Frage Hagelschaden
- gernotjr
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Zum aktuellen Stand:
Also dank der hohen Abzüge bei Abrechnung nach Gutachten bei der Basler werde ich meine Kombi reparieren lassen.
Jetzt hängt die Entscheidung ob neue Kombi oder nicht im wesentlichen davon ab, wieviel ich für meine reparierte Kombi bekommen könnte

Denn bimobil will die Kombi leider nicht in Zahlung nehmen - das Angebot für eine 258er klingt trotzdem interessant.
Na, wer will mal einen Tipp abgeben

Außer der deutlich älteren Kombi die Jens gefunden hat, habe ich leider nichts gut vergleichbares gefunden.
Grüße Gernot
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Du schreibst von einer Husky 258 mit 2580 mm Innenlänge
Soll die auf deinen Navara DoKa ?? --- nicht wirklich -- oder
oder steh ich daneben ?
Gruß Rudi
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lg Thomas
Gruß Thomas
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- gernotjr
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Grüße Gernot
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- gernotjr
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nachdem ich inzwischen ernsthaft über den Wechsel nachdenke habe ich mir die von Jens am 11.11. hier zum Vergleich gepostete Kombi noch mal angesehen:
Das ist ein Festaufbau! Kein Wunder ist die - zumindest in meinen Augen - ziemlich günstig.
Grüße,
Gernot
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gernotjr schrieb:
Nach Eurem letzten Posting habe ich nochmals die AGBs studiert und keine Erklärung für den 50 % Abzug gefunden.
Von nicht reparieren lassen hat mir der Gutachter abgeraten bei dem großflächigen Schaden. Die Erklärung war sinngemäß, wenn ich nicht repariere bekomme ich statt 19 T€ eben nur die Hälfte und ohne Steuer von der Versicherung.
@Gernot
Bei Reparaturkosten von rund 19.000 € laut Gutachten kannst du fiktiv nach Gutachten abrechnen und erhältst von der Versicherung den Netto-Betrag der geschätzten Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, also rund 15.966 € - 1.500 € = 14.466 €.
Die Aussage des Gutachters ist nicht nachvollziehbar. Lass dich da nicht ins Bockshorn jagen und frage bei der Baseler nochmal nach, ob die das mit der Hälfe bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten genauso sehen und worauf das basiert. Wenn das irgendwo in einer Klausel in den AGB der Versicherung wider Erwarten so stehen sollte, dürfte es sich um eine überraschende Klausel handeln, die höchstwahrscheinlich nach § 307 BGB unwirksam ist.
Bevor du über Verkauf nachdenkst, kläre das erstmal, damit du eine vernünftige Entscheidungsgrundlage hast.
Allerdings hat der Gutachter recht, wenn er darauf hinweist, dass du dir dann, wenn du fiktiv nach SV-Gutachten abrechnest und den Schaden unrepariert lässt, bei nächsten Schaden den alten Schaden anrechnen lassen musst. Vom dann ermittelten Zeitwert der Kabine werden die 19.000 € abgezogen. Wenn die Kabine derzeit z.B. 25.000 € wert ist, wirst du dann schnell in den Bereich eines wirtschaftlichen Totalschadens kommen.
