Topic-icon Frage Wohin im März/April? Kurzfristig 1 Woche Urlaub und noch planlos...!

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3 Jahre 11 Monate her #61 von bb
Feuerschale, Feuertonne oder Grill sollte auf der Terrasse oder im Garten weitgehend erlaubt sein. Auf engen Balkons in Mehrfamilienhäusern oder in Reihenhaussiedlungen wird das schwierig. Bei unserem früheren Reihenmittelhaus in Essen mit 5m Gesamtbreite sind ja sogar die Abstandsregeln zum Nachbarn kaum einzuhalten, wenn man genauer nachrechnet.
Jetzt haben wir in der Beziehung keine Probleme mehr, da störte in den letzten Wochen nur die lausige Kälte und der eisige Wind. Das Holz verbrennen wir daher zur Zeit lieber im Wohnzimmer im Kaminofen.
Aber ein wenig einsam wird es schon, wenn keiner mehr vorbei kommen darf und alle Besuche gestrichen sind.

In Hessen wurde gerade der Bußgeldkatalog veröffentlicht:
www.hessen.de/presse/pressemitteilung/di...einsam-bewaeltigen-0
"Regelsatz von 200 Euro
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher
Regelsatz von 500 Euro
Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten
Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro
Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens
Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro
Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen"

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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3 Jahre 11 Monate her - 3 Jahre 11 Monate her #62 von Sonniger Süden
Wie verfährt man eigentlich mit denen, die außer ihrer Kabine/Wohnmobil/Wohnwagen sonst nichts mehr haben?
Nach Hause schicken kann man die ja schlecht?!
Campingplätze und Stellplätze sind geschlossen!
:shock: :soops:

Edit:
Außer dem Friedhelm kenn ich keinen, der sich mit dem Ballon absetzen könnte...
www.wohnkabinenforum.de/media/kunena/att...nts/805/IMG_3769.JPG

Grüße Olaf
Seit 1971 auf Reisen, mehr als 30 Länder, und fast ebenso viele Inseln, 3 Kontinente
Anfangs m. Rucksack, dann Fahrrad, Motorrad, Pferd & Wagen (Eigenbau), Citroen Ami 6 (Kombi Camping), Käfer m. Zelt, Bully Campingbus, Mercedes L 206 Camp.bus, Peugeot 504 Familiale (Kombi Camp.), Volvo 760 (Kombi Camp.), derzeit Nissan Navara m. Camp 8S. Fahrzeug für die Zukunft: Kutsche mit 2 Friesen.
Letzte Änderung: 3 Jahre 11 Monate her von Sonniger Süden.

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3 Jahre 11 Monate her #63 von soagined
zum 'Thema Bußgeld, in Landshut haben Sie den Sohn von einer Bekannten eingekerkert,
beim ersten Mal haben sie nur "Du böser Pursche" gesagt
beim zweiten Mal hat es dann Geld gekostet
und beim dritten Mal dann wegen Unbelehrbarkeit dann JVA bei der Verhandlung bzw. Urteilsverkündung hies es nur bis zum Ende der Ausgangsbeschränkung, das waren zu dem Zeitpunkt noch 3 Tage, mittöerweile sind es ein paar mehr, und wenn dann nochmal verlängert wird ? er arbeitet in der Gastronomie, da braucht er wenigstens keine Angst um seinen Arbeitsplatz haben, weil eh geschlossen.

bleib´s gsund

der Integrierte mit dem Blumenkasten

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3 Jahre 11 Monate her #64 von holger4x4
Ich guck ja immer mal was die so auf youtube treiben: herman-unterwegs.de/
Die waren über den Winter in Marokko, und da immer online auch gut informiert und haben quasi auf den letzten Drücker die Heimreise geschafft. Jetzt stehen sie mit ihrem LKW irgendwo bei Freunden in Deutschland auf dem Grundstück und machen 14-Tage Quarantäne.

