
- verschlossen und mit Kappe !!!
- ausreichend belüftet
- stehend
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- gegen Verrutschen gesichert
Ich persönlich benutze winters wie sommers gerne die Gasflaschen auch während der Fahrt (Truma Secumotion) für den Kühlschrank bzw. die Therme. Das lässt sich mit obigen Regeln nicht vereinbaren.
der Klemi
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- manfred65
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frag mal hier:
www.mcrs-vogl.de/index2.html
Ist bei Deisenhofen/Taufkirchen. Nicht weit und kompetent.
Die Versicherung fragst Du einfach mal bei Freizeit-Schwarz an. Da kannst Du die meisten WoMo-Versicherungen im Vergleich knicken..
freizeit-schwarz.jimdo.com/versicherunge...ng/angebotsformular/
LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred
Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper
www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung
1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper
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- Tangente
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Fähren, viele vieleTunnels usw usw.
Nur - auch die 150,- von Holger habe ich noch nie bezahlt, auch nicht, wenn Regler, Schläuche usw getauscht wurden. Ging auch dann immer deutlich unter 100,-.
Grüße Tangente
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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mit Interesse lese ich den Beitrag bzgl. Gasprüfung.
Weiß jemand, wie genau die Rechtslage (in Deutschland) ist? Wo ist die Gasprüfung gesetzlich verankert (StVZO?) und wann ist sie für Kisterlfahrer wie uns zwingend notwenig?
Unsere Kabine ist Ladung, das Fahrzeug ein reiner LKW. Das Thema TÜV habe ich somit nicht. Ich benutze allerdings auch wie klemi die Truma Secumotion für unseren Kühlschrank während der Fahrt und kann meine Gasflaschen dann natürlich nicht wie genannt als Ladung mit Schutzkappe verschließen.
Aus klemis Beitrag lässt sich schließen, dass die Gasprüfung für den Betrieb im Straßenverkehr (Kühlschrank während der Fahrt mit Secumotion) notwenig ist? Das würde bedeuten, bei entsp. ausführlicher Polzeitkontrolle ohne Gasprüfung Ärger droht? :oops:
Hat schon jemal jemand erlebt, das die Polizei so genau kontrolliert?
Danke für Eure Erfahrungen.
Gruß, Markus
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- klemi
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Maßstab ist für mich das, was passiert, wenn etwas passiert.
Dann stehen die Versicherungen auf dem Plan und irgendwann entscheidet vielleicht ein Richter ...
Dass ein Polizist sich für eine Gasprüfung interessiert ist eher unwahrscheinlich, es sei denn er ist WOMO-Fahrer

der Klemi
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- Buraq4x4
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Szgflyer schrieb: Servus Zusammen,
mit Interesse lese ich den Beitrag bzgl. Gasprüfung.
Weiß jemand, wie genau die Rechtslage (in Deutschland) ist? Wo ist die Gasprüfung gesetzlich verankert (StVZO?) und wann ist sie für Kisterlfahrer wie uns zwingend notwenig?
Unsere Kabine ist Ladung, das Fahrzeug ein reiner LKW.
Ich hatte vor einem Jahr hier im Beitrag #34 dazu mal etwas geschrieben:
www.wohnkabinen-forum.de/index.php/forum...gaspruefung?start=20
Ich stelle den Beitrag hier einfach noch mal rein:
Wie es scheint, ist eine wiederkehrende Gasprüfung für Aufbauten, die nur als Ladung gelten, nicht explizit im nationalen Recht von Deutschland vorgeschrieben. Es gibt also, soweit für mich ersichtlich, keine spezielle Rechtsgrundlage dafür.
Das Arbeitsblatt G 607 der DVGW ist keine Rechtsgrundlage (weder Gesetz, noch Verordnung), sondern nur eine technische Norm.
Es gibt im Internet bei Juris unter mehr als 5 Mio. Entscheidungen und Fundstellen kein Urteil, das sich als Hauptthema mit Gasprüfungen an Wohnwagen oder Reisemobilen beschäftigt.