Je nach Zeitwert der Kabine könntest du auch überlegen, sie künftig nicht mehr Vollkasko zu versichern und sie einfach unrepariert weiter zu benutzen. Da würdest du pro Jahr vielleicht nochmal ein bisschen was sparen.
Wenn du nur eine Teilreparatur vornehmen lässt, kannst du im Nachhinein die Rechnung einreichen und bekommst die darauf entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Wenn du dir wegen der Bedingungen und der AGB unsicher bist, kannst du mir den Vertrag nebst allem Kleingedruckten gerne mal eingescannt als Datei per E-Mail schicken, ich schaue ihn mir mal an. Natürlich umsonst. Vielleicht finde ich, wenn so eine Klausel existieren sollte, ja ein passendes Urteil zur Frage der Unwirksamkeit.
Viele Grüße
Ralf
Viele Grüße, Ralf
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- Buraq4x4
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Wie ich schon vermutet hatte, stehen die Chancen gut, dass diese Klausel von den Gerichten als unwirksam angesehen werden.
Hier z.B. ein Urteil des LG Bremen vom 10.06.2010, zitiert nach Juris:
Leitsatz des Urteils:
"§ 6 Abs. 8 S. 2 der Sonderbedingungen zur Kraftfahrtversicherung von privat genutzten Wohnwagen verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist daher unwirksam."
Aus den Gründen (Auszug):
"Die Klägerin verlangt von der Beklagten Leistung aus einer Teilkaskoversicherung für einen Wohnwagen.
Im Jahr 2006 schloss die Klägerin für ihren Wohnwagen, der einen Neuwert von Euro 15.000,00 hat, eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von Euro 150,00 ab. Im Versicherungsschein (Anlage K 1, Bl. 5 d.A.) heißt es auf Seite 3: "Es gelten die beigefügten Sonderbedingungen (SB-584) als vereinbart". Wegen der Einzelheiten des Versicherungsscheins wird auf die Anlage K 1 verwiesen. In den "Sonderbedingungen zur Kraftfahrtversicherung von privat genutzten Wohnwagen (SB-584)" heißt es in § 6 Abs. 8:
"8 Ersatzleistung bei Elementarschäden
Für versicherte Sturm-, Hagel-, Überschwemmung- oder Blitzschlagschäden (Elementarschäden) gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 1.500 je Schadenfall, es sei denn, die vertragliche Selbstbeteiligung liegt höher. Bei Abrechnung des Schadens auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kosten(vor)anschlages werden abweichend von § 13 AKB bis zu 50 % des gutachterlich ermittelten Betrages erstattet. Der so ermittelte Entschädigungsbetrag vermindert sich um die vertragliche Selbstbeteiligung. (...)"
Soweit der Text. Das Urteil hat jedoch keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Nicht einmal ein BGH-Urteil hätte das. Jedes Gericht kann die Frage der Unwirksamkeit einer solchen Klausel eigenverantwortlich entscheiden.
Viele Grüße, Ralf
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- gernotjr
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Aber die 50 % stehen wirklich in einem Vertragszusatz von meinem Versicherungsvermittler. Habe ich auch erst beim zweiten Nachlesen gefunden.
Und bei der neuen Versicherung über die Nürnberger steht das auch drin - bei zwei verschiedenen Vermittlern!.
Daher lasse ich jetzt auf jeden Fall reparieren. Und ob ich sie so behalte oder verkaufe und eine neue nehme hängt von den gerade laufenden Verhandlungen ab