Wer mal ein bisschen Marokko gucken will, kann sich ja mal durch die Videos klicken:

Gruß, Holger
Iveco Daily / Nissan Navara SE
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3 Jahre 11 Monate her #65 von bb

Sonniger Süden schrieb: Wie verfährt man eigentlich mit denen, die außer ihrer Kabine/Wohnmobil/Wohnwagen sonst nichts mehr haben?
Nach Hause schicken kann man die ja schlecht?!
Campingplätze und Stellplätze sind geschlossen!
.....


Als ordentlicher Einwohner in Deutschland hast du einen Erstwohnsitz. Da musst du hin.
Wenn nicht oder wenn das nur eine Postadresse ist: Dumm gelaufen!
Vielleicht wäre eine Option, sich zur Untermiete irgendwo ein Zimmer zu besorgen und dort mit Erstwohnsitz anzumelden. Wenn der Vermieter dann noch den Platz für das mobile Heim mit vermietet, könnte das klappen.

Ich frage mich in dem Zusammenhang auch, was mit all den Rentnern und Auswanderern ist, die in die Türkei, nach Spanien, Thailand usw gezogen sind. Bleiben die dort, werden die rausgesetzt, weil sie möglicherweise krank werden, ....
Und wo kämen die unter, wenn sie zurück nach Deutschland müßten?
Dürften die überhaupt zurück, wenn sie offiziell ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, aber deutsche Staatsbürger geblieben sind?

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3 Jahre 11 Monate her #66 von Sonniger Süden
Wenn Du in Spanien Deinen Erstwohnsitz hast wirst Du nicht weggeschickt...
Die "Überwinterer" haben sie allerdings alle in den Flieger verfrachtet, bzw. mit dem eigenen Pkw nach Hause beordert.
@bb...eine Option, sich zur Untermiete irgendwo ein Zimmer zu besorgen und dort mit Erstwohnsitz anzumelden.
Da würde mir die Option, die Holger erwähnt hat, besser gefallen.
Irgendein netter Bauer läßt einen vielleicht auf seiner Wiese stehen....

Grüße Olaf
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3 Jahre 11 Monate her #67 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Wohin im März? Kurzfristig 1 Woche Urlaub und noch planlos...!
"Der Landkreis Aurich hat zum Schutz der Bevölkerung – inhaltlich im Gleichklang mit dem Nachbarlandkreis Wittmund – eine neue Allgemeinverfügung zur Einschränkung des touristischen Verkehrs erlassen. Darin wird unter anderem geregelt, dass in der Zeit vom 9. bis zum 14. April (also über die Oster-Feiertage) das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen untersagt wird.

Hintergrund ist ein erwarteter Besucheransturm auf hiesige touristische Ziele. Neben den bekannten öffentlichen Parkplätzen zählen alle privaten Parkflächen, insbesondere Supermarkt-Parkflächen, Parkflächen öffentlicher Einrichtungen, von Banken und Sparkassen, von Tankstellen, Autohäusern und Werkstätten sowie von Schwimmbädern sowie Parkflächen für touristische Zwecke o. ä. dazu.

In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen werden diese Flächen in der genannten Zeit weitreichend abgesperrt. Polizei und Ordnungsämter werden die Verbote nach Kräften kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.

Für den Landkreis ist es wichtig, mit dieser zeitlich begrenzten Aussperrung des Oster-Reiseverkehrs bereits ergriffene Maßnahmen zu ergänzen. Die Landräte Olaf Meinen und Holger Heymann stellen dazu klar: „Es ist konkret zu erwarten, dass dieser Reiseverkehr über die Osterfeiertage erheblich ansteigen wird. Diese bevorzugte Reisezeit stellt mithin eine Gefahr zur weiteren Ausbreitung des Virus dar.“ Die neue Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Aurich haben."

:cab: VW Amarok - Nordstar Eco180


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3 Jahre 11 Monate her #68 von mingelopa
Wohin? Kurzfristig?

Neuer Trend!

A U T O K I N O :tuschel:

Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]

Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)

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