Ich habe nur als Randthema ein Urteil eines Finanzgerichtes gefunden, in dem es um die Steuerschuld eines Unternehmers ging:
________________________________________
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2008 – 5 K 257/06 –, juris:
Zitat aus den Urteilsgründen (Auszug):
„Gegenstand dieses Unternehmens, das er auf Campingplätzen betreibt, ist die Durchführung von gesetzlich nicht vorgeschriebenen Gasprüfungen bei Wohnwagen/-mobilen sowie der Vertrieb von Campingzubehör.“
________________________________________
Ob die Finanzrichter das mit dem „gesetzlich nicht vorgeschrieben“ überprüft, oder einfach aus dem Sachvortrag einer der Parteien ungeprüft übernommen haben, lässt sich allerdings aus dem Urteilstext nicht entnehmen.
Es gibt indes eine Richtlinie 2001/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Diese wurde offenbar in Deutschland (noch) nicht in nationales Recht umgesetzt. Auf den ersten Blick beschäftigt sie sich auch nur mit Vorschriften bezüglich der Neuzulassung von Fahrzeugen. (Dort geht es am Rande übrigens auch um das Beheizen von Ladung!).
Dort heißt es z.B.:
„Ab dem 9. Mai 2004 dürfen die Mitgliedstaaten für einen Fahrzeugtyp aus Gründen, die sich auf die Heizanlagen beziehen, oder für den Typ eines Verbrennungsheizgeräts
- die EG-Typgenehmigung nicht mehr erteilen und
- die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern,
wenn die Vorschriften dieser Richtlinie nicht erfüllt sind.“
Von turnusmäßig wiederkehrenden Prüfungen ist dort, soweit ersichtlich, keine Rede.
Was bleibt, ist das Arbeitsblatt G 607 der DVGW. Wer eine Gasanlage betreibt und gegen die dort normierten Gasprüfungsvorschriften verstößt, könnte evtl. dann, wenn durch die Anlage jemand zu Schaden kommt oder etwas beschädigt wird, seinen Versicherungsschutz gefährden, weil ihm das als Fahrlässigkeit ausgelegt wird.
Wer eine gefährliche Anlage betreibt, ist auch ohne konkrete Gasprüfungs-Verordnung für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Das bedeutet, wenn Gasprüfungen üblich sind und angeboten werden, tut man gut daran, sie auch in Anspruch zu nehmen. Aber auch hierzu habe ich bei Juris kein Urteil gefunden. Es gab solche Fälle entweder noch nie, oder sie wurden nicht veröffentlicht.
Meine Kabine gilt als Ladung und ist nicht in den Papieren eingetragen (wenngleich natürlich versichert). Trotzdem werde ich regelmäßig eine Gasprüfung machen lassen, alleine schon, weil ich das für sicher und vernünftig halte. Zudem habe ich auch einfach keine Lust, mich dann, wenn etwas passiert, mit den Versicherungen herumzustreiten. Vermeidung von Prozessrisiken.
Nebenbei:
Der „TÜV“ braucht übrigens, wenn es um die Prüfung und Abnahme von Fahrzeugen mit fest eingebauten Gasanlagen geht, meines Erachtens kein spezielles Gesetz, um einen aktuellen Nachweis der Sicherheit der Gasanlage zu verlangen, denn dies ergibt sich bereits aus der allgemeinen Vorschrift des § 30 Absatz 1 Ziff. 1 StVZO:
„Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, (...) "
Soweit der Gesetzestextauszug. „Verkehrsüblicher Betrieb“ ist ein juristischer Ausdruck und meint nicht nur den Straßenverkehr, sondern jede bestimmungsgemäße Benutzung, also auch den Campingbetrieb.
Sorry für den langen und mühsam zu lesenden Text!
(Anmerkung: ich bin kein Produktrechtler und keine Verkehrsrechtler und habe mich auch gerade nur kurz mit der Materie beschäftigt. Irrtum meinerseits ist also nicht ausgeschlossen. Wer es besser weiß, bitte gern melden.)
Viele Grüße, Ralf
Toyota Hilux Xtra Cab D-4D mit Tischer Box 240
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- SZGFLYER
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Dank Dir für Deine interessanten Ausführungen, sehr aufschlussreich.