Ich werde das Angebot nicht offenlegen oder ins Detail gehen. Aber es ist schon ziemlich attraktiv auf meine Situation angepasst.
Gruß,
Gernot
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ich denke die 258er würde ganz gut für Euch "Sechs" passen und Eure Mädels gehen ja auf jeden Fall noch ein paar Jährchen mit :top:
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- gernotjr
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Ja, genau mein Argument815er schrieb: ... Eure Mädels gehen ja auf jeden Fall noch ein paar Jährchen mit ...

Wenn sie älter wären, würde ich gar nicht über einen Wechsel nachdenken - wobei mich auch die Automatik reizt, die ich mir in das Angebot habe reinrechnen lassen

Aber ein Tick fehlt mir noch für eine Bestellung. Mal sehen, ob ich den die nächsten Tage noch bekomme.
Grüße,
Gernot
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Bearded-Colliefan schrieb: @ Volker so etwas steht in den AGB,s! Aber wer ließt sich so was schon durch...
Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben, das wenn nach Gutachten bei der Baseler abgerechnet wird, die nur 50% von den Schaden bezahlen...
Ob das Rechtlich so i.o ist?? Ich glaube wohl eher nicht! Da kann auch nur ein Rechtsgelehrter was zu sagen!!
Die AGB sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherungen vorgegeben sind. Darum sind die bei allen Versicherern gleich.
Die Besonderen Versicherungsbedingungen sind die, die der jeweilige Versicherer für sich erstellt und die der Kunde bei Vertragsabschluss durch Unterschrift akzeptiert. Darin darf aber keine Schlechterstellung stehen, wie es die Gesetze vorgeben.
Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, darf der Versicherer lediglich den Selbstbehalt gemäß Kaskovertrag abziehen und die Mehrwersteuer wird erst ausgezahlt, wenn die Rechnung von der Reparatur vorgelegt wird.
Wenn natürlich der Selbstbehalt nicht in einer Geldsumme, sondern in Prozent vom Schadensbetrag vereinbart wurde, hier also 50 %, dann werden sehr wohl 50 Prozent vom Gutachten abgezogen. Ist der Schaden bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR nun 2.000 EUR hoch, dann sind das auch 50 Prozent. Da kann es aber noch Werkstattbindungsvereinbarungen und ähnliches geben, die einen Abzug vorstellbar machen.
Als geschädigter sollte man auch der eigenen Versicherung vorschlagen, wenn eine korrekte Forderung nicht erfüllt wird, einen Rechtsanwalt das übernehmen lassen. Der weiß, wie das mit Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertverlust und so weiter abgeht.
Besten Gruß... Udo
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Das sehe ich genauso! Und von einer Prozentangabe bei der generellen Selbstbeteiligung hab ich in meinem längeren Leben noch nie was gehörtIso schrieb:
Bearded-Colliefan schrieb: @ Volker so etwas steht in den AGB,s! Aber wer ließt sich so was schon durch...
Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben, das wenn nach Gutachten bei der Baseler abgerechnet wird, die nur 50% von den Schaden bezahlen...
Ob das Rechtlich so i.o ist?? Ich glaube wohl eher nicht! Da kann auch nur ein Rechtsgelehrter was zu sagen!!
Die AGB sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherungen vorgegeben sind. Darum sind die bei allen Versicherern gleich.
Die Besonderen Versicherungsbedingungen sind die, die der jeweilige Versicherer für sich erstellt und die der Kunde bei Vertragsabschluss durch Unterschrift akzeptiert. Darin darf aber keine Schlechterstellung stehen, wie es die Gesetze vorgeben.
Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, darf der Versicherer lediglich den Selbstbehalt gemäß Kaskovertrag abziehen und die Mehrwersteuer wird erst ausgezahlt, wenn die Rechnung von der Reparatur vorgelegt wird.
Wenn natürlich der Selbstbehalt nicht in einer Geldsumme, sondern in Prozent vom Schadensbetrag vereinbart wurde, hier also 50 %, dann werden sehr wohl 50 Prozent vom Gutachten abgezogen. Ist der Schaden bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR nun 2.000 EUR hoch, dann sind das auch 50 Prozent. Da kann es aber noch Werkstattbindungsvereinbarungen und ähnliches geben, die einen Abzug vorstellbar machen.
Als geschädigter sollte man auch der eigenen Versicherung vorschlagen, wenn eine korrekte Forderung nicht erfüllt wird, einen Rechtsanwalt das übernehmen lassen. Der weiß, wie das mit Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertverlust und so weiter abgeht.
Besten Gruß... Udo

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Selbstbehalt ist in den Verträgen doch nur mit der Summe X üblicherweise angegeben, nicht mit Prozenten. Wäre für den Versicherungsnehmer im Prinzip Harakiri. Stellt euch mal vor, der Schaden bei einem Neuwagen im Wert von 100.000 Euro ein Totalschaden. Macht 50.000 Euro Selbstbehalt und nur Übernahme von 50.000 Euro. Da kann ich mir eine Kasko gleich ganz sparen.
Diese AGB würde ich dringenst von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen! Nicht alles, was in Verträgen steht, ist auch rechtskonform.
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- Buraq4x4
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Selbstbehalte, die in Prozentsätzen angegeben sind, sind gar nicht so selten. In Berufshaftplichtversicherungsverträgen von Architekten gibt es sie hin und wieder, aber auch in solchen von Steuerberatern und Anwälten. Meist sind sie dann aber nach oben hin gedeckelt.
@all:
Ich nehme aber an, dass die Klausel, die Gernot in seinem Vertrag hat, sowohl einen Selbstbehalt von 1.500 € vorsieht, als auch – separat davon - die Regelung eines Abzugs von 50 % bei Elementarschadensabrechnung nach Gutachten. Wie so eine Klausel dann formuliert sein könnte, habe ich oben gepostet:
„Für versicherte Sturm-, Hagel-, Überschwemmung- oder Blitzschlagschäden (Elementarschäden) gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 1.500 je Schadenfall, es sei denn, die vertragliche Selbstbeteiligung liegt höher. Bei Abrechnung des Schadens auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kosten(vor)anschlages werden abweichend von § 13 AKB bis zu 50 % des gutachterlich ermittelten Betrages erstattet. Der so ermittelte Entschädigungsbetrag vermindert sich um die vertragliche Selbstbeteiligung.“
Ich bin zwar kein Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern nur Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, aber trotzdem:
ich halte diese 50 %- Klausel für unwirksam, sofern sie nicht mit dem Makler oder der Versicherung individuell vereinbart wurde.
Wer immer einen neuen Versicherungsvertrag für seine Kabine, für ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen abschließt, sollte das Kleingedruckte vorher auf solche Klauseln überprüfen.
Daniela (Bobby268) hat zwar recht, wenn sie sagt, dass Verträge überprüft werden sollten, aber noch besser ist es, solche Verträge gar nicht erst abzuschließen, statt sich hinterher über die Wirksamkeit der Klausel zu streiten. :Meinung:
Ich hatte für die Versicherung meiner eigenen Kabine gerade vom Makler zwei verschiedene Angebote auf dem Tisch, eines mit der 50 %-Klausel (Nürnberger) und eines ohne (Condor). Das Angebot ohne die 50 %-Klausel ist pro Jahr 177 € teurer, als das andere, aber das ist es mir wert, über die Wirksamkeit dieser Klausel später mal nicht streiten zu müssen. :peace:
Viele Grüße, Ralf
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- gernotjr
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Buraq hat es passend wiedergegeben, was in meinem Basler und genauso im zukünftigen Nürnberger Vertrag (egal ob über Schwarz oder Jahn) steht.
Grüße,
Gernot
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- Iso
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meiner Frau teilte die Basler letzte Woche telefonisch aus Hamburg mit, dass es ab 2014 keine Abschlüsse mehr geben wird für unsere Art von Wohnmobilen (Pickup mit Wohnkabine, zusammen oder getrennt abgestellt.
Ich habe noch keine neue Rechnung, aus der ich die Tariferhöhungen entnehmen kann.
Kommt die Rechnung nach dem 30.11.2013, bleibt bei Erhöhung von über 5 % ohne Steigerung der Leistung ja immer noch das Sonderkündigungsrecht.
Besten Gruß... Udo
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- Bobby268
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Buraq4x4 schrieb: @Volker1959:
Daniela (Bobby268) hat zwar recht, wenn sie sagt, dass Verträge überprüft werden sollten, aber noch besser ist es, solche Verträge gar nicht erst abzuschließen, statt sich hinterher über die Wirksamkeit der Klausel zu streiten. :Meinung:
So direkt wollte ich das nicht schreiben :oops:
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- gernotjr
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kommen wir doch von den Versicherungsdiskussionen wieder zurück zum eigentlichen Thread

Nächste Woche kann ich endlich die Kabine zu bimobil bringen. Die Reparatur klappt voraussichtlich noch vor Weihnachten.

Den Pickup dagegen habe ich Anfang der Woche beim Karosseriebetrieb vorgestellt. Der schätzt, dass ich erst im Januar einen Termin bekomme

Und dann tue ich was dafür, dass mehr bimobile auf die Straße kommen :hurra:
Nach langem Abwägen in der Familie haben wir eine 258er bei bimobil bestellt. Liefertermin voraussichtlich März/April. Entsprechend werde ich ab Februar unsere dann vollständig reparierte 230 bei mobile einstellen. Falls also jemand eine junge bimobil Kombi sucht, immer an mich verweisen

Grüße,
Gernot
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- 815er
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Da sind wir mal sehr gespannt drauf, Eure neue Kombi in Andechs zu sehen.
Im Zweifel müssen wir halt Schteffl etwas dappen ... (schließlich arbeitet der ja bei Bimobil)
Liebe Grüße
Sabine, Armin + Hannah
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- langer Wolf
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(da hätte ich den herrn christner ja vorher doch nach ner provision fragen müssen)
:haumichweg:
freut mich für euch, auch wenn das bedeutet, dass unser wagen bald kein unikat mehr ist.

..bin gespannt, wie ihr euer hunde-platz-problem löst. (vielleicht kommen wir ja auch irgendwann auf den dackel und brauchen dann auch ne lösung....)
bezüglich des fahrzeugs seid ihr bei der variante ohne pritschenkoffer geblieben, richtig?
der liefertermin scheint ja für die nächste saison recht passend - drücke euch die daumen, dass es dabei bleibt...
grüsse
hendrik
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