Frage frust beim tüv

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19 Jahre 10 Monate her #1 von herbert+conny
frust beim tüv wurde erstellt von herbert+conny
ich habe massive probleme unsere amerikanische wohnkabine auf L200 beim tüv als so.kfz wohnmobil mit wahlweiser nutzung als lkw offener kasten eintragen zu lassen.
tüv 1 sagt geht gar nicht ,entweder wohnmobi oder lkw, kommentar:da könnte ja jeder eintragen was er will! tüv2:hat sich belesen:eintragung muss lauten:lkw mit wahlweiser nutzung womo. aber eine ausländische kabine entspricht nicht den richtlinien zB befestigung,bei mir 4spanner mit ketten, man wisse nicht wie die beschaffenheit der unterbodenkonstruktion ist, nur holz ist nichtzulässig zur befestigung etc. usw....
zu welchem tüv oder firma in NRW o. Niedersachsen kann ich fahren?
oder kann ich anders versicherungsprämie sparen (meine will 1222 fur HP u. vollkasko mit selb.
conny

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19 Jahre 10 Monate her #2 von zobelix
zobelix antwortete auf Re: frust beim tüv
hallo ihr zwei
das mit der ww eintragung is recht selten bzw eigendlich nicht möglich.
das fzg ist bauartbedingt ein lkw.
was du drauflädst ist egal, es bleibt ein lkw.
es wird ja auch kein fahrender kleiderschrank nur weil du bei ikea eingekauft hast.
so jedenfalls ein freies zitat der diversen tüv prüfer, mit denen ich gesprochen hatte.
in anbetracht der kommenden kfzsteuer für womos (kommt sie nun?) wirst du mit nem lkw doch beser fahren.
letztlich musst du die kabine nicht eintragen, solange du nicht überladen bist ist es egal. den rest klärst du mit deiner versicherung.
ein jetbag ist auch versichert und nicht eingetragen.
ruf mal büsching an in sulingen. die hatten seinerzeit sogar ziff 1 womo eingetragen (was heute auch dort nicht mehr geht). meines wissens bekommst du nur noch lkw und ziff 33 ww womo. frag mal nach wie die sich die befestigung vorstellen.
der tüvprüfer bei mir vor der haustür hatte fast nen herzinfarkt bekommen als ich was von walhweiser nutzung gefragt habe.
ggf soltest du es schrittweise machen.
prüfe dein zggw und fahr mal auf die waage.
wenn da alles im grünen bereich ist, bist du auf der sicheren seite was die abe angeht (und somit der versicherungsschutz).
und danach mußt du hausieren gehen.
ich habe zwischenzeitlich den eindruck, das es nicht den rosaroten tüv gibt. viele können vieles, aber keiner kann alles. alle nur etwas.
der eine kann auflasten, der andere die kabine eintragen
versuch es schrittweise. ostet zwar zeit, spart aber nerven.
viel glück

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19 Jahre 10 Monate her #3 von Krabbe
Krabbe antwortete auf Re: frust beim tüv
Hi Conny,

jaja, die Sache mit dem TÜV – die Prüfer haben oft halt ein Problem etwas einzutragen, was sie noch nie gesehen haben. Am einfachsten ist es wohl, Du gehst zu einem TÜV, bei dem auch ein Kabinenbauer oder Importeur seine Kabinen eintragen läßt. Das Du das Fz. Nur als LKW zukassen kannst und dann unter Ziffer 33 den Eintrag in der Art: Mit Wechselaufbau Wohnkabine, dann Fz.-Art So.-Kfz Wohnmobil bekommst ist inzwischen so, da gibt es eine Richtlinie zu, die das ganz klar so vorsieht.
Zur Befestigung: Das das durch einen Holzboden nicht zulässig ist weil es nicht hält ist natürlich quatsch, auch deutsche Aufbauer bauen mit Holzboden. Es kommt nur immer drauf an, was für eine Holzplatte und wie die Befestigung gemacht ist (Spax-Schraube hält natürlich nicht, aber eine Gewindeschraube und von innen eine Entsprechend große Unterlage (Blech) hält.)