Ich teile Deine Einschätzung, dass in einem theoretisch denkbaren Schadensfall, bei dem ein Dritter zu Schaden kommt und in irgendeiner Form die Gasanlage der Wohnkabine zur Schädigung beigetragen hat, wohl ohne Gasprüfung eine Schadenshaftung auf Grund von Fahrlässigkeit in Frage kommt. Dieses Risiko kann durch die Gasprüfung zumindest minimiert werden.
Ich frag mich aber auch,wie verhält es sich haftungsrechtlich mit dem Thema "Secumotion"? Diese Anlage wird ja damit beworben, dass sie die Gasnutzung während der Fahrt erlaubt. Offensichtlich ist das aber nirgendwo eindeutig geregelt. Wenn jetzt bei oben angenommen Schadensfall aber der Geschädigte vorträgt, diese Nutzung von Gas während der Fahrt, also offene Gasflasche trotz Secumotion und Gasprüfung, ist fahrlässig? Denn der Transport von Gasflaschen nach GGVS scheint ja nur mit Schutzkappe zulässig zu sein. Könnte knifflig werden. Ob der Einsatz einer Secumotion dann ausreicht, ausreichende Sorgfalt zu begründen?
Ich tendiere dazu, dass der Betrieb der Gasanlage auch mit Secumotion im Schadensfall mitunter das Risiko einer Schadenhaftung birgt.
Wäre interessant, was Truma dazu sagt?
Am sichersten wäre es, während der Fahrt auf Gasnutzung zu verzichten. Unsere nächste Kabine bekommt einen Kompressorkühlschrank!

VG, Markus
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- QuestMan
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Szgflyer schrieb: Ich frag mich aber auch,wie verhält es sich haftungsrechtlich mit dem Thema "Secumotion"? Diese Anlage wird ja damit beworben, dass sie die Gasnutzung während der Fahrt erlaubt. Offensichtlich ist das aber nirgendwo eindeutig geregelt. ...
Ich tendiere dazu, dass der Betrieb der Gasanlage auch mit Secumotion im Schadensfall mitunter das Risiko einer Schadenhaftung birgt.
Wäre interessant, was Truma dazu sagt?
Verstehe Deine Zweifel nicht so ganz. :hmm:
Quelle Truma:
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung vorgeschrieben.
Die Gasdruck-Regelanlage Truma MonoControl CS erfüllen diese Anforderung.
Das Heizen während der Fahrt ist mit aufgesetzter Schutzkappe nicht möglich.

Wenn das Heizen mit entsprechendem Regler erlaubt ist,
dann bei aufgeschraubtem Regler und ohne Schutzkappe auf der Flasche. :mrgreen:
Man darf hier den reinen Transport einer Gasflasche nicht mit dem "Transport" im installierten Zustand in einem WoMo vermengen.
:Meinung:
Truma: Fragen und Antworten
Grüße
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- wolfson
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Sehe ich auch so - bei welchem Wohnwagen wird der Regler der aktuell benutzen Gasflasche für den Transport abgeschraubt und die Kappe aufgeschraubt?QuestMan schrieb: Das Heizen während der Fahrt ist mit aufgesetzter Schutzkappe nicht möglich.
Wenn das Heizen mit entsprechendem Regler erlaubt ist, dann bei aufgeschraubtem Regler und ohne Schutzkappe auf der Flasche.
Man darf hier den reinen Transport einer Gasflasche nicht mit dem "Transport" im installierten Zustand in einem WoMo vermengen.
Die Gasflasche ist während des Transports (auch in einer Wohnkabine) ja entsprechend gesichert, so daß die Kappe nicht erforderlich ist.
Ich habe bei mir niederländische Gasflaschen drin, die haben gar keine Schutzkappe, sondern einen Kragen, der im Zweifel das Ventil vor mechanischen Beschädigungen schützt.
Die Schutzkappe ist ja nur für den Fall drauf, daß die Gasflasche umkippt und mit dem Ventil irgendwo so heftig kollidiert, daß das Ventil abreißt und sich die Gasflasche in eine Rakete verwandelt ( die auch locker Gebäudedecken durchschlagen kann, sofern sie nicht Bunkerstärke haben ...).
Noch kein Pickup, aber ein Eriba Touring Troll für den Anfang ...
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