Die Befestigung mittels 4 Kettenspannern ist so eine Sache. Ich habe mir ja die letzten Tage auch so einiges Angesehen und so einige Bilder bekommen. Und vieles was ich gesehen hatte erfüllt die Richtlinien zur Ladungssicherung nicht! Mit 4 Kettenspannern dürfest Du die erforderlichen Niederzurrkräfte nicht aufbringen können. (Siehe unten)


@ Zobelix

Du hast zwar recht, man kann seine Kabine auch einfach als Ladung auf seinem LKW durch die Gegend fahren, aber es gibt auch mehrere Gründe, warum man den Eintrag ... mit Wechselaufbau... FZ.-Art So.-Kfz Wohnmobil... unter Ziffer 33 haben möchte oder muß, unabhängig von der Steuerdiskussion:

- Einschluß der Wohnkabine in die Kaskoversicherung
- Nutzung eingetragener Sitzplätze in der Kabine während der Fahrt,
- Bei aufgesattelter Kabine entfällt das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, sofern die AHK dann noch nutzbar ist,
- Je nach Art der Befestigung muß die Kabine eingetragen werden, da sich nicht mehr als Ladung zählt. (Ladung muß mit Bordwerkzeug zu lösen sein, wobei Bordwerkzeug das ist, was der Hersteller des Fahrzeugs mitgeliefert hat. D. h. in den meisten Fällen wäre die Notwändigkeit eines 17er Schlüssels schon ein Grund von einer festen Verbindung zu sprechen.)
- In besonderen Fällen (VW T4) ist eine Auflastung auf 3,x t nur für Wohnmobile möglich,
- Wenn Du es ganz genau nimmst dürftest Du mit einem LKW mit Ladung speziell ausgewiesene Wohnmobilparkplätze nicht nutzen, da Du ein LKW u. kein Wohnmobil bist,
- ...



Kleiner Exkurs zur Ladungssicherung:

Erforderlich (nach VDI 2700) ist eine Absicherung der Ladung nach vorn mit 0,8 x g, nach hinten und zur Seite mit 0,5 x g (g = Erdbeschleunigung) Nach oben gibt es (noch) keine Richtwerte, im Gespräch sind 0,8 g. Wobei das lediglich die Kräfte sind, die im normalen Fahrbetrieb auftreten können. (Bremsen oder normale Kurvenbeschleunigung.) Beim Unfall können durchaus deutlich größere Kräfte wirken. Auch die 0,5 g nach hinten sind nur ein Kompromiss, da bei einer Vollbremsung im Rückwärtsgang auch diese überschritten werden können. Und das auch bei niedrigen Geschwindigkeiten, denn die Bremsverzögerung nimmt mit abnehmender Geschwindigkeit eher zu.

Was heißt das jetzt für die Praxis?
(Der einfach halt halber rechne ich jetzt Kräfte in daN, und g als 10 m/s², wobei dann 1 daN ungefähr der Gewichtskraft einer Masse von 1 kg entsprechen.)

Also, bei einem Kabinengewicht (Masse) von 1.000 kg, was im beladenen Zustand für viele ein realistischer Wert wäre, wirkt eine Gewichtskraft von 1.000 daN nach unten. Es müßten folgende Kräfte aufgefangen werden:
Nach vorn 0,8 x g: 0,8 x 10 m/s² x 1.000 kg = 800 daN
Zur Seite 0,5 x g : 0,5 x 10 m/s² x 1.000 kg = 500 daN
Nach hinten 0,5 x g: siehe oben = 500 daN

Ein wenig davon wird bereits durch die Reibung zwischen Kabine und Ladefläche als Reibungskraft abgefangen.
Bei einer normalen Ladefläche (lackiertes Stahlblech) ist von einem Reibngskoeffizienten im günstigsten Fall von 0,2 auszugehen. (Ladefläche in sauberem Zustand, kein Sand o. Dreck, kein Rost, kein Öl, Fett oder sonst etwas auf der Ladefläche, Kabinenboden Kunststoff oder Holz)
Mit dem Reibungskoeffizienten von 0,2 ergibt sich bei einer Gewichtskraft von 1.000 daN eine resultierende Reibungskraft von 200 daN (1.000 daN x 0,2 = 200 daN).
Diese Reibungskraft darf nun von den oben stehenden Werten abgezogen werden. Damit ergeben sich folgende Kräfte, die gesichert werden müssen:
Nach vorn 800 daN – 200 daN = 600 daN
Zur Seite: 500 daN – 200 daN = 300 daN
Nach hinten ebenfalls 300 daN.

Die 600 daN nach vorn sind in der Regel damit gesichert, daß die Kabine vorne anliegt. Wenn nicht müssen die nachfolgenden Betrachtungen zur Sicherung nach hinten entsprechend angewendet werden, oder eine Zwischenlage zwischen Kabine und vordere Laderaumbegrenzung eingebracht werden (z. B. Holzbalken)
Zur Seite ist eine Sicherung durch die Seitenwände der Ladefläche möglich, wenn die Kabine hier anliegt. Wenn nicht s.o.
Nach hinten ist in der Regel eine Sicherung durch eine Laderaumbegrenzung nicht gegeben. Also muß mit Ladungssicherungsmitteln gearbeitet werden.

Eine (einfache) Lösung wäre das Verzurren der Kabine nach vorn (direkte Ladungssicherung). Beispielsweise mit einem Spanngurt zwischen einem Anschlagpunkt vorn an der Ladefläche und hinten an der Kabine. Dieser Gurt (oder diese Gurte) müßten jetzt lediglich die 300 daN aushalten. Das einzig Problematische könnte die Befestigung der nötigen Ringschraube in der Kabine sein, da die Kraft ja in Kabinenlängstrichtung wirkt, die Schraube bzw. die Kabine i.d.R. also nicht auf Zug, sondern auf Biegung / Scherung beansprucht.

Die vielfach angewandte Art des Verspannens direkt nach unten nennt sich in der Ladungssicherung Niederzurren. Dabei soll die Ladungssicherung durch eine erhöhte Reibkraft aufgund höherer Flächenpressung zwischen Ladung und Ladefläche erfolgen (indirekte Ladungssicherung).
Doch welche Niederzurrkräfte sind erforderlich? Um die 300 daN nach hinten durch Niederzurren bei einem Reibungskoeffizienten von 0,2 zu erreichen muß die Ladung mit einer zusätzlichen Kraft von 300 daN / 0,2 = 1.500 daN heruntergezogen werden. D. h. bei 4 Ketten, Seilen oder Gurten muß pro Spannmittel eine Vorspannkraft von 375 daN aufgebracht werden.
Aufgepaßt, die Vorspannkraft hat nichts mit der zulässigen Belastung einer Kette, eines Gurtes o. ä. zu tun., die oft angegeben ist (außer natürlich, daß die Vorspannkraft kleiner seinmuß, als die zulässige Belastung). Die Vorspannkraft bedeutet, daß das Spannmittel so fest angezogen wird, daß diese Vorspannkraft im Gurt bzw. in der Kette vorhanden ist.
Und das ist die Crux, ein normaler Mensch wird eine Vorspannkraft von 375 daN nicht mit einem normalen Kettenspanner aufbringen können. Selbst mit viele zugelassene Ratschengurte aus dem LKW-Bereich sind diese Kräfte nicht aufzubringen. (Kl. Tip. Schaut mal das nächste mal auf einen (richtigen) Spanngurt. Da sind (min.) 3 Belastungswerte auf dem Etikett: Die zulässige (Zug-)Festigkeit (zum Schrägverzurren o. ä.), sowie die erforderliche Handkraft von 50 daN um eine bestimmte Vorspannkraft (S TF) aufzubringen. (Zur Erinnerung, die Handkraft von 50 daN, die zum erreichen der angegebenen Vorspannkraft beim Spanngurt erforderlich ist entspricht der Kraft, die nötig ist ein Gewicht von 50 kg hochzuheben!)
Und das ist an einem Hebelarm von ca. 20 cm (die Ratsche) nötig. Damit sollte jedem klar sein, daß er diese Vorspannkraft mit normalen Kettenspannern nicht aufbringen kann.

MfG, Krabbe



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19 Jahre 10 Monate her #4 von herbert+conny
herbert+conny antwortete auf Re: frust beim tüv
eine andere idee von uns: den lkw als pkw umschreiben lassen , dadurch zwar höhere steuer aber deutlich niedriegere versicherung(von1200€ auf 600€) ,darf ich dann noch meine wohnkabine(500kg)als ladung drauf setzen??

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19 Jahre 10 Monate her #5 von Krabbe
Krabbe antwortete auf Re: frust beim tüv
Ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Dachlasten sind bei PKW ja auch erlaubt. Vergiß im Kostenvergleich PKW - LKW aber nicht, daß Du die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzten kannst. Da die HP beim LKW deutlich teurer ist beteiligt sich nach der Steuererklärung auch unser Hr. Finanzminister wieder mehr am Fahrzeug :)

MfG, Krabbe



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19 Jahre 10 Monate her #6 von flaxi
flaxi antwortete auf Re: frust beim tüv
man kann sich über die Absurditäten in EU/DE-Land nur die Haare raufen:
wenn die theoretischen Berechnungen von Krabbe auch mal von den Kabinenbauern beherzigt würden....
Ich denke da so an meine Ex-Knaus-Traveller-X-Kabine. Der Kombination von Aufbau auf dem L200 war VERANTWORTUNGSLOS überlastet !
Hoffnungslos ! Und so etwas bekommt auch noch die dt. Betriebserlaubnis....
Es wurde alles wunderschön skurril an der Pritsche befestigt mit Gewindestangen...aber das schwächste Glied der Kombination hat jeder übersehen:
Die gesamte Pritsche wird nur von 4x 8mm-Schräubchen gehalten.....
Das Fahrzeug selbst litt massiv unter der Überlast (Federnbruch, Federnaufhängung gebrochen, Getriebeschaden).
Soviel zu diesem Thema.
Absolut würde ich auch einen Tüv in der Nähe eines Kabinenbauers empfehlen, der eine solche Kabine überhaupt schon mal gesehen hat.
Leider ist es so, daß hier in D nicht sein kann, was in Amerika millionenfach bewährt ist (z.B. Kettenbefestigung etc.)
Aber es gibt auch noch vereinzelte "postive Tüvler". Der Büsching hat bei seinem Tüv auch schon so Sachen durchgekriegt !
Für weitere Infos: mailme

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19 Jahre 10 Monate her #7 von DerEine
DerEine antwortete auf Re: frust beim tüv
Hi Conny
Wir, mit unserem Nissan und der Nordstar 8L drauf, haben auch diesen Eintrag. Der Versicherungsbeitrag sinkt rapide!

Den Eintrag haben wir über die Firma Nordstar in Lindlar machen lassen! Ruf doch einfach mal den Herrn Büscher an! Vielleicht macht der das ja auch bei eurer Fahrzeugkombination.


Ein wenig schmunzeln mußte ich über Krabbes Satz:

Wenn Du es ganz genau nimmst dürftest Du mit einem LKW mit Ladung speziell ausgewiesene Wohnmobilparkplätze nicht nutzen, da Du ein LKW u. kein Wohnmobil bist!


Die sind ja sooooooo zahlreich vorhanden wie Parkplätze mit dem Zusatzschild extra für WoWa! :? Fast jeder AB-Parkplatz hat aber LKW-Parkplätze!

cu Andreas

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19 Jahre 10 Monate her #8 von Michael
Michael antwortete auf Re: frust beim tüv
Hallo,

unsere alte amerikanische Kabine auf L200 hat der TÜV Rheinhausen eingetragen: ohne Fragen, ohne Probleme, hat sich auch nicht an der In-Etwa-Wirkung der Heckbeleuchtung gestört

einfach mal anrufen

Gruß

Michael

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19 Jahre 6 Monate her #9 von heimoo
heimoo antwortete auf USA Aufbau auf L200
howdy

habe gerade letzte Woche meine Bonanza auf L200 eintragen lassen ( steht 1m hinten über ...) in Murnau Oberbayern ohne Probleme und als Wohnmobil über 2,8 ... und ganz am Ende des Briefs mit ww LKW ... ist genial gelaufen ( ist aber bei mir die dritte Kabine die ich eintragen lasse ) trotz allem der Tüv ist nur die eine Hürde das Finanzamt wollte jetzt auch noch Photos - gesendet und als Womo anerkannt
meine Empfehlung:
geh zu einem anderen Tüv

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19 Jahre 6 Monate her #10 von Deichgraf
Deichgraf antwortete auf Re: frust beim tüv
OFFTOPIC
@Heimoo:
Ist das denn Dein L200 der am UKM beim Hubschrauberlandeplatz steht ?
Gruss nach Unterammergau !

[align=center][size=150:1jmk0b8i]SCHWARZ - GELB und sticht ! [/size]
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19 Jahre 6 Monate her #11 von heimoo
heimoo antwortete auf Re: frust beim tüv

Deichgraf schrieb: OFFTOPIC
@Heimoo:
Ist das denn Dein L200 der am UKM beim Hubschrauberlandeplatz steht ?
Gruss nach Unterammergau !


Hi OFFTOPIC :lol:

neee war zwar in den letzen Jahren öffters Kunde im ukm ( habe auch den Helli von innen mir angesehen ... ) aber mein L200 steht da sonst nicht , nach 2 Jährigem Knaus Traveler 2 Rad gefahre wieder zurück auf altes bekanntes ( habe schon 2 x L200 + Kabine Nordstar ,.... gefahren und ist halt auch mit Kind für uns einfach das Beste baue gerade die Bonanza aus - leichter - schöner - größeres Bad .....( bist Du aus der Gegend ? )
Gruß aus Ugau :D

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19 Jahre 6 Monate her #12 von Deichgraf
Deichgraf antwortete auf Re: frust beim tüv
Aus der Gegend ?
Naja fast . . verbringe gerade den Sommer im UKM.
Freundin is aus Murnau, ich wohne etwas nördlich von Freising.

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19 Jahre 6 Monate her #13 von Luki
Luki antwortete auf Re: frust beim tüv
Hallo,

die Tischerkabine auf Nissan die am UKM am Landeplatz steht gehört dem Penzi, der als Bordmechaniker auf Christoph Murnau fliegt. War auch schon mal kurz hier im Forum um seine alte Explorer zu verkaufen.

Viele Grüße aus Ohlstadt
Luki

2009er BT50 & Nordstar Eco 200

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19 Jahre 6 Monate her #14 von Deichgraf
Deichgraf antwortete auf Re: frust beim tüv
@Luki,

Danke für den Tip !
Dann weiss ich ja jetzt wo ich hin muss !

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19 Jahre 6 Monate her #15 von herbert+conny
herbert+conny antwortete auf Re: frust beim tüv
hallo,
wollt´mich noch mal melden.
Meine kleine Six-pack kabine habe ich bei der Fa. Büsching in Sulingen ohne Probleme auf meinen L200 eintragen lassen. Jetzt steht im Anhang unter zif.1 : mit wohnkabine six-pack Sokfz. Wohnmobil. damit Versicherungsumme nur noch 1/3 der Lkw-Vers. und die Wohnkabine ist auch mitversichert. Steuerbescheid hab´ich noch nicht erhalten.
danke an alle, die mir die vielen tipps gefgeben haben!!
unseren ersten Urlaub mit PU und Kabine habenwir gerade beended.
Zwei Wochen Kroatien waren wirklich spitze. Alles hat super funktioniert.
ich versuche demnächst Fotos ins Forum zu stellen.
bis bald
conny

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18 Jahre 11 Monate her #16 von himbi
himbi antwortete auf Re: frust beim tüv
Hi!
Ich hab meine Texon-Kabine vor ca. einem Jahr eingetragen.
Versucht es mal beim TÜV in 59269 Beckum.
Da gibt es einen netten und vernünftigen Prüfer.

Gruß Himbi